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Vorwort - Hagen

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Stadt <strong>Hagen</strong> Beteiligungsbericht 2009<br />

Zur Reduzierung von Marktpreisrisiken werden Brennstoffpreissicherungsgeschäfte abgeschlossen,<br />

durch die es zu Liquiditätsverschiebungen kommen kann. Zur Kontrolle der Zahlungsströme<br />

und des Zinsmanagements bestehen interne Arbeitsanweisungen. Die Deckung eines kurzfristigen<br />

Liquiditätsbedarfs erfolgt im Rahmen von freien Kreditlinien bei mehreren Geschäftsbanken.<br />

Kreditrisiken werden bei Vertragsabschluss geprüft und laufend überwacht.<br />

7.3.5 Technische Risiken<br />

Defekte einzelner Kraftwerkskomponenten können zu ungeplanten Produktionsunterbrechungen<br />

führen. Diesen Leistungsrisiken begegnet die Gesellschaft durch eine blockspezifische Risikobewertung.<br />

Negative Ergebniswirkungen werden zudem durch eine umfassende und systematische<br />

Wartung und Instandhaltung der Kraftwerke minimiert. Außerdem begrenzen Versicherungen<br />

Sachanlageschäden und Betriebsunterbrechungen in wirtschaftlich sinnvollem Umfang.<br />

Im Netzbereich besteht das Risiko der ungeplanten Versorgungsunterbrechung beispielsweise<br />

durch Störungen der Anlagen. Mittels Investitionen sowie einer umfassenden und systematischen<br />

Wartung und Instandhaltung wird dieses Risiko begrenzt.<br />

7.3.6 Politische und rechtliche Risiken<br />

Politische und rechtliche Risiken sind für die ENERVIE nur in sehr begrenztem Umfang steuerbar.<br />

Zu diesen Risiken zählen insbesondere die gesetzlichen und regulatorischen Risiken, die<br />

einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der ENERVIE haben können. Die zentrale<br />

Rechtsabteilung begrenzt zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen die Risiken, die aus regulatorischen<br />

Auflagen, Gerichtsprozessen oder behördlichen Verfügungen entstehen können. Zudem<br />

obliegt die inhaltlich korrekte Verfassung bzw. Prüfung von Verträgen sowie die Prozessführung<br />

zentral dieser Abteilung.<br />

Zu den regulatorischen Risiken zählen auch die ökonomischen Auswirkungen der verstärkten<br />

Netzregulierung. In zahlreichen Beschlüssen vom 14. August 2008 hat der BGH entschieden,<br />

dass Netzbetreiber die Mehrerlöse, die im Zeitraum von November 2005 bzw. Januar 2006 bis<br />

zur erstmaligen Genehmigung der Netzentgelte aufgrund § 23 a Abs. 5 S. 1 EnWG entstanden<br />

sind, nicht endgültig behalten dürfen. Hierzu wurde entsprechende Risikovorsorge im Jahresabschluss<br />

2008 vorgenommen. Gemäß Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) konnte die<br />

Rückstellung für die Sparte Strom als ausreichend angesehen werden. Für die Sparte Gas liegt<br />

noch kein Bescheid der Landesregulierungsbehörde vor. Bei Anwendung der gleichen Rechenmethodik<br />

der BNetzA ist auch hier von einer angemessenen Rückstellung auszugehen. Von weiteren<br />

Zuführungen ist daher abzusehen.<br />

Trotz der sich verschlechternden Rahmenbedingungen geht die ENERVIE davon aus, dass die<br />

notwendigen Netzinvestitionen und -instandhaltungen mittelfristig nicht gefährdet sind. Dies gilt<br />

insbesondere vor dem Hintergrund der Fotojahre Strom und Gas.<br />

Neben diesen regulatorischen Aspekten bestehen vermehrt Risiken infolge von kartellrechtlichen<br />

Eingriffen. So unterliegen die Preise für Erdgaskunden der Kartellaufsicht. Die Kartellämter nehmen<br />

hier verstärkt Informationsaufgaben durch die Veröffentlichung von Preisvergleichen wahr.<br />

Das Vorgehen der hessischen Landeskartellbehörde im Rahmen der Kontrolle von Wasserpreisen<br />

wurde durch den Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 2. Februar 2010 unterstützt.<br />

Vor diesem Hintergrund besteht das Risiko, dass auch in anderen Bundesländern karteIlbehördlich<br />

veranlasste Untersuchungen der Preise zu Erlösausfällen führen können.<br />

Kartellrechtliche Aspekte in Bezug auf die Preisgestaltung unterliegen einer intensiven Betreuung<br />

durch den Vertrieb der ENERVIE.<br />

ENERVIE - Südwestfalen Energie und Wasser AG<br />

Seite 250 Konzernabschluss

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