KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de
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– Aufstellung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne<br />
und Übermittlung <strong>de</strong>r für die Erstellung externer<br />
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Informationen an die zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
und<br />
– Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen.<br />
Die Betriebsbereiche sowie <strong>de</strong>ren Verteilung auf die<br />
Kreise und kreisfreien Städte im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
sind in <strong>de</strong>r Karte dargestellt:<br />
• Genehmigungsbedürftige Anlagen und bekannt<br />
gegebene Sachverständige<br />
Zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Sicherheit bei genehmigungsbedürftigen<br />
Anlagen kann gemäß § 29a BIm-<br />
SchG angeordnet wer<strong>de</strong>n, dass sicherheitstechnische<br />
Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer<br />
Unterlagen durchzuführen sind. Diese<br />
Prüfungen können zu bestimmten Zeitpunkten (z.B.<br />
vor <strong>de</strong>r Inbetriebnahme) o<strong>de</strong>r zu bestimmten Anlässen<br />
(z.B. im Falle einer Betriebseinstellung) erfor<strong>de</strong>rlich<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>n Anordnungen kann die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfungen<br />
durch geeignete Sachverständige verlangt<br />
wer<strong>de</strong>n, die vom Lan<strong>de</strong>sumweltamt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> als<br />
Sachverständige für diese Prüfungen bekannt gegeben<br />
und nach bestimmten Regeln zugelassen wor<strong>de</strong>n<br />
sind. Das Bekanntgabeverfahren ist im Einzelnen<br />
in <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s Ministeriums für die Bekanntgabe<br />
von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1<br />
BImSchG vom Oktober 2003 (ABl. S. 1037) geregelt.<br />
In <strong>de</strong>n letzten Jahren hat die Getrenntsammlung<br />
und Kompostierung von Bioabfällen erheblich an<br />
Be<strong>de</strong>utung gewonnen. So gibt es heute in Deutschland<br />
etwa 800 genehmigungsbedürftige Kompostierungsanlagen<br />
mit einer genehmigten Jahreskapazität<br />
von insgesamt 9,6 Mio. Mg (1 Mg entspricht 1 t).<br />
Allein im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit über<br />
70 genehmigungsbedürftige Kompostierungsanlagen<br />
mit einer Gesamtdurchsatzleistung von<br />
jährlich 1.321.839 Mg betrieben.<br />
Durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r UVP-Än<strong>de</strong>rungsrichtlinie,<br />
<strong>de</strong>r IVU-Richtlinie und weiterer EG-<br />
Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (Artikelgesetz)<br />
wur<strong>de</strong> neben an<strong>de</strong>ren Vorschriften auch<br />
die 4. BImSchV geän<strong>de</strong>rt. Bezüglich <strong>de</strong>r Kompostierungsanlagen<br />
ist die Mengenschwelle für <strong>de</strong>n jährlichen<br />
Durchsatz, welche zur Genehmigungsbedürf-<br />
136 FACHARTIKEL Technischer Umweltschutz<br />
In <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gibt es mit Stand vom Januar<br />
2007 39 bekannt gegebene Sachverständige nach<br />
§ 29a BImSchG. 12 Sachverständige haben ihren<br />
Geschäftssitz in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (bzw. Berlin) und sind<br />
vom LUA erstmals bekannt gegeben wor<strong>de</strong>n; 27<br />
stammen aus an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn.<br />
In <strong>de</strong>r Abbildung ist dargestellt, für welche Anlagen<br />
nach <strong>de</strong>m Anhang <strong>de</strong>r 4. BImSchV die Sachverständigen<br />
bekannt gegeben wor<strong>de</strong>n sind. Weitere Einzelheiten<br />
sind <strong>de</strong>m Recherchesystem für Messstellen<br />
und Sachverständige „ReSyMeSa“ zu entnehmen,<br />
das im Internet unter http://www.luis.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong>/resymesa/<br />
ModulStelleStart.aspx?M=5 erreichbar<br />
ist.<br />
Bekannt gegebene Sachverständige für die Durchführung<br />
sicherheitstechnischer Prüfungen für die Anlagen nach<br />
<strong>de</strong>m Anhang <strong>de</strong>r 4. BImSchV<br />
3.2 Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA Luft an Kompostierungsanlagen<br />
tigkeit führt, <strong>de</strong>utlich von 6.570 Mg/a auf 3.000 Mg/a<br />
reduziert wor<strong>de</strong>n. Somit müssen heute Altanlagen,<br />
die ursprünglich nach Baurecht genehmigt wur<strong>de</strong>n,<br />
nachträglich <strong>de</strong>n strengen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes<br />
an <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />
Technik genügen. Die Genehmigungsverfahren wer<strong>de</strong>n<br />
vom LUA nach regionaler Zuständigkeit in <strong>de</strong>n<br />
Genehmigungsverfahrensstellen <strong>de</strong>r Regionalabteilungen<br />
Süd, West und Ost bearbeitet (Abb.).<br />
Die Größenverteilung <strong>de</strong>r gegenwärtig im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
betriebenen Kompostierungsanlagen lässt<br />
sich bezogen auf die genehmigte Durchsatzleistung<br />
wie folgt darstellen (Abb.):<br />
12 Anlagen bis 6.000 Mg/a<br />
28 Anlagen von 6.000 Mg/a bis 10.000 Mg/a<br />
31 Anlagen mehr als 10.000 Mg/a<br />
Eine wesentliche verwaltungsrechtliche Grundlage für