KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de
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Lärmaktionsplanung“ vorlegt. Diese Hinweise wer<strong>de</strong>n<br />
die Handlungsstrategie <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
ergänzen. Die in <strong>de</strong>r ersten Stufe <strong>de</strong>r Lärmkartierung/Aktionsplanung<br />
2007/08 gewonnenen Erkenntnisse<br />
wer<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m eine Überarbeitung <strong>de</strong>r<br />
Handlungsstrategie in Hinblick auf die Umsetzung <strong>de</strong>r<br />
zweiten Stufe 2012/13 erfor<strong>de</strong>rn.<br />
Zur einheitlichen Herangehensweise im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
wird <strong>de</strong>shalb empfohlen:<br />
– Für die Entscheidung über die Notwendigkeit <strong>de</strong>r<br />
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes wird ein<br />
Prüfwert <strong>de</strong>finiert, bei <strong>de</strong>ssen Überschreitung in<br />
Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Lärmwirkungsforschung<br />
bei dauerhafter Exposition gesundheitliche<br />
Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Menschen nicht mehr auszuschließen sind. Als<br />
Prüfwert soll im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ein äquivalenter<br />
Dauerschallpegel in Höhe von 65 dB (A) tags<br />
bzw. 55 dB (A) nachts angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Einer<br />
Überschreitung dieses Wertes sollte durch das<br />
Instrument <strong>de</strong>r Lärmaktionsplanung immer entgegengewirkt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
– Bei Lärmkonflikten kann eine Lärmaktionsplanung<br />
auch bei niedrigerer Lärmbelastung sinnvoll sein.<br />
Es sollte gegenüber <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n<br />
intensiv dafür geworben wer<strong>de</strong>n, auch in diesen<br />
Fällen eine Aktionsplanung durchzuführen. Die Sicherung<br />
<strong>de</strong>s Kur- und Erholungsstatus betroffener<br />
Städte o<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n ist in diesem Zusammenhang<br />
zu beachten.<br />
– Bestehen keine Lärmprobleme und Konflikte,<br />
kann die Lärmaktionsplanung auch bei Überschreitung<br />
<strong>de</strong>s Prüfwertes verzichtbar sein (z.B.,<br />
wenn keine Betroffenen vorhan<strong>de</strong>n sind).<br />
– Die erstellten Lärmkarten wer<strong>de</strong>n hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Anzahl <strong>de</strong>r betroffenen Menschen, <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r<br />
Lärmbelastung (einschließlich <strong>de</strong>r Überschreitung<br />
von Grenz- und Richtwerten) und <strong>de</strong>r Größe und<br />
Komplexität <strong>de</strong>s jeweils von Lärmproblemen und<br />
Lärmauswirkungen betroffenen Gebietes im Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />
ausgewertet. Ziel ist es, <strong>de</strong>n Prozess<br />
<strong>de</strong>r Aufstellung von Lärmaktionsplänen in<br />
<strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n unter Beachtung von<br />
Prioritäten zielgerichtet zu initiieren und fachlich<br />
zu begleiten sowie <strong>de</strong>n Einsatz von För<strong>de</strong>rmitteln<br />
für Umsetzungsmaßnahmen zu koordinieren.<br />
Soweit zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen<br />
ein Aktionsplan aufgestellt wird, muss<br />
auch <strong>de</strong>r Berichtspflicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gemäß Anhang<br />
VI <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Planung <strong>de</strong>r Abläufe in <strong>de</strong>n Städten und Gemein<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n diese rechtzeitig und wie<strong>de</strong>rholt<br />
fachlich durch das Lan<strong>de</strong>sumweltamt unterstützt, um<br />
die notwendigen Informationen zum 18.07.2008 <strong>de</strong>r<br />
Europäischen Kommission zu übermitteln.<br />
134 FACHARTIKEL Technischer Umweltschutz<br />
Die Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an Inhalt und Form <strong>de</strong>r<br />
Lärmaktionspläne regelt § 47 d Abs. 2 BImSchG in<br />
Verbindung mit Anhang V <strong>de</strong>r Umgebungslärmrichtlinie.<br />
Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />
– Beschreibung <strong>de</strong>s Gebietes und <strong>de</strong>r zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />
Lärmquellen sowie eine Zusammenfassung<br />
<strong>de</strong>r Daten <strong>de</strong>r Lärmkarten,<br />
– Information über die zuständigen Behör<strong>de</strong>n und<br />
die Rechtslage,<br />
– Problemdarstellung (Analyse <strong>de</strong>r Lärm- und Konfliktsituation,<br />
Anzahl <strong>de</strong>r betroffenen Personen),<br />
– Lösungsmöglichkeiten (Darstellung vorhan<strong>de</strong>ner<br />
und geplanter kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen,<br />
– Überlegungen zur Plandurchführung und zur Ergebniskontrolle<br />
und<br />
– Schätzwerte für die Reduzierung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Betroffenen.<br />
• Mögliche Maßnahmen<br />
Kurz- und mittelfristige Maßnahmen sind in <strong>de</strong>r Regel<br />
ohne größeren Planungsvorlauf umsetzbar. Dazu<br />
zählen:<br />
– Min<strong>de</strong>rung bzw. Verlagerung <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens<br />
auf vorhan<strong>de</strong>nen Straßen<br />
– Senkung <strong>de</strong>s Geschwindigkeitsniveaus<br />
– Reduzierung <strong>de</strong>s Schwerlastverkehrs<br />
– Instandhaltung <strong>de</strong>r Fahrbahnoberfläche<br />
– Verstetigung <strong>de</strong>s Verkehrs durch Optimierung von<br />
Lichtsignalanlagen.<br />
Langfristige Maßnahmen sind in <strong>de</strong>r Regel städtebauliche<br />
Vorhaben, wie:<br />
– Verlagerung/Bün<strong>de</strong>lung von Verkehren durch<br />
Neu- bzw. Umbau von Straßen<br />
– Verbesserung <strong>de</strong>r Fahrbahnoberfläche<br />
– Neugestaltung <strong>de</strong>s Straßenraumes mit Vergrößerung<br />
<strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s zur Bebauung<br />
– Aktive Schallschutzmaßnahmen, wie Schallschutzwän<strong>de</strong><br />
und -wälle.<br />
Beson<strong>de</strong>res Augenmerk sollte auf die Verkehrsverlagerung<br />
auf umweltfreundliche Verkehrsmittel gelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehört die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s ÖPNV sowie<br />
<strong>de</strong>s Fuß- und Radverkehrs in <strong>de</strong>n Städten. Obwohl<br />
die Einzelmaßnahmen allein in <strong>de</strong>r Regel nicht<br />
relevant zur Reduzierung <strong>de</strong>r Lärmbelastung beitragen,<br />
wer<strong>de</strong>n diese wegen <strong>de</strong>r positiven Gesamtwirkung<br />
auf die städtische Umwelt in Maßnahmebün<strong>de</strong>ln<br />
für sinnvoll und erfor<strong>de</strong>rlich gehalten.<br />
• Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Die Einbeziehung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Lärmaktionsplanung nimmt gegenüber bisherigen<br />
Planungen eine neue Qualität an und wird in § 47 d<br />
Abs. 3 BImSchG geregelt. Hiernach ist die Öffent-