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Vorwort - Hagen

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Stadt <strong>Hagen</strong> Beteiligungsbericht 2009<br />

ordnung und nach den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt. Der Zweck der GWH einschIießlich<br />

etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die zentrale Bewirtschaftung von städtischen Verwaltungsgebäuden,<br />

Schulen, Sportstätten, Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden, die der<br />

Stadt <strong>Hagen</strong> zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen (Bereitstellungsimmobilien). Der Betriebszweck<br />

umfasst auch die Planung, die Einrichtung, die Bauunterhaltung, die An- und Vermietung der in<br />

Satz 1 genannten Liegenschaften, die Bewirtschaftung von Nebenflächen und Nebennutzungen,<br />

Grundstücksgeschäfte im notwendigen Zusammenhang mit dem Betriebszweck (Arrondierung)<br />

sowie alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Eine Änderung erfolgte hinsichtlich des Projektes<br />

Emil-Schumacher-Museum und der Sanierung/Erweiterung der Ischelandhalle im Rahmen<br />

des Konjunkturpaktes II (siehe hierzu Punkt 2.1).<br />

Vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009 war Herr Karl-H. Kliewe Betriebsleiter.<br />

2. Geschäftsverlauf, Lage und Entwicklung der GWH<br />

2.1 Veränderungen in der Betriebssatzung<br />

Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat im I. Nachtrag beschlossen, das Bauprojekt Emil-Schumacher-<br />

Museum aus der Zuständigkeit der GWH zum Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen<br />

zu verlagern. Dementsprechend wurde der § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung um die Sätze 3<br />

und 4 ergänzt: „Nicht zum Betriebszweck gehören alle den Aufgaben des Neubaugesamt- und<br />

des Umbauprojektes Emil-Schumacher- Museum/Karl-Ernst-Osthaus-Museum zuzurechnenden<br />

Maßnahmen. Der Betrieb und die zentrale Bewirtschaftung des derzeitigen sowie des zukünftigen<br />

Museumskomplexes sowie des Gebäudes Hochstr. 71 sind hiervon nicht betroffen (Strom,<br />

Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienste, notwendige Bauunterhaltung, Wartung) und verbleiben<br />

bei der GWH.“<br />

Im II. Nachtrag der Betriebssatzung hat der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> beschlossen, den § 2 Abs. 3 der<br />

Betriebssatzung, der bislang lautet: „Die Werkleitung kann sich im Rahmen eines Betriebsführungsvertrages<br />

der Mitwirkung eines städtischen Unternehmens bedienen“ um den Satz: „Für<br />

hiermit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte wird sie vom Verbot des § 181 BGB befreit;<br />

§ 3 Abs. 3 bleibt unberührt“ zu erweitern. Die Satzungsänderung wurde der Bezirksregierung<br />

angezeigt.<br />

Der Rat der Stadt <strong>Hagen</strong> hat im III. Nachtrag beschlossen, im § 1 Abs. 3 den folgenden neuen<br />

Satz 4 zu ergänzen: „Nicht zum Betriebszweck gehören ebenso alle Aufgaben des Umbaus (der<br />

Sanierung und der Erweiterung) der Ischelandhalle“. Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 5 und wie<br />

folgt (in Fett) ergänzt: „Der Betrieb und die zentrale Bewirtschaftung des derzeitigen sowie des<br />

zukünftigen Museumskomplexes und der derzeitigen sowie zukünftigen Ischelandhalle sind<br />

hiervon nicht betroffen (Strom, Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienste, notwendige Bauunterhaltung,<br />

Wartung) und verbleiben bei der GWH“.<br />

2.2 Dienstanweisung des Oberbürgermeister<br />

In Ergänzung zu der am 03.04.2003 beschlossenen Betriebssatzung wurde die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Eigenbetrieb und der Verwaltung in einer Dienstanweisung des Oberbürgermeisters<br />

geregelt. Die Dienstanweisung beinhaltet insbesondere die Leistungsbeziehungen zwischen<br />

der Stadt und der GWH sowie die stadtinternen Beziehungen zwischen Eigentümern, Hausherrenämtern<br />

und Nutzern. Die Dienstanweisung trat zum 15.09.2005 in Kraft. Die Dienstanweisung<br />

wurde zum 01.04.2008 überarbeitet und eine detaillierte Objektliste für den Zuständigkeitsbereich<br />

der GWH erarbeitet.<br />

Seite 472 Gebäudewirtschaft der Stadt <strong>Hagen</strong>

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