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KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

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– Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen<br />

bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s sogenannten Scoping legt die für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r SUP zuständige Behör<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Untersuchungsrahmen<br />

<strong>de</strong>r SUP und <strong>de</strong>n Umfang und<br />

Detaillierungsgrad <strong>de</strong>s Umweltberichts fest. Zu diesem<br />

Zweck beteiligt sie frühzeitig, also in <strong>de</strong>r Regel<br />

vor Erarbeitung <strong>de</strong>s Plan- o<strong>de</strong>r Programmentwurfs,<br />

die für Umweltschutz und Gesundheitsvorsorge zuständigen<br />

Behör<strong>de</strong>n. Zum Scoping-Termin sollte die<br />

planaufstellen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> die wesentliche Ziele, die<br />

mit <strong>de</strong>m Plan o<strong>de</strong>r Programm verfolgt wer<strong>de</strong>n, erläutern<br />

und möglichst erste Vorstellungen zum Untersuchungsrahmen<br />

<strong>de</strong>s Umweltberichts erläutern. Auf<br />

diese Weise können die beteiligten Behör<strong>de</strong>n ihre Anregungen<br />

zu Umfang und Detaillierung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Umweltbericht<br />

aufzunehmen<strong>de</strong>n Angaben gezielt einbringen.<br />

Um „übertriebene Erwartungen“ <strong>de</strong>r Akteure<br />

zu dämpfen, empfiehlt es sich weiterhin, in <strong>de</strong>r Einladung<br />

zum Scoping darauf hinzuweisen, dass in dieser<br />

Phase noch nicht zu einem Plan- o<strong>de</strong>r Programmentwurf<br />

Stellung zu nehmen ist.<br />

Die Ausarbeitung <strong>de</strong>s Umweltberichts stellt <strong>de</strong>n<br />

Kern <strong>de</strong>r SUP dar. Nach § 14g UVPG enthält <strong>de</strong>r Umweltbericht<br />

folgen<strong>de</strong> Angaben:<br />

1. Kurzdarstellung <strong>de</strong>s Inhalts und <strong>de</strong>r wichtigsten<br />

Ziele <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms sowie <strong>de</strong>r Beziehung<br />

zu an<strong>de</strong>ren relevanten Plänen und Programmen,<br />

2. Darstellung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Plan o<strong>de</strong>r das Programm<br />

gelten<strong>de</strong>n Ziele <strong>de</strong>s Umweltschutzes sowie <strong>de</strong>r<br />

Art, wie diese Ziele und sonstige Umwelterwägungen<br />

bei <strong>de</strong>r Ausarbeitung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Programms berücksichtigt wur<strong>de</strong>n,<br />

3. Darstellung <strong>de</strong>r Merkmale <strong>de</strong>r Umwelt, <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Umweltzustands sowie <strong>de</strong>ssen voraussichtliche<br />

Entwicklung bei Nichtdurchführung <strong>de</strong>s<br />

Plans o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Programms,<br />

4. Angabe <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen für <strong>de</strong>n Plan o<strong>de</strong>r das Programm<br />

be<strong>de</strong>utsamen Umweltprobleme, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Probleme, die sich auf ökologisch empfindliche<br />

Gebiete nach Nr. 2.6 <strong>de</strong>r Anlage 4 beziehen,<br />

5. Beschreibung <strong>de</strong>r voraussichtlichen erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt nach § 2 Abs. 4 Satz<br />

2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2,<br />

6. Darstellung <strong>de</strong>r Maßnahmen, die geplant sind, um<br />

erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Programms<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn, zu verringern und soweit<br />

wie möglich auszugleichen,<br />

7. Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>de</strong>r Zusammenstellung<br />

<strong>de</strong>r Angaben aufgetreten sind, zum<br />

Beispiel technische Lücken o<strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong> Kenntnisse,<br />

182 FACHARTIKEL Medien- und fachübergreifen<strong>de</strong>r Umweltschutz<br />

8. Kurzdarstellung <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> für die Wahl <strong>de</strong>r geprüften<br />

Alternativen sowie eine Beschreibung, wie<br />

diese Prüfung durchgeführt wur<strong>de</strong>,<br />

9. Darstellung <strong>de</strong>r geplanten Überwachungsmaßnahmen<br />

gemäß § 14m.<br />

Ein weiteres Ziel <strong>de</strong>r SUP-Richtlinie ist die Beteiligung<br />

<strong>de</strong>r Öffentlichkeit. Der Entwurf <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r<br />

Programms sowie <strong>de</strong>r zu erstellen<strong>de</strong> Umweltbericht<br />

und weitere Unterlagen, soweit zweckmäßig, wer<strong>de</strong>n<br />

frühzeitig für min<strong>de</strong>stens einen Monat öffentlich ausgelegt.<br />

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich anlässlich<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens zum Programm o<strong>de</strong>r<br />

Plan sowie zum Umweltbericht äußern. Die Einbeziehung<br />

<strong>de</strong>r Öffentlichkeit in die Erarbeitung und Aufstellung<br />

von Plänen und Programmen stellt ein Stück<br />

„mo<strong>de</strong>rne Planungskultur“ dar und soll ein hohes Maß<br />

an Transparenz sicherstellen. Hinzuweisen ist in diesem<br />

Zusammenhang auf die Notwendigkeit zur<br />

grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Beteiligung von Öffentlichkeit<br />

bzw. Behör<strong>de</strong>n, wenn Pläne o<strong>de</strong>r Programme erhebliche<br />

Auswirkungen auf die o.g. Schutzgüter in einem<br />

an<strong>de</strong>ren Staat haben können. Die grenzüberschreiten<strong>de</strong><br />

Beteiligung dürfte – gegenüber <strong>de</strong>r UVP – bei<br />

<strong>de</strong>r SUP auch eine größere Be<strong>de</strong>utung haben, weil<br />

mit Plänen und Programmen üblicherweise auch<br />

räumlich größere Auswirkungen einhergehen.<br />

Am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Verfahrens steht die Annahme <strong>de</strong>s<br />

Plans o<strong>de</strong>r Programms, d.h. die abschließen<strong>de</strong> Entscheidung<br />

<strong>de</strong>r aufstellen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>n Inhalten,<br />

Zielen und Maßnahmen <strong>de</strong>s Planwerks. Die<br />

SUP-Richtlinie sieht eine förmliche Bekanntgabe dieser<br />

Entscheidung vor. Neben <strong>de</strong>m Plan o<strong>de</strong>r Programm<br />

selbst ist nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s UVPG<br />

eine zusammenfassen<strong>de</strong> Erklärung zur Einsicht<br />

auszulegen. In diesem Dokument ist darzustellen,<br />

wie Umwelterwägungen in <strong>de</strong>n Plan o<strong>de</strong>r das Programm<br />

einbezogen wur<strong>de</strong>n, wie <strong>de</strong>r Umweltbericht<br />

sowie die Stellungnahmen und Äußerungen aus <strong>de</strong>n<br />

Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Umweltbehör<strong>de</strong>n<br />

berücksichtigt wur<strong>de</strong>n und aus welchen<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Plan o<strong>de</strong>r das angenommene Programm<br />

nach Abwägung mit <strong>de</strong>n geprüften Alternativen<br />

gewählt wur<strong>de</strong>. Darüber hinaus sind hier die<br />

vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen darzustellen.<br />

Mit <strong>de</strong>r SUP wird die Verpflichtung zur Überwachung<br />

<strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus<br />

<strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms ergeben,<br />

eingeführt. Hierdurch sollen unvorhergesehene<br />

nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt<br />

und geeignete Abhilfemaßnahmen ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>re Behör<strong>de</strong>n haben <strong>de</strong>r für die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r SUP zuständigen Behör<strong>de</strong> alle für die<br />

Überwachung erfor<strong>de</strong>rlichen Umweltinformationen<br />

zur Verfügung zu stellen. Welche Überwachungs-

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