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Vom Wesen der menschlichen Freiheit. Einleitung ... - gesamtausgabe

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266 Der zweite Weg zur <strong>Freiheit</strong> im kantischen System<br />

bestrittene Wirkliche als ein solches vorgeführt und zugänglich<br />

gemacht wird. Soll aber dieser Beweis <strong>der</strong> Wirklichkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Freiheit</strong> grundsätzliche Bedeutung gewinnen, dann muß er sich<br />

zu <strong>der</strong> Aufweisung und Umgrenzung <strong>der</strong> Art und Weise ausbilden,<br />

in <strong>der</strong> das betreffende Wirkliche je<strong>der</strong>zeit, sofern und<br />

solange es wirklich ist, zugänglich und verfügbar werden und<br />

bleiben kann. Es gilt also, wenn die Frage nach <strong>der</strong> wirklichen<br />

<strong>Freiheit</strong> des Menschen gestellt ist, die <strong>Freiheit</strong> als Tatsache im<br />

Menschen, und das heißt am wirklich existierenden Menschen<br />

als wirklich vorkommende Eigenschaft nachzuweisen. Das ist -<br />

formal gesehen - genau dieselbe Aufgabe, wie wenn gefor<strong>der</strong>t<br />

wird, den Beweis zu führen, daß die Menschen Fleisch essen.<br />

Zwar tun das nicht alle. Das sind eben dann die Ausnahmen.<br />

Mit <strong>der</strong> <strong>Freiheit</strong> ist es aber nicht an<strong>der</strong>s bestellt. Denn es<br />

kommt doch vielfach vor, daß die Menschen, die frei handeln<br />

könnten, faktisch nicht frei handeln, etwa im Wahn, in einer<br />

Benommenheit und <strong>der</strong>gleichen, daß Menschen unzurechnungsfähig<br />

in ihrem Tun sind. über die wirkliche praktische <strong>Freiheit</strong><br />

des Menschen kann offensichtlich nur in und aus <strong>der</strong> Erfahrung<br />

entschieden werden. Der Begriff <strong>der</strong> praktischen <strong>Freiheit</strong> ist<br />

demnach ein »Erfahrungsbegriff«. Nein, sagt Kant, »diese <strong>Freiheit</strong><br />

[die praktische] [ist] kein Erfahrungsbegriff«.l Wir können<br />

diese <strong>Freiheit</strong> »als etwas Wirkliches nicht einmal in uns<br />

selbst und in <strong>der</strong> <strong>menschlichen</strong> Natur beweisen«.2 Die praktische<br />

<strong>Freiheit</strong> läßt sich überhaupt nicht >als etwas Wirkliches<<br />

beweisen. Das sagt dann eben, die Wirklichkeit dieser <strong>Freiheit</strong><br />

ist gar kein Problem. Wir können auch bezüglich ihrer, enlsprechend<br />

wie bei <strong>der</strong> kosmologischen <strong>Freiheit</strong>, nur nach ihrer<br />

Möglichkeit fragen. Aber ihre Möglichkeit ist doch gerade entschieden,<br />

auf dem ersten Wege. Sofern dieser gezeigt hat, daß<br />

die <strong>Freiheit</strong> eines Weltwesens im Zusammenhang mit Natur<br />

möglich ist, ist damit auch die Möglichkeit <strong>der</strong> <strong>Freiheit</strong> <strong>der</strong><br />

Person im Zusammenhang mit <strong>der</strong> tierischen Natur des Men-<br />

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