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Auszug aus <strong>de</strong>m Kennblatt Seentherapie<br />

Ein weiteres wichtiges Leitfa<strong>de</strong>n-Kapitel ist <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sweiten<br />

Erarbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten<br />

gewidmet, <strong>de</strong>nen im Hinblick auf die Aufstellung<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmenprogramme für die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er<br />

Anteile an <strong>de</strong>n Flussgebietseinheiten von<br />

Elbe und O<strong>de</strong>r eine zentrale Be<strong>de</strong>utung zukommt.<br />

Hintergrün<strong>de</strong> und Einzelheiten sind im nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Kapitel erörtert.<br />

Der Leitfa<strong>de</strong>n schließt mit Empfehlungen und Hinweisen<br />

für weitere notwendige Schritte bei <strong>de</strong>r Erarbeitung<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmenprogramme. Dazu zählen<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Definition von Leitbil<strong>de</strong>rn und Referenzbedingungen<br />

für die in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> auftreten<strong>de</strong>n<br />

Fließgewässer- und Seentypen, die Ausweisung<br />

von Vorranggewässern für Maßnahmen zur ökologischen<br />

Durchgängigkeit und aktuelle mo<strong>de</strong>llgestützte<br />

Bilanzierungen zur I<strong>de</strong>ntifizierung maßgeblicher gewässerkonkreter<br />

Eintragspfa<strong>de</strong>. Ebenso sind <strong>de</strong>tailliertere<br />

Aussagen zu lokalen o<strong>de</strong>r regionalen Problemschwerpunkten,<br />

sowie auch die Herangehensweise<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Beurteilung von Wirksamkeit und<br />

Kosteneffizienz auszuwählen<strong>de</strong>r Maßnahmenkombinationen<br />

[5] jetzt anstehen<strong>de</strong>r Arbeiten enthalten.<br />

3.2 Gewässerentwicklungskonzepte<br />

für die regionale Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmenprogramme nach<br />

Wasserrahmenrichtlinie<br />

In die Bestandsaufnahme <strong>de</strong>r Gewässer <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s<br />

wur<strong>de</strong>n 1.372 Fließgewässer und 222 Seen<br />

aufgenommen (Abb. 1). Bei 995 Fließgewässerkörpern<br />

ist die Zielerreichung <strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r Wasser-<br />

68 FACHARTIKEL Wasser<br />

rahmenrichtlinie unwahrscheinlich und für 283 unklar.<br />

Für Seen gilt: Zielerreichung bei 115 unwahrscheinlich<br />

und bei 45 unklar.<br />

Da <strong>de</strong>mgemäß in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bei rund 1.400 Wasserkörpern<br />

Maßnahmen nach WRRL vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen, und diese hohe Zahl einzelner Maßnahmen<br />

aus Kapazitätsgrün<strong>de</strong>n nicht gleichzeitig angefasst<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wur<strong>de</strong> beschlossen, sogenannte<br />

„Gewässerentwicklungskonzepte zur regionalen<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahmeprogramme<br />

nach WRRL“, kurz GEKs, zu erstellen, um auf diese<br />

Weise u.a. die anstehen<strong>de</strong>n Aufgaben besser strukturieren<br />

und überschaubarer machen zu können. Auf<br />

rein hydrologisch fachlicher Basis wur<strong>de</strong>n Wasserkörpergruppen<br />

zu Planungseinheiten als „GEK-Gebiete“<br />

zusammengefasst. Auf diese Weise entstan<strong>de</strong>n<br />

flächen<strong>de</strong>ckend für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> 150 GEK-Gebiete,<br />

für die Gewässerentwicklungskonzepte erstellt<br />

wer<strong>de</strong>n sollen. Diese Anzahl ist schon wesentlich<br />

überschaubarer und besser zu handhaben. Zu<strong>de</strong>m<br />

lassen sich vorhan<strong>de</strong>ne Planungen an<strong>de</strong>rer Behör<strong>de</strong>n<br />

bzw. Träger öffentlicher Belange im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Erarbeitung von GEKs integrieren, wodurch Reibungsverluste<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n können (Abb. 2).<br />

Abb. 1<br />

Abb. 2

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