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KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

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Lärmaktionsplanung“ vorlegt. Diese Hinweise wer<strong>de</strong>n<br />

die Handlungsstrategie <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

ergänzen. Die in <strong>de</strong>r ersten Stufe <strong>de</strong>r Lärmkartierung/Aktionsplanung<br />

2007/08 gewonnenen Erkenntnisse<br />

wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m eine Überarbeitung <strong>de</strong>r<br />

Handlungsstrategie in Hinblick auf die Umsetzung <strong>de</strong>r<br />

zweiten Stufe 2012/13 erfor<strong>de</strong>rn.<br />

Zur einheitlichen Herangehensweise im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

wird <strong>de</strong>shalb empfohlen:<br />

– Für die Entscheidung über die Notwendigkeit <strong>de</strong>r<br />

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird ein<br />

Prüfwert <strong>de</strong>finiert, bei <strong>de</strong>ssen Überschreitung in<br />

Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Lärmwirkungsforschung<br />

bei dauerhafter Exposition gesundheitliche<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Menschen nicht mehr auszuschließen sind. Als<br />

Prüfwert soll im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ein äquivalenter<br />

Dauerschallpegel in Höhe von 65 dB (A) tags<br />

bzw. 55 dB (A) nachts angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Einer<br />

Überschreitung dieses Wertes sollte durch das<br />

Instrument <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung immer entgegengewirkt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

– Bei Lärmkonflikten kann eine Lärmaktionsplanung<br />

auch bei niedrigerer Lärmbelastung sinnvoll sein.<br />

Es sollte gegenüber <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n<br />

intensiv dafür geworben wer<strong>de</strong>n, auch in diesen<br />

Fällen eine Aktionsplanung durchzuführen. Die Sicherung<br />

<strong>de</strong>s Kur- und Erholungsstatus betroffener<br />

Städte o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n ist in diesem Zusammenhang<br />

zu beachten.<br />

– Bestehen keine Lärmprobleme und Konflikte,<br />

kann die Lärmaktionsplanung auch bei Überschreitung<br />

<strong>de</strong>s Prüfwertes verzichtbar sein (z.B.,<br />

wenn keine Betroffenen vorhan<strong>de</strong>n sind).<br />

– Die erstellten Lärmkarten wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Anzahl <strong>de</strong>r betroffenen Menschen, <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />

Lärmbelastung (einschließlich <strong>de</strong>r Überschreitung<br />

von Grenz- und Richtwerten) und <strong>de</strong>r Größe und<br />

Komplexität <strong>de</strong>s jeweils von Lärmproblemen und<br />

Lärmauswirkungen betroffenen Gebietes im Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

ausgewertet. Ziel ist es, <strong>de</strong>n Prozess<br />

<strong>de</strong>r Aufstellung von Lärmaktionsplänen in<br />

<strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n unter Beachtung von<br />

Prioritäten zielgerichtet zu initiieren und fachlich<br />

zu begleiten sowie <strong>de</strong>n Einsatz von För<strong>de</strong>rmitteln<br />

für Umsetzungsmaßnahmen zu koordinieren.<br />

Soweit zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen<br />

ein Aktionsplan aufgestellt wird, muss<br />

auch <strong>de</strong>r Berichtspflicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gemäß Anhang<br />

VI <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Planung <strong>de</strong>r Abläufe in <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n diese rechtzeitig und wie<strong>de</strong>rholt<br />

fachlich durch das Lan<strong>de</strong>sumweltamt unterstützt, um<br />

die notwendigen Informationen zum 18.07.2008 <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Kommission zu übermitteln.<br />

134 FACHARTIKEL Technischer Umweltschutz<br />

Die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Inhalt und Form <strong>de</strong>r<br />

Lärmaktionspläne regelt § 47 d Abs. 2 BImSchG in<br />

Verbindung mit Anhang V <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie.<br />

Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />

– Beschreibung <strong>de</strong>s Gebietes und <strong>de</strong>r zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Lärmquellen sowie eine Zusammenfassung<br />

<strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r Lärmkarten,<br />

– Information über die zuständigen Behör<strong>de</strong>n und<br />

die Rechtslage,<br />

– Problemdarstellung (Analyse <strong>de</strong>r Lärm- und Konfliktsituation,<br />

Anzahl <strong>de</strong>r betroffenen Personen),<br />

– Lösungsmöglichkeiten (Darstellung vorhan<strong>de</strong>ner<br />

und geplanter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen,<br />

– Überlegungen zur Plandurchführung und zur Ergebniskontrolle<br />

und<br />

– Schätzwerte für die Reduzierung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Betroffenen.<br />

• Mögliche Maßnahmen<br />

Kurz- und mittelfristige Maßnahmen sind in <strong>de</strong>r Regel<br />

ohne größeren Planungsvorlauf umsetzbar. Dazu<br />

zählen:<br />

– Min<strong>de</strong>rung bzw. Verlagerung <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens<br />

auf vorhan<strong>de</strong>nen Straßen<br />

– Senkung <strong>de</strong>s Geschwindigkeitsniveaus<br />

– Reduzierung <strong>de</strong>s Schwerlastverkehrs<br />

– Instandhaltung <strong>de</strong>r Fahrbahnoberfläche<br />

– Verstetigung <strong>de</strong>s Verkehrs durch Optimierung von<br />

Lichtsignalanlagen.<br />

Langfristige Maßnahmen sind in <strong>de</strong>r Regel städtebauliche<br />

Vorhaben, wie:<br />

– Verlagerung/Bün<strong>de</strong>lung von Verkehren durch<br />

Neu- bzw. Umbau von Straßen<br />

– Verbesserung <strong>de</strong>r Fahrbahnoberfläche<br />

– Neugestaltung <strong>de</strong>s Straßenraumes mit Vergrößerung<br />

<strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s zur Bebauung<br />

– Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwän<strong>de</strong><br />

und -wälle.<br />

Beson<strong>de</strong>res Augenmerk sollte auf die Verkehrsverlagerung<br />

auf umweltfreundliche Verkehrsmittel gelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehört die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s ÖPNV sowie<br />

<strong>de</strong>s Fuß- und Radverkehrs in <strong>de</strong>n Städten. Obwohl<br />

die Einzelmaßnahmen allein in <strong>de</strong>r Regel nicht<br />

relevant zur Reduzierung <strong>de</strong>r Lärmbelastung beitragen,<br />

wer<strong>de</strong>n diese wegen <strong>de</strong>r positiven Gesamtwirkung<br />

auf die städtische Umwelt in Maßnahmebün<strong>de</strong>ln<br />

für sinnvoll und erfor<strong>de</strong>rlich gehalten.<br />

• Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Die Einbeziehung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Lärmaktionsplanung nimmt gegenüber bisherigen<br />

Planungen eine neue Qualität an und wird in § 47 d<br />

Abs. 3 BImSchG geregelt. Hiernach ist die Öffent-

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