KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de
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satz folgen<strong>de</strong>r Dichtungskomponenten erörtert:<br />
– Kapillarsperre,<br />
– Asphaltdichtung,<br />
– Bentokiesabdichtung,<br />
– Bentonitmatten,<br />
– wasserglasvergütete Abdichtungen.<br />
In einer Stellungnahme <strong>de</strong>r im „Arbeitskreis Trisoplast“<br />
vertretenen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n Empfehlungen<br />
zum Einsatz von Abdichtungen aus Trisoplast<br />
ausgesprochen. Das LUA verwen<strong>de</strong>te dieses<br />
Papier als Grundlage für die Beurteilung <strong>de</strong>r Gleichwertigkeit<br />
alternativer Dichtungssysteme. Im Interesse<br />
einer bun<strong>de</strong>sweit einheitlichen Anwendung dieser<br />
Regelung und zur Unterstützung <strong>de</strong>r Vollzugsbehör<strong>de</strong>n<br />
wur<strong>de</strong> auf Beschluss <strong>de</strong>r LAGA im Jahr<br />
2004 eine weitere Arbeitsgruppe „Deponietechnische<br />
Vollzugsfragen“ eingerichtet, die Eignungsfeststellungen<br />
alternativer Dichtungselemente vorlegen<br />
somit die Arbeit <strong>de</strong>r Vorläufergruppe fortsetzen<br />
soll.<br />
Ausnahme 4: Ausnahmeregelung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 6<br />
Deponieverordnung<br />
Die Anwendung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 6 eröffnet <strong>de</strong>n Zulassungsbehör<strong>de</strong>n<br />
die Möglichkeit standortbezogener,<br />
auf <strong>de</strong>n konkreten Einzelfall <strong>de</strong>r Deponien gerichteter<br />
Entscheidungen. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Gefährdungspotenzials<br />
einer Deponie kann <strong>de</strong>r Stilllegungsaufwand<br />
(Zahl <strong>de</strong>r Systemkomponenten in <strong>de</strong>r<br />
Oberflächenabdichtung, Wasserrückhaltevermögen<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Komponenten) im Vergleich zu <strong>de</strong>n Regelanfor<strong>de</strong>rungen<br />
reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
Um <strong>de</strong>n Vollzugsbehör<strong>de</strong>n eine Handlungshilfe bei<br />
<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s § 14 Abs. 6 DepV zu geben, hat<br />
die AG „Deponietechnische Vollzugsfragen“ ein Papier<br />
„Fachliche Eckpunkte für die Beurteilung von<br />
Ausnahmeanträgen nach § 14 Abs. 6 DepV“ erarbeitet.<br />
Nach diesem Papier ist anhand <strong>de</strong>r Bewertung<br />
<strong>de</strong>r Standortkriterien nachzuweisen, ob die Standortverhältnisse<br />
so günstig sind, dass für die Stilllegung<br />
<strong>de</strong>r jeweiligen Deponie eine Ausnahme zugelassen<br />
wer<strong>de</strong>n kann:<br />
– Vorhan<strong>de</strong>nsein einer Basisabdichtung, geologische<br />
Verhältnisse am Standort, Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>r Grundwasserbeobachtung<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Deponien in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>:<br />
Die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Alt<strong>de</strong>ponien verfügen nicht<br />
über Basisabdichtungen.<br />
Üblicherweise ist in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> unterhalb <strong>de</strong>r Deponieaufstandsfläche<br />
in mehreren Metern Abstand<br />
ein mehr o<strong>de</strong>r (meist) min<strong>de</strong>r geschützter Grundwasserleiter<br />
und im Weiteren ein (meist) geschützter<br />
Hauptgrundwasserleiter anzutreffen. Im Verhältnis<br />
hierzu als ungünstig zu bezeichnen ist ein ober-<br />
168 FACHARTIKEL Technischer Umweltschutz<br />
flächennah anzutreffen<strong>de</strong>r ungeschützter Hauptgrundwasserleiter<br />
o<strong>de</strong>r ein direkter Kontakt <strong>de</strong>s Deponiekörpers<br />
mit <strong>de</strong>m Grundwasser. In günstigen Fällen<br />
sind die Grundwasserleiter durch mächtige bindige<br />
Schichten (Geschiebemergel, Bän<strong>de</strong>rtone)<br />
geschützt.<br />
Die Auswertung <strong>de</strong>r Grundwasserbeobachtung lassen<br />
ganz überwiegend auf eine <strong>de</strong>ponieverursachte<br />
Grundwasserbeeinflussung schließen, toxisch relevante<br />
Parameter (Schwermetalle, organische Parameter)<br />
sind aber unauffällig o<strong>de</strong>r nur geringfügig erhöht.<br />
Abgesehen von zwei Deponien lässt sich aus<br />
<strong>de</strong>r Grundwasserbeobachtung kein beson<strong>de</strong>rer<br />
Handlungsbedarf ableiten.<br />
– meteorologische Verhältnisse<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Deponien in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>:<br />
Bei durchschnittlichen jährlichen Nie<strong>de</strong>rschlagsmengen<br />
von teilweise <strong>de</strong>utlich unter 600 mm sind die meteorologischen<br />
Verhältnisse in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> lan<strong>de</strong>sweit<br />
als günstig zu bewerten.<br />
– Art und Menge <strong>de</strong>r abgelagerten Abfälle<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Deponien in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>:<br />
Sofern auf <strong>de</strong>n Deponien das für Siedlungsabfall<strong>de</strong>ponien<br />
übliche Abfallspektrum zur Ablagerung kam<br />
und keine Hinweise auf die Ablagerung größerer<br />
Mengen gefährlicher Abfälle vorliegen, wur<strong>de</strong>n für die<br />
Festlegung <strong>de</strong>r Stilllegungsmaßnahmen folgen<strong>de</strong><br />
Mengengrenzen angewen<strong>de</strong>t:<br />
< 150.000 m 3 Ab<strong>de</strong>ckung,<br />
< 500.000 m 3 Abdichtung mit einer dichten<strong>de</strong>n<br />
Komponente,<br />
< 2.000.000 m 3 Kombinationsabdichtungssystem<br />
mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Ausnahmeregelung<br />
<strong>de</strong>s § 14 Abs. 6 Deponieverordnung,<br />
> 2.000.000 m 3 Kombinationsabdichtungssystem<br />
mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Ausnahmeregelung<br />
<strong>de</strong>s Anhang 1 Nr. 2 Satz 1<br />
Deponieverordnung.<br />
Letztendlich waren die Stilllegungsmaßnahmen als<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Gesamtbewertung <strong>de</strong>r geologischen<br />
Verhältnisse sowie Art und Menge <strong>de</strong>r abgelagerten<br />
Abfälle festzulegen.<br />
• Überblick über Art <strong>de</strong>r Stilllegungsmaßnahmen<br />
in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Der Stand <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Stilllegungsmaßnahmen<br />
kann wie folgt zusammengefasst<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
– In 46 Fällen hat <strong>de</strong>r Deponieinhaber in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>m LUA Entscheidungen über die Art<br />
temporärer bzw. endgültiger Stilllegungsmaßnahmen<br />
getroffen.