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KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

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– Aufstellung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne<br />

und Übermittlung <strong>de</strong>r für die Erstellung externer<br />

Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Informationen an die zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

und<br />

– Information <strong>de</strong>r Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Die Betriebsbereiche sowie <strong>de</strong>ren Verteilung auf die<br />

Kreise und kreisfreien Städte im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

sind in <strong>de</strong>r Karte dargestellt:<br />

• Genehmigungsbedürftige Anlagen und bekannt<br />

gegebene Sachverständige<br />

Zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Sicherheit bei genehmigungsbedürftigen<br />

Anlagen kann gemäß § 29a BIm-<br />

SchG angeordnet wer<strong>de</strong>n, dass sicherheitstechnische<br />

Prüfungen sowie Prüfungen sicherheitstechnischer<br />

Unterlagen durchzuführen sind. Diese<br />

Prüfungen können zu bestimmten Zeitpunkten (z.B.<br />

vor <strong>de</strong>r Inbetriebnahme) o<strong>de</strong>r zu bestimmten Anlässen<br />

(z.B. im Falle einer Betriebseinstellung) erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Anordnungen kann die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfungen<br />

durch geeignete Sachverständige verlangt<br />

wer<strong>de</strong>n, die vom Lan<strong>de</strong>sumweltamt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> als<br />

Sachverständige für diese Prüfungen bekannt gegeben<br />

und nach bestimmten Regeln zugelassen wor<strong>de</strong>n<br />

sind. Das Bekanntgabeverfahren ist im Einzelnen<br />

in <strong>de</strong>n Richtlinien <strong>de</strong>s Ministeriums für die Bekanntgabe<br />

von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1<br />

BImSchG vom Oktober 2003 (ABl. S. 1037) geregelt.<br />

In <strong>de</strong>n letzten Jahren hat die Getrenntsammlung<br />

und Kompostierung von Bioabfällen erheblich an<br />

Be<strong>de</strong>utung gewonnen. So gibt es heute in Deutschland<br />

etwa 800 genehmigungsbedürftige Kompostierungsanlagen<br />

mit einer genehmigten Jahreskapazität<br />

von insgesamt 9,6 Mio. Mg (1 Mg entspricht 1 t).<br />

Allein im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit über<br />

70 genehmigungsbedürftige Kompostierungsanlagen<br />

mit einer Gesamtdurchsatzleistung von<br />

jährlich 1.321.839 Mg betrieben.<br />

Durch das Gesetz zur Umsetzung <strong>de</strong>r UVP-Än<strong>de</strong>rungsrichtlinie,<br />

<strong>de</strong>r IVU-Richtlinie und weiterer EG-<br />

Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. Juli 2001 (Artikelgesetz)<br />

wur<strong>de</strong> neben an<strong>de</strong>ren Vorschriften auch<br />

die 4. BImSchV geän<strong>de</strong>rt. Bezüglich <strong>de</strong>r Kompostierungsanlagen<br />

ist die Mengenschwelle für <strong>de</strong>n jährlichen<br />

Durchsatz, welche zur Genehmigungsbedürf-<br />

136 FACHARTIKEL Technischer Umweltschutz<br />

In <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gibt es mit Stand vom Januar<br />

2007 39 bekannt gegebene Sachverständige nach<br />

§ 29a BImSchG. 12 Sachverständige haben ihren<br />

Geschäftssitz in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (bzw. Berlin) und sind<br />

vom LUA erstmals bekannt gegeben wor<strong>de</strong>n; 27<br />

stammen aus an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn.<br />

In <strong>de</strong>r Abbildung ist dargestellt, für welche Anlagen<br />

nach <strong>de</strong>m Anhang <strong>de</strong>r 4. BImSchV die Sachverständigen<br />

bekannt gegeben wor<strong>de</strong>n sind. Weitere Einzelheiten<br />

sind <strong>de</strong>m Recherchesystem für Messstellen<br />

und Sachverständige „ReSyMeSa“ zu entnehmen,<br />

das im Internet unter http://www.luis.bran<strong>de</strong>nburg.<strong>de</strong>/resymesa/<br />

ModulStelleStart.aspx?M=5 erreichbar<br />

ist.<br />

Bekannt gegebene Sachverständige für die Durchführung<br />

sicherheitstechnischer Prüfungen für die Anlagen nach<br />

<strong>de</strong>m Anhang <strong>de</strong>r 4. BImSchV<br />

3.2 Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA Luft an Kompostierungsanlagen<br />

tigkeit führt, <strong>de</strong>utlich von 6.570 Mg/a auf 3.000 Mg/a<br />

reduziert wor<strong>de</strong>n. Somit müssen heute Altanlagen,<br />

die ursprünglich nach Baurecht genehmigt wur<strong>de</strong>n,<br />

nachträglich <strong>de</strong>n strengen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s-Immissionsschutzgesetzes<br />

an <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r<br />

Technik genügen. Die Genehmigungsverfahren wer<strong>de</strong>n<br />

vom LUA nach regionaler Zuständigkeit in <strong>de</strong>n<br />

Genehmigungsverfahrensstellen <strong>de</strong>r Regionalabteilungen<br />

Süd, West und Ost bearbeitet (Abb.).<br />

Die Größenverteilung <strong>de</strong>r gegenwärtig im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

betriebenen Kompostierungsanlagen lässt<br />

sich bezogen auf die genehmigte Durchsatzleistung<br />

wie folgt darstellen (Abb.):<br />

12 Anlagen bis 6.000 Mg/a<br />

28 Anlagen von 6.000 Mg/a bis 10.000 Mg/a<br />

31 Anlagen mehr als 10.000 Mg/a<br />

Eine wesentliche verwaltungsrechtliche Grundlage für

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