22.12.2012 Aufrufe

KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diese Notwasserversorgung wur<strong>de</strong> bereits im<br />

Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) von 1965<br />

[1] geregelt. Darin sind Maßnahmen <strong>de</strong>r Wasserversorgung,<br />

<strong>de</strong>r Abwasserbeseitigung und <strong>de</strong>r Abflussregelung<br />

vorgesehen; die Vorhaben zur Wasserversorgung<br />

stehen an erster Stelle. Bis 1993 wur<strong>de</strong>n<br />

hauptsächlich Notbrunnen neu gebaut, <strong>de</strong>rzeit<br />

wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel bestehen<strong>de</strong> Wassergewinnungsanlagen<br />

für diese Zwecke umgebaut, verantwortlich<br />

sind dafür die Kommunen. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

han<strong>de</strong>lt es sich überwiegend um vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Feuerlöschbrunnen. Die Koordinierung dieser<br />

Aufgaben für das gesamte Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> mit<br />

fachlicher Bewertung und Finanzierungsbeantragung<br />

an <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>shaushalt erfolgt durch das Lan<strong>de</strong>sumweltamt;<br />

die Mittelzuweisung wird vom<br />

Bun<strong>de</strong>samt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,<br />

Fachbereich Wassersicherstellung, beschie<strong>de</strong>n.<br />

Welche Kriterien muss ein Notbrunnen erfüllen?<br />

In <strong>de</strong>n gelten<strong>de</strong>n Wassersicherstellungsverordnungen<br />

(WasSV) [2, 3, 4] sind folgen<strong>de</strong> wichtige Kriterien<br />

genannt:<br />

90 FACHARTIKEL Wasser<br />

– Die Brunnen müssen mitten in bebauten Wohn-,<br />

Siedlungs- o<strong>de</strong>r Industriegebieten liegen, um ihre<br />

Zweckbestimmung zu erfüllen.<br />

– Sie för<strong>de</strong>rn Grundwasser und sind damit von <strong>de</strong>r<br />

Anfälligkeit <strong>de</strong>s Oberflächenwassers kaum betroffen.<br />

– Sie müssen trümmersicher und zugleich leicht zugänglich<br />

sein, ohne jedoch durch grobe Unfugsund<br />

durch Sabotagehandlungen beeinträchtigt zu<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

– Sie müssen leicht und problemlos bedienbar und<br />

gewartet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Die Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Notwasserbrunnen und Verteilung<br />

<strong>de</strong>s Wassers (z.B. über Gruppenzapfstellen)<br />

erfolgt vom Landkreis nach <strong>de</strong>n Dringlichkeitsstufen<br />

1 und 2:<br />

– Dringlichkeitsstufe 1: Hierunter zählen Großstädte<br />

mit mehr als 500.000 Einwohnern, <strong>de</strong>ren<br />

Trinkwassernotversorgung bevorzugt sichergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n muss.<br />

– Dringlichkeitsstufe 2: In diese Dringlichkeitsstufe<br />

wer<strong>de</strong>n Orte mit einer Einwohnerzahl von<br />

200.000 bis 500.000 eingeordnet.<br />

Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gibt es keine<br />

Stadt mit mehr als 200.000 Einwohnern.<br />

Die Städte Potsdam, Cottbus,<br />

Frankfurt (O<strong>de</strong>r), <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/Havel,<br />

Eisenhüttenstadt, Schwedt/<br />

O<strong>de</strong>r und Eberswal<strong>de</strong>-Finow gehören<br />

aufgrund ihrer beson<strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung<br />

zu <strong>de</strong>n nach Wassersicherstellungsgesetz<br />

zu berücksichtigen<strong>de</strong>n<br />

Son<strong>de</strong>rfällen. Einen<br />

weiteren Son<strong>de</strong>rfall stellt <strong>de</strong>r enge<br />

Verflechtungsraum um Berlin dar.<br />

Zurzeit gibt es im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

228 Brunnen für die Notwasserversorgung.<br />

Ein großer Teil davon<br />

wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n letzten Jahren hergerichtet<br />

(Karte). Trotz<strong>de</strong>m beträgt <strong>de</strong>r<br />

durchschnittliche Versorgungsgrad<br />

bisher nur 38 %. Nur die Stadt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>/Havel<br />

ist zu 100 % nach<br />

<strong>de</strong>n gesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

ausreichend versorgt. Es besteht<br />

somit lan<strong>de</strong>sweit noch erheblicher<br />

Handlungsbedarf, Brunnen für die<br />

Notwasserversorgung umzurüsten,<br />

damit für die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Bevölkerung<br />

in einem Notfall flächen<strong>de</strong>ckend<br />

das lebensnotwendige<br />

Wasser bereitgestellt wer<strong>de</strong>n kann.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!