22.12.2012 Aufrufe

KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

gesamtstädtischen Planungsansatzes und verzahnt<br />

mit an<strong>de</strong>ren städtischen Planungen lassen sich erfahrungsgemäß<br />

optimale Wirkungen erzielen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Lärmmin<strong>de</strong>rungsplanung nach § 47 a (alt)<br />

(Karte) liegen im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bereits vielfach<br />

positive Erfahrungen vor, an die es anzuknüpfen gilt,<br />

<strong>de</strong>nn viele <strong>de</strong>r jetzt in <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie<br />

formulierten Anfor<strong>de</strong>rungen an die Lärmaktionsplanung<br />

sind im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> durch die zurückliegen<strong>de</strong><br />

Lärmmin<strong>de</strong>rungsplanung bereits vorweggenommen<br />

wor<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Ergebnissen<br />

und Erfahrungen gilt es aufzubauen. Mit <strong>de</strong>m gesamtstädtischen<br />

Planungsansatz können bei rechtzeitiger<br />

Abstimmung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen städtischen<br />

Planungsziele umfangreiche Synergieeffekte genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Praxis beweist, dass Lärmmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen<br />

bei <strong>de</strong>r Umsetzung nicht nur im Hinblick<br />

auf <strong>de</strong>n Lärm wirken, son<strong>de</strong>rn immer auch in Bezug<br />

auf mehrere städtische Planungsziele positive Wirkungen<br />

entfalten.<br />

Zur Wirkungsanalyse <strong>de</strong>r Maßnahmen auf die städtische<br />

Umwelt kann ein Bewertungsindikatorensystem<br />

für die Bereiche Gesundheit (Lärmbelastung und<br />

Luftqualität), Verkehrssicherheit,<br />

Flächennutzung im Straßenraum,<br />

Stadtstruktur und Mobilität vorgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Mit Hilfe dieser Indikatoren<br />

kann eine Quantifizierung<br />

<strong>de</strong>r Wirkung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />

vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die es <strong>de</strong>n<br />

Kommunen ermöglicht:<br />

– geplante Maßnahmen hinsichtlich<br />

ihrer Auswirkungen zu<br />

bewerten,<br />

– eine Prioritätensetzung geplanter<br />

Maßnahmen vorzunehmen,<br />

– die Qualität <strong>de</strong>r städtischen<br />

Umwelt im Zeitverlauf wie<strong>de</strong>rholt<br />

zu prüfen,<br />

– aus <strong>de</strong>n Ergebnissen gezielte<br />

Handlungsansätze abzuleiten<br />

und<br />

– sich bezogen auf die Umweltqualität<br />

mit an<strong>de</strong>ren Kommunen<br />

zu vergleichen.<br />

Hierdurch wer<strong>de</strong>n dauerhaft erhebliche<br />

Kosteneinsparungen gegenüber<br />

isolierten Einzelplanungen<br />

erreicht.<br />

Für die in <strong>de</strong>r ersten Stufe (Hauptverkehrsstraßen<br />

mit mehr als<br />

16.000 Kfz/Tag) zum 18.07.2008<br />

durchzuführen<strong>de</strong> Lärmaktionsplanung<br />

sind diese Erfahrungen gut<br />

nutzbar. Das heißt aber auch,<br />

dass eine reine 1:1-Umsetzung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie ohne einen gesamtstädtischen<br />

Planungsansatz nicht geeignet ist, die<br />

sich vielfältig anbieten<strong>de</strong>n Synergieeffekte optimal zu<br />

nutzen. Die Richtlinie selbst schreibt die Betrachtung<br />

<strong>de</strong>s gesamten Hauptstraßennetzes (> 8.000 Kfz/Tag)<br />

lei<strong>de</strong>r erst zum 18.07.2013 und dann wie<strong>de</strong>rkehrend<br />

alle fünf Jahre vor. Aus fachlicher Sicht empfehlen wir<br />

<strong>de</strong>n Kommunen, bereits jetzt nach Möglichkeit <strong>de</strong>n<br />

gesamtstädtischen Planungsansatz zu wählen.<br />

We<strong>de</strong>r die Umgebungslärmrichtlinie selbst noch das<br />

<strong>de</strong>utsche Recht haben sogenannte Schwellen-/Auslösewerte,<br />

bei <strong>de</strong>ren Überschreitung zwingend eine<br />

Aktionsplanung durchzuführen ist bzw. bei <strong>de</strong>ren Unterschreitung<br />

eine Planung verzichtbar ist, vorgegeben.<br />

Deshalb ist unsere Handlungsstrategie im Kontext<br />

mit <strong>de</strong>m sich bun<strong>de</strong>sweit entwickeln<strong>de</strong>n Erkenntnisprozess<br />

zu betrachten. Insbeson<strong>de</strong>re mit<br />

<strong>de</strong>m Vorliegen erster Ergebnisse <strong>de</strong>r Lärmkartierung<br />

in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n neue Impulse in <strong>de</strong>r<br />

bun<strong>de</strong>sweiten Diskussion zum Vorgehen bei <strong>de</strong>r Aktionsplanung<br />

erwartet. Darüber hinaus ist vorgesehen,<br />

dass <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rausschuss für Immissionsschutz<br />

bis zum Herbst dieses Jahres „Hinweise zur<br />

UMWELTDATEN BRANDENBURG 2007<br />

133

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!