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Vorwort - Hagen

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Stadt <strong>Hagen</strong> Beteiligungsbericht 2009<br />

der Straßenbeleuchtung möglich sind. Nach Prüfung der verschiedenen Optionen hat sie sich<br />

entschlossen, die Neuordnung der Straßenbeleuchtung mit einem privaten Partner im Rahmen<br />

einer gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft zu realisieren (Public Private Partnership). Zu diesem<br />

Zweck wurde die Stadtbeleuchtung <strong>Hagen</strong> GmbH (SBH) gegründet und zu einem Anteil von<br />

49 % an die Bietergemeinschaft Stadtlicht <strong>Hagen</strong> - jetzt bestehend aus AIIiander Stadtlicht<br />

GmbH, Berlin, und Alliander AG, Berlin - verkauft.<br />

Der SBH obliegt die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtungstechnik,<br />

einschließlich des Betriebes, der Unterhaltung, Erneuerung und Neuanlage von Straßenbeleuchtungsanlagen<br />

aller Art, insbesondere auch von innen beleuchteten Verkehrszeichen<br />

und -einrichtungen für die Stadt <strong>Hagen</strong> und, soweit gesetzlich zulässig, für sonstige öffentliche<br />

und private Auftraggeber.<br />

2. Geschäftsverlauf<br />

2.1 Zweck der Gesellschaft<br />

Der Geschäftszweck der SBH ist die Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgabe zur Sicherstellung<br />

der Straßenbeleuchtung nach § 2 Straßengesetz NRW (StraßG NRW).<br />

2.2 Unternehmensinterne Erfolgsfaktoren<br />

Entscheidend für die Planungssicherheit und den Erfolg des Unternehmens ist der zwischen der<br />

SBH und der Stadt <strong>Hagen</strong> abgeschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag. Dieser legt den Leistungsumfang<br />

und die hierfür zu entrichtenden Entgelte verbindlich fest. Der Vertrag ist zunächst<br />

bis zum 31. Dezember 2016 festgeschrieben und kann dreimal um ein weiteres Jahr verlängert<br />

werden. Somit ergibt sich für die strategische Ausrichtung des Unternehmens zum Abschlussstichtag<br />

ein Planungshorizont von noch 7 - 10 Jahren. Begünstigt wird die Stellung des Unternehmens<br />

zudem durch die fehlende Konkurrenzsituation, da keine weiteren Anbieter auf dem<br />

Gebiet der Stadt <strong>Hagen</strong> tätig sind.<br />

2.3 Interne Organisation<br />

Im Geschäftsjahr 2009 wurde die SBH von zwei Geschäftsführern geführt. Die Geschäftsführer<br />

sind einzelvertretungsberechtigt. Darüber hinaus bestehen ein Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Personen, darunter der Oberbürgermeister<br />

der Stadt <strong>Hagen</strong> oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter sowie vier vom<br />

Rat der Stadt gewählte Personen. Der private Mitgesellschafter hat seinerseits vier Mitglieder in<br />

den Aufsichtsrat entsandt Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung gerichtlich und außergerichtlich<br />

vertreten. Im lnnenverhältnis ist die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführung<br />

gem. § 37 GmbHG beschränkt. Seit dem 01.07.2009 arbeiten bei der Stadtbeleuchtung <strong>Hagen</strong><br />

GmbH drei geringfügig beschäftigte Mitarbeiter im Rahmen einer Nebentätigkeit.<br />

2.4 Abschluss wichtiger Verträge<br />

Das Vertragswerk zur Ordnung der Gesellschaft und ihrer Geschäftsbeziehungen besteht aus<br />

dem Anteilskauf- und Anteilsabtretungsvertrag, dem Straßenbeleuchtungsvertrag, dem Konsortialvertrag,<br />

dem Gesellschaftsvertrag und dem Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Verträge wurden<br />

überarbeitet und notariell beurkundet. Darüber hinaus besteht für die Geschäftsführer und den<br />

Aufsichtsrat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O).<br />

Seite 338 Stadtbeleuchtung <strong>Hagen</strong> GmbH

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