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Vorwort - Hagen

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Stadt <strong>Hagen</strong> Beteiligungsbericht 2009<br />

� in überhöhten Passivposten, z. B. ⇒ Rückstellungen,<br />

steckt (versteckte stille Rücklagen).<br />

Rückstellungen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und<br />

für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu<br />

bilden. § 249 HGB unterscheidet zwischen Pflichtrückstellungen<br />

und freiwilligen Rückstellungen.<br />

Sachanlagen Zu den Sachanlagen zählen im Einzelnen<br />

� Grundstücke (bebaut und unbebaut),<br />

� grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum),<br />

� Bauten auf fremden Grundstücken,<br />

� technische Anlagen und Maschinen,<br />

� andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen<br />

(z. B. Fuhrpark, Werkzeuge),<br />

� Anlagen im Bau,<br />

� Anzahlungen auf Anlagen.<br />

Steinkohleeinheit (SKE) Die Steinkohleeinheit (SKE) ist ein hauptsächlich in Mitteleuropa<br />

gebräuchliche, allerdings nicht gesetzliche Maßeinheit<br />

für den Vergleich des Energiegehaltes von Primärenergieträgern.<br />

International ist die Öleinheit (ÖE) gebräuchlicher,<br />

die SKE wird man daher in englichen Texten kaum<br />

finden.<br />

1 kg SKE entspricht der Energiemenge, die beim Verbrennen<br />

von 1 kg Steinkohle frei wird; die analog hierzu gebildete<br />

Tonne SKW ist ebenfalls üblich.<br />

1 kg SKE = 7.000 kcal = 29,3076 MJ = 8,141 kWh = 0,7 kg ÖE<br />

(Entnommen aus Wikipedia)<br />

Sonderposten mit Rücklagenanteil Steuerfreie Rücklagen, d. h. offene ⇒ Rücklagen, die aufgrund<br />

steuerrechtlicher Vorschriften aus dem unversteuerten<br />

Gewinn gebildet werden dürfen, aber in späteren Jahren<br />

nachzuversteuern sind, dürfen nicht mit den übrigen<br />

⇒ Rücklagen zusammengefasst werden, sondern sind<br />

nach § 247 Abs. 3 HGB als Sonderposten mit Rücklagenanteil<br />

auszuweisen, weil sie nur zum Teil ⇒ Eigenkapital,<br />

zum anderen Teil eine in ihrer Höhe noch nicht exakt<br />

bestimmbare ⇒ Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt<br />

sind.<br />

Umlaufvermögen Zum Umlaufvermögen gehören die Gegenstände, die dazu<br />

bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens<br />

nicht dauernd zu dienen, die also dazu bestimmt sind, verarbeitet<br />

und/oder veräußert zu werden.<br />

Umsatzerlöse Zu den Umsatzerlösen gehören die Erlöse aus dem Verkauf<br />

sowie der Vermietung und Verpachtung von Fertigfabrikaten<br />

und Waren, ferner Vergütungen für Dienstleistungen<br />

oder aus Werkverträgen, Erlöse aus Nebenprodukten und<br />

Abfällen, aus Verkäufen an Belegschaftsmitglieder u. a.<br />

Unternehmen, verbundene Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die gem.<br />

§ 290 HGB aufgrund einheitlicher Leitung einer ⇒ Beteili-<br />

Betriebswirtschaftliches Lexikon Seite 23

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