KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de
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– Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen<br />
bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s sogenannten Scoping legt die für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r SUP zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Untersuchungsrahmen<br />
<strong>de</strong>r SUP und <strong>de</strong>n Umfang und<br />
Detaillierungsgrad <strong>de</strong>s Umweltberichts fest. Zu diesem<br />
Zweck beteiligt sie frühzeitig, also in <strong>de</strong>r Regel<br />
vor Erarbeitung <strong>de</strong>s Plan- o<strong>de</strong>r Programmentwurfs,<br />
die für Umweltschutz und Gesundheitsvorsorge zuständigen<br />
Behör<strong>de</strong>n. Zum Scoping-Termin sollte die<br />
planaufstellen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> die wesentliche Ziele, die<br />
mit <strong>de</strong>m Plan o<strong>de</strong>r Programm verfolgt wer<strong>de</strong>n, erläutern<br />
und möglichst erste Vorstellungen zum Untersuchungsrahmen<br />
<strong>de</strong>s Umweltberichts erläutern. Auf<br />
diese Weise können die beteiligten Behör<strong>de</strong>n ihre Anregungen<br />
zu Umfang und Detaillierung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Umweltbericht<br />
aufzunehmen<strong>de</strong>n Angaben gezielt einbringen.<br />
Um „übertriebene Erwartungen“ <strong>de</strong>r Akteure<br />
zu dämpfen, empfiehlt es sich weiterhin, in <strong>de</strong>r Einladung<br />
zum Scoping darauf hinzuweisen, dass in dieser<br />
Phase noch nicht zu einem Plan- o<strong>de</strong>r Programmentwurf<br />
Stellung zu nehmen ist.<br />
Die Ausarbeitung <strong>de</strong>s Umweltberichts stellt <strong>de</strong>n<br />
Kern <strong>de</strong>r SUP dar. Nach § 14g UVPG enthält <strong>de</strong>r Umweltbericht<br />
folgen<strong>de</strong> Angaben:<br />
1. Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten<br />
Ziele <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms sowie <strong>de</strong>r Beziehung<br />
zu an<strong>de</strong>ren relevanten Plänen und Programmen,<br />
2. Darstellung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Plan o<strong>de</strong>r das Programm<br />
gelten<strong>de</strong>n Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes sowie <strong>de</strong>r<br />
Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen<br />
bei <strong>de</strong>r Ausarbeitung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Programms berücksichtigt wur<strong>de</strong>n,<br />
3. Darstellung <strong>de</strong>r Merkmale <strong>de</strong>r Umwelt, <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen<br />
Umweltzustands sowie <strong>de</strong>ssen voraussichtliche<br />
Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>s<br />
Plans o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Programms,<br />
4. Angabe <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen für <strong>de</strong>n Plan o<strong>de</strong>r das Programm<br />
be<strong>de</strong>utsamen Umweltprobleme, insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche<br />
Gebiete nach Nr. 2.6 <strong>de</strong>r Anlage 4 beziehen,<br />
5. Beschreibung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Umwelt nach § 2 Abs. 4 Satz<br />
2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2,<br />
6. Darstellung <strong>de</strong>r Maßnahmen, die geplant sind, um<br />
erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Programms<br />
zu verhin<strong>de</strong>rn, zu verringern und soweit<br />
wie möglich auszugleichen,<br />
7. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung<br />
<strong>de</strong>r Angaben aufgetreten sind, zum<br />
Beispiel technische Lücken o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong> Kenntnisse,<br />
182 FACHARTIKEL Medien- und fachübergreifen<strong>de</strong>r Umweltschutz<br />
8. Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> für die Wahl <strong>de</strong>r geprüften<br />
Alternativen sowie eine Beschreibung, wie<br />
diese Prüfung durchgeführt wur<strong>de</strong>,<br />
9. Darstellung <strong>de</strong>r geplanten Überwachungsmaßnahmen<br />
gemäß § 14m.<br />
Ein weiteres Ziel <strong>de</strong>r SUP-Richtlinie ist die Beteiligung<br />
<strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Der Entwurf <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r<br />
Programms sowie <strong>de</strong>r zu erstellen<strong>de</strong> Umweltbericht<br />
und weitere Unterlagen, soweit zweckmäßig, wer<strong>de</strong>n<br />
frühzeitig für min<strong>de</strong>stens einen Monat öffentlich ausgelegt.<br />
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich anlässlich<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens zum Programm o<strong>de</strong>r<br />
Plan sowie zum Umweltbericht äußern. Die Einbeziehung<br />
<strong>de</strong>r Öffentlichkeit in die Erarbeitung und Aufstellung<br />
von Plänen und Programmen stellt ein Stück<br />
„mo<strong>de</strong>rne Planungskultur“ dar und soll ein hohes Maß<br />
an Transparenz sicherstellen. Hinzuweisen ist in diesem<br />
Zusammenhang auf die Notwendigkeit zur<br />
grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Beteiligung von Öffentlichkeit<br />
bzw. Behör<strong>de</strong>n, wenn Pläne o<strong>de</strong>r Programme erhebliche<br />
Auswirkungen auf die o.g. Schutzgüter in einem<br />
an<strong>de</strong>ren Staat haben können. Die grenzüberschreiten<strong>de</strong><br />
Beteiligung dürfte – gegenüber <strong>de</strong>r UVP – bei<br />
<strong>de</strong>r SUP auch eine größere Be<strong>de</strong>utung haben, weil<br />
mit Plänen und Programmen üblicherweise auch<br />
räumlich größere Auswirkungen einhergehen.<br />
Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Verfahrens steht die Annahme <strong>de</strong>s<br />
Plans o<strong>de</strong>r Programms, d.h. die abschließen<strong>de</strong> Entscheidung<br />
<strong>de</strong>r aufstellen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Inhalten,<br />
Zielen und Maßnahmen <strong>de</strong>s Planwerks. Die<br />
SUP-Richtlinie sieht eine förmliche Bekanntgabe dieser<br />
Entscheidung vor. Neben <strong>de</strong>m Plan o<strong>de</strong>r Programm<br />
selbst ist nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s UVPG<br />
eine zusammenfassen<strong>de</strong> Erklärung zur Einsicht<br />
auszulegen. In diesem Dokument ist darzustellen,<br />
wie Umwelterwägungen in <strong>de</strong>n Plan o<strong>de</strong>r das Programm<br />
einbezogen wur<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r Umweltbericht<br />
sowie die Stellungnahmen und Äußerungen aus <strong>de</strong>n<br />
Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Umweltbehör<strong>de</strong>n<br />
berücksichtigt wur<strong>de</strong>n und aus welchen<br />
Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Plan o<strong>de</strong>r das angenommene Programm<br />
nach Abwägung mit <strong>de</strong>n geprüften Alternativen<br />
gewählt wur<strong>de</strong>. Darüber hinaus sind hier die<br />
vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen darzustellen.<br />
Mit <strong>de</strong>r SUP wird die Verpflichtung zur Überwachung<br />
<strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus<br />
<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms ergeben,<br />
eingeführt. Hierdurch sollen unvorhergesehene<br />
nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt<br />
und geeignete Abhilfemaßnahmen ermöglicht<br />
wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n haben <strong>de</strong>r für die Durchführung<br />
<strong>de</strong>r SUP zuständigen Behör<strong>de</strong> alle für die<br />
Überwachung erfor<strong>de</strong>rlichen Umweltinformationen<br />
zur Verfügung zu stellen. Welche Überwachungs-