KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de
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gesamtstädtischen Planungsansatzes und verzahnt<br />
mit an<strong>de</strong>ren städtischen Planungen lassen sich erfahrungsgemäß<br />
optimale Wirkungen erzielen.<br />
Mit <strong>de</strong>r Lärmmin<strong>de</strong>rungsplanung nach § 47 a (alt)<br />
(Karte) liegen im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bereits vielfach<br />
positive Erfahrungen vor, an die es anzuknüpfen gilt,<br />
<strong>de</strong>nn viele <strong>de</strong>r jetzt in <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie<br />
formulierten Anfor<strong>de</strong>rungen an die Lärmaktionsplanung<br />
sind im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> durch die zurückliegen<strong>de</strong><br />
Lärmmin<strong>de</strong>rungsplanung bereits vorweggenommen<br />
wor<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Ergebnissen<br />
und Erfahrungen gilt es aufzubauen. Mit <strong>de</strong>m gesamtstädtischen<br />
Planungsansatz können bei rechtzeitiger<br />
Abstimmung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen städtischen<br />
Planungsziele umfangreiche Synergieeffekte genutzt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Praxis beweist, dass Lärmmin<strong>de</strong>rungsmaßnahmen<br />
bei <strong>de</strong>r Umsetzung nicht nur im Hinblick<br />
auf <strong>de</strong>n Lärm wirken, son<strong>de</strong>rn immer auch in Bezug<br />
auf mehrere städtische Planungsziele positive Wirkungen<br />
entfalten.<br />
Zur Wirkungsanalyse <strong>de</strong>r Maßnahmen auf die städtische<br />
Umwelt kann ein Bewertungsindikatorensystem<br />
für die Bereiche Gesundheit (Lärmbelastung und<br />
Luftqualität), Verkehrssicherheit,<br />
Flächennutzung im Straßenraum,<br />
Stadtstruktur und Mobilität vorgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Mit Hilfe dieser Indikatoren<br />
kann eine Quantifizierung<br />
<strong>de</strong>r Wirkung <strong>de</strong>r Maßnahmen<br />
vorgenommen wer<strong>de</strong>n, die es <strong>de</strong>n<br />
Kommunen ermöglicht:<br />
– geplante Maßnahmen hinsichtlich<br />
ihrer Auswirkungen zu<br />
bewerten,<br />
– eine Prioritätensetzung geplanter<br />
Maßnahmen vorzunehmen,<br />
– die Qualität <strong>de</strong>r städtischen<br />
Umwelt im Zeitverlauf wie<strong>de</strong>rholt<br />
zu prüfen,<br />
– aus <strong>de</strong>n Ergebnissen gezielte<br />
Handlungsansätze abzuleiten<br />
und<br />
– sich bezogen auf die Umweltqualität<br />
mit an<strong>de</strong>ren Kommunen<br />
zu vergleichen.<br />
Hierdurch wer<strong>de</strong>n dauerhaft erhebliche<br />
Kosteneinsparungen gegenüber<br />
isolierten Einzelplanungen<br />
erreicht.<br />
Für die in <strong>de</strong>r ersten Stufe (Hauptverkehrsstraßen<br />
mit mehr als<br />
16.000 Kfz/Tag) zum 18.07.2008<br />
durchzuführen<strong>de</strong> Lärmaktionsplanung<br />
sind diese Erfahrungen gut<br />
nutzbar. Das heißt aber auch,<br />
dass eine reine 1:1-Umsetzung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie ohne einen gesamtstädtischen<br />
Planungsansatz nicht geeignet ist, die<br />
sich vielfältig anbieten<strong>de</strong>n Synergieeffekte optimal zu<br />
nutzen. Die Richtlinie selbst schreibt die Betrachtung<br />
<strong>de</strong>s gesamten Hauptstraßennetzes (> 8.000 Kfz/Tag)<br />
lei<strong>de</strong>r erst zum 18.07.2013 und dann wie<strong>de</strong>rkehrend<br />
alle fünf Jahre vor. Aus fachlicher Sicht empfehlen wir<br />
<strong>de</strong>n Kommunen, bereits jetzt nach Möglichkeit <strong>de</strong>n<br />
gesamtstädtischen Planungsansatz zu wählen.<br />
We<strong>de</strong>r die Umgebungslärmrichtlinie selbst noch das<br />
<strong>de</strong>utsche Recht haben sogenannte Schwellen-/Auslösewerte,<br />
bei <strong>de</strong>ren Überschreitung zwingend eine<br />
Aktionsplanung durchzuführen ist bzw. bei <strong>de</strong>ren Unterschreitung<br />
eine Planung verzichtbar ist, vorgegeben.<br />
Deshalb ist unsere Handlungsstrategie im Kontext<br />
mit <strong>de</strong>m sich bun<strong>de</strong>sweit entwickeln<strong>de</strong>n Erkenntnisprozess<br />
zu betrachten. Insbeson<strong>de</strong>re mit<br />
<strong>de</strong>m Vorliegen erster Ergebnisse <strong>de</strong>r Lärmkartierung<br />
in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n neue Impulse in <strong>de</strong>r<br />
bun<strong>de</strong>sweiten Diskussion zum Vorgehen bei <strong>de</strong>r Aktionsplanung<br />
erwartet. Darüber hinaus ist vorgesehen,<br />
dass <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rausschuss für Immissionsschutz<br />
bis zum Herbst dieses Jahres „Hinweise zur<br />
UMWELTDATEN BRANDENBURG 2007<br />
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