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Vorwort - Hagen

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Stadt <strong>Hagen</strong> Beteiligungsbericht 2009<br />

de markenprägenden und damit wettbewerbsrelevanten Elemente dürfen, vertraglich gesichert,<br />

weiter eingesetzt werden. Die Unternehmensmarke „Nuon Deutschland“ wird nach einigen Monaten<br />

durch eine neue Unternehmensmarke ersetzt.<br />

ENERVIE wird die Nuon zukünftig als rechtlich selbständige Einheit an die ENERVIE anbinden<br />

und über ein enges Monitoring Transparenz hinsichtlich aller relevanten Informationen sicherstellen.<br />

8. Risikobericht<br />

Die ENERVIE ist als Holding der Unternehmen Mark-E, SWL und ENERVIE AssetNetWork für<br />

zentrale Steuerungs- und Controllingaufgaben zuständig. Operative Geschäftstätigkeiten werden<br />

auf die Tochtergesellschaften verlagert. Die Gesellschaft ist daher frei von technischen Risiken<br />

(z. B. Kraftwerksausfällen) oder Marktrisiken (z. B. Strompreisänderungen). Eigene Risiken liegen<br />

im strategischen, organisatorischen und finanziellen Bereich sowie im Beteiligungsportfolio.<br />

Die ENERVIE trifft die langfristigen strategischen Entscheidungen, die von den Tochtergesellschaften<br />

umgesetzt werden. Steuerungsdaten werden dezentral aus den einzelnen Geschäftsfeldern<br />

sowie Konzerngesellschaften erhoben. Ein zentrales Konzerncontrolling führt die Aufgaben<br />

zusammen und überwacht die Plan-Ist-Abweichungen. Damit werden Fehleinschätzungen in der<br />

Planung und daraus resultierende Risiken frühzeitig aufgedeckt.<br />

Organisationsrisiken begegnet die Gesellschaft mit verbindlichen Regelungen für alle Mitarbeiter<br />

der ENERVIE-Gruppe. Sie sind im neuen Konzernhandbuch zusammengefasst, das im November<br />

2007 in Kraft trat. Es löst die bis dahin bestehenden Regelungen der Mark-E und SWL sowie<br />

die Übergangsregelungen der ENERVIE ab. Mit dem verbindlichen Nachschlagewerk belegen<br />

die Unternehmen der ENERVIE-Gruppe entsprechend der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften<br />

organisiert zu sein. Mitarbeiter, die sich entsprechend der Regelungen im Konzernhandbuch<br />

verhalten, handeln einwandfrei. Durch die Darstellung der Verantwortlichkeiten wurde zusätzliche<br />

Transparenz geschaffen.<br />

Die Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs erfolgt im Rahmen von freien Kreditlinien bei<br />

mehreren Geschäftsbanken. Kreditrisiken werden bei Vertragsabschluss geprüft und laufend<br />

überwacht. Konkrete Risiken aus der aktuellen Finanzmarktkrise bestehen bei der ENERVIE<br />

nicht. Unsicherheit besteht aufgrund der andauernden Finanzkrise in der Zinsentwicklung für<br />

Tagesgeldaufnahmen. Die Risiken werden durch den kaufmännischen Bereich und dessen interne<br />

Sicherungssysteme laufend überwacht.<br />

Zwischen der ENERVIE und den Tochtergesellschaften Mark-E, SWL und ENERVIE<br />

AssetNetWork bestehen seit dem 1. Januar 2007 Gewinnabführungsverträge. Dadurch wirken<br />

sich neben den technischen Risiken und Marktrisiken auch die politischen und rechtlichen Risiken<br />

indirekt auf die ENERVIE aus, die für die Gesellschaft nur in begrenztem Umfang steuerbar<br />

sind. Zu diesen Risiken zählen insbesondere die gesetzlichen und regulatorischen Risiken, die<br />

einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der ENERVIE haben können. Die zentrale<br />

Rechtsabteilung begrenzt zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen die Risiken, die aus regulatorischen<br />

Auflagen, Gerichtsprozessen oder behördlichen Verfügungen entstehen können. Zu<br />

den regulatorischen Risiken zählen auch die ökonomischen Auswirkungen der verstärkten Netzregulierung.<br />

In zahlreichen Beschlüssen vom 14. August 2008 hat der BGH entschieden, dass<br />

Netzbetreiber die Mehrerlöse, die im Zeitraum von November 2005 und Juni 2006 bis zur erstmaligen<br />

Genehmigung der Netzentgelte aufgrund § 23 a Abs. 5 S. 1 EnWG entstanden sind, nicht<br />

endgültig behalten dürfen. Hierzu wurde entsprechende Risikovorsorge im Jahresabschluss 2008<br />

vorgenommen. Gemäß Bescheid der Bundesnetzagentur (BnetzA) konnte die Rückstellung für<br />

die Sparte Strom als ausreichend angesehen werden. Für die Sparte Gas liegt noch kein Bescheid<br />

der Landesregulierungsbehörde vor. Bei Anwendung der gleichen Rechenmethodik der<br />

BNetzA ist auch hier von einer angemessenen Rückstellung auszugehen. Von weiteren Zuführungen<br />

ist daher abzusehen.<br />

Seite 210 ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG

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