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KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

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satz folgen<strong>de</strong>r Dichtungskomponenten erörtert:<br />

– Kapillarsperre,<br />

– Asphaltdichtung,<br />

– Bentokiesabdichtung,<br />

– Bentonitmatten,<br />

– wasserglasvergütete Abdichtungen.<br />

In einer Stellungnahme <strong>de</strong>r im „Arbeitskreis Trisoplast“<br />

vertretenen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n Empfehlungen<br />

zum Einsatz von Abdichtungen aus Trisoplast<br />

ausgesprochen. Das LUA verwen<strong>de</strong>te dieses<br />

Papier als Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit<br />

alternativer Dichtungssysteme. Im Interesse<br />

einer bun<strong>de</strong>sweit einheitlichen Anwendung dieser<br />

Regelung und zur Unterstützung <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong> auf Beschluss <strong>de</strong>r LAGA im Jahr<br />

2004 eine weitere Arbeitsgruppe „Deponietechnische<br />

Vollzugsfragen“ eingerichtet, die Eignungsfeststellungen<br />

alternativer Dichtungselemente vorlegen<br />

somit die Arbeit <strong>de</strong>r Vorläufergruppe fortsetzen<br />

soll.<br />

Ausnahme 4: Ausnahmeregelung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 6<br />

Deponieverordnung<br />

Die Anwendung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 6 eröffnet <strong>de</strong>n Zulassungsbehör<strong>de</strong>n<br />

die Möglichkeit standortbezogener,<br />

auf <strong>de</strong>n konkreten Einzelfall <strong>de</strong>r Deponien gerichteter<br />

Entscheidungen. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Gefährdungspotenzials<br />

einer Deponie kann <strong>de</strong>r Stilllegungsaufwand<br />

(Zahl <strong>de</strong>r Systemkomponenten in <strong>de</strong>r<br />

Oberflächenabdichtung, Wasserrückhaltevermögen<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Komponenten) im Vergleich zu <strong>de</strong>n Regelanfor<strong>de</strong>rungen<br />

reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Um <strong>de</strong>n Vollzugsbehör<strong>de</strong>n eine Handlungshilfe bei<br />

<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 6 DepV zu geben, hat<br />

die AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“ ein Papier<br />

„Fachliche Eckpunkte für die Beurteilung von<br />

Ausnahmeanträgen nach § 14 Abs. 6 DepV“ erarbeitet.<br />

Nach diesem Papier ist anhand <strong>de</strong>r Bewertung<br />

<strong>de</strong>r Standortkriterien nachzuweisen, ob die Standortverhältnisse<br />

so günstig sind, dass für die Stilllegung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Deponie eine Ausnahme zugelassen<br />

wer<strong>de</strong>n kann:<br />

– Vorhan<strong>de</strong>nsein einer Basisabdichtung, geologische<br />

Verhältnisse am Standort, Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r Grundwasserbeobachtung<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Deponien in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>:<br />

Die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Alt<strong>de</strong>ponien verfügen nicht<br />

über Basisabdichtungen.<br />

Üblicherweise ist in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> unterhalb <strong>de</strong>r Deponieaufstandsfläche<br />

in mehreren Metern Abstand<br />

ein mehr o<strong>de</strong>r (meist) min<strong>de</strong>r geschützter Grundwasserleiter<br />

und im Weiteren ein (meist) geschützter<br />

Hauptgrundwasserleiter anzutreffen. Im Verhältnis<br />

hierzu als ungünstig zu bezeichnen ist ein ober-<br />

168 FACHARTIKEL Technischer Umweltschutz<br />

flächennah anzutreffen<strong>de</strong>r ungeschützter Hauptgrundwasserleiter<br />

o<strong>de</strong>r ein direkter Kontakt <strong>de</strong>s Deponiekörpers<br />

mit <strong>de</strong>m Grundwasser. In günstigen Fällen<br />

sind die Grundwasserleiter durch mächtige bindige<br />

Schichten (Geschiebemergel, Bän<strong>de</strong>rtone)<br />

geschützt.<br />

Die Auswertung <strong>de</strong>r Grundwasserbeobachtung lassen<br />

ganz überwiegend auf eine <strong>de</strong>ponieverursachte<br />

Grundwasserbeeinflussung schließen, toxisch relevante<br />

Parameter (Schwermetalle, organische Parameter)<br />

sind aber unauffällig o<strong>de</strong>r nur geringfügig erhöht.<br />

Abgesehen von zwei Deponien lässt sich aus<br />

<strong>de</strong>r Grundwasserbeobachtung kein beson<strong>de</strong>rer<br />

Handlungsbedarf ableiten.<br />

– meteorologische Verhältnisse<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Deponien in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>:<br />

Bei durchschnittlichen jährlichen Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />

von teilweise <strong>de</strong>utlich unter 600 mm sind die meteorologischen<br />

Verhältnisse in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> lan<strong>de</strong>sweit<br />

als günstig zu bewerten.<br />

– Art und Menge <strong>de</strong>r abgelagerten Abfälle<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Deponien in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>:<br />

Sofern auf <strong>de</strong>n Deponien das für Siedlungsabfall<strong>de</strong>ponien<br />

übliche Abfallspektrum zur Ablagerung kam<br />

und keine Hinweise auf die Ablagerung größerer<br />

Mengen gefährlicher Abfälle vorliegen, wur<strong>de</strong>n für die<br />

Festlegung <strong>de</strong>r Stilllegungsmaßnahmen folgen<strong>de</strong><br />

Mengengrenzen angewen<strong>de</strong>t:<br />

< 150.000 m 3 Ab<strong>de</strong>ckung,<br />

< 500.000 m 3 Abdichtung mit einer dichten<strong>de</strong>n<br />

Komponente,<br />

< 2.000.000 m 3 Kombinationsabdichtungssystem<br />

mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Ausnahmeregelung<br />

<strong>de</strong>s § 14 Abs. 6 Deponieverordnung,<br />

> 2.000.000 m 3 Kombinationsabdichtungssystem<br />

mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Ausnahmeregelung<br />

<strong>de</strong>s Anhang 1 Nr. 2 Satz 1<br />

Deponieverordnung.<br />

Letztendlich waren die Stilllegungsmaßnahmen als<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Gesamtbewertung <strong>de</strong>r geologischen<br />

Verhältnisse sowie Art und Menge <strong>de</strong>r abgelagerten<br />

Abfälle festzulegen.<br />

• Überblick über Art <strong>de</strong>r Stilllegungsmaßnahmen<br />

in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Der Stand <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Stilllegungsmaßnahmen<br />

kann wie folgt zusammengefasst<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

– In 46 Fällen hat <strong>de</strong>r Deponieinhaber in Abstimmung<br />

mit <strong>de</strong>m LUA Entscheidungen über die Art<br />

temporärer bzw. endgültiger Stilllegungsmaßnahmen<br />

getroffen.

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