09.12.2012 Aufrufe

Vorwort - Hagen

Vorwort - Hagen

Vorwort - Hagen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Hagen</strong> Beteiligungsbericht 2009<br />

Mit einem Anteil von 22 % der Aufwendungen des Wirtschaftsjahres werden alle der Stadt <strong>Hagen</strong><br />

langfristig dienenden IT-Wirtschaftsgüter finanziert. Insgesamt wurden hierfür ca. 3,2 Mio. € aufgewendet.<br />

42 % des Gesamtvolumens werden für den Personalaufwand eingesetzt. Ein Anteil<br />

von rund 28 % entfällt auf bezogene Leistungen für Wartungs-, Pflege- und Unterstützungsleistungen.<br />

3. Jahresergebnis<br />

Das Wirtschaftsjahr 2009 schließt der HABIT mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd.<br />

204 T€ ab. Das im Erfolgsplan 2009 prognostizierte ausgeglichene Ergebnis wurde somit übertroffen.<br />

4. Betriebsrisiken<br />

Alle Einzelerkenntnisse und Kennzahlen sind der Fortschreibung und Dokumentation zum Risikomanagement<br />

für das Wirtschaftsjahr 2009 zu entnehmen. In der Gesamtbetrachtung ist festzustellen,<br />

dass auch im Wirtschaftsjahr 2009 keine Risiken erkennbar waren, die zu einer dauerhaften<br />

Beeinträchtigung der betrieblichen Lage hätten führen können. Dies gilt allerdings nur mit<br />

Ausnahme der nachfolgend näher dargestellten Risiken, die neu aufgetreten sind bzw. deren<br />

Einstufung sich negativ verändert hat.<br />

Im August 2009 erhielt der HABIT erstmalig eine sog. Abmahnung. Konkret ging am 21.08.2009<br />

ein Schreiben einer diesbezüglich häufig auftretenden Anwaltskanzlei ein, in dem dem Betrieb<br />

vorgeworfen wurde, dass über einen seiner Anschlüsse ein bestimmtes Musikstück in einer Internettauschbörse<br />

(Filesharingnetzwerk) illegal zum Download angeboten wurde. Die Kanzlei behauptet,<br />

dass von ihr festgestellt und beweissicher dokumentiert wurde, dass diese Handlung am<br />

09.06.2009 um 8.11 Uhr über eine bestimmte IP-Adresse erfolgte. Gegen Zahlung einer Gebühr<br />

von 450 € und Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die für jeden Fall der Zuwiderhandlung<br />

eine Vertragsstrafe vorsieht, könne der Fall außergerichtlich beigelegt werden.<br />

Zunächst wurde versucht, über die in dem Abmahnschreiben angegebene IPAdresse den Verursacher<br />

der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung festzustellen. Allerdings handelte es sich<br />

dabei um eine dynamische IP, was bedeutet, dass der Internet-Zugriff über einen DSL-Anschluss<br />

erfolgte. Bei klassischen DSL-Anschlüssen wechselt die IP-Adresse bei jedem neuen Internet-<br />

Zugriff bzw. nach 24 Stunden. Deshalb konnte durch den HABIT, anders als bei einem PC im<br />

städtischen Netz, der verwendete PC über die angegebene IP-Adresse nicht ermittelt werden.<br />

Ein unverzügliches Auskunftsersuchen bei unserem Provider führte zu der Auskunft, dass IP-<br />

Adressen nur 7 Tage gespeichert werden. Für den HABIT gab es deshalb keine Möglichkeit<br />

mehr, den entsprechenden städtischen DSL-Anschluss festzustellen. Das sofort eingeschaltete<br />

Rechtsamt schrieb die Anwaltskanzlei deshalb per 02.09.2009 mit der Bitte an, die beweiskräftigen<br />

Unterlagen in Kopie zu übersenden und die gesetzte Frist zu verlängern, damit seitens der<br />

Stadt <strong>Hagen</strong> die Berechtigung des Anspruchs überprüft werden kann. Erst mit Datum vom<br />

08.02.2010, also mehr als 5 Monate später, antwortete die Anwaltskanzlei per Standardschreiben,<br />

allerdings ohne nähere Auskünfte zum Sachverhalt zu geben. Vielmehr wurde nochmals die<br />

Beweisbarkeit der Urheberrechtsverletzung in einem Gerichtsverfahren herausgestellt. Die Kanzlei<br />

räumte eine weitere Frist hinsichtlich Abmahngebühr und Unterlassungserklärung ein. Das<br />

Rechtsamt bot darauf hin in Abstimmung mit dem Fachbereich Personal und Organisation per<br />

19.02.2010 die Zahlung der Abmahngebühr und die Unterzeichnung einer modifizierten Unterlassungserklärung<br />

an, die insoweit bei zukünftigen Verstößen die Angabe des konkreten Anschlusses<br />

verlangt. Auf dieses Schreiben gibt es derzeit noch keine Rückmeldung der Kanzlei.<br />

HABIT <strong>Hagen</strong>er Betrieb für Informationstechnoligie -<br />

Systemhaus für <strong>Hagen</strong> und Ennepe-Ruhr Seite 461

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!