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KurzinformationenKurzinformationen - LUGV - Brandenburg.de

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Mit <strong>de</strong>r SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG <strong>de</strong>s<br />

Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates über die<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen bestimmter Pläne<br />

und Programme vom 27. Juni 2001, ABl. EG Nr. L<br />

197 S. 30) wird die Pflicht zur Durchführung einer<br />

Strategischen Umweltprüfung (SUP) eingeführt.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Richtlinie ist<br />

Medien- und<br />

fachübergreifen<strong>de</strong>r Umweltschutz<br />

1 Die Strategische Umweltprüfung für Pläne und Programme<br />

– eine frühzeitige Einbeziehung und angemessene<br />

Berücksichtigung von Umweltbelangen in die Ausarbeitung<br />

und <strong>de</strong>n Beschluss von Plänen und Programmen.<br />

– Damit sollen von Plänen und Programmen ausgehen<strong>de</strong><br />

Auswirkungen auf die Umwelt bereits<br />

möglichst frühzeitig ermittelt, bewertet und in <strong>de</strong>n<br />

Planungsprozess einbezogen wer<strong>de</strong>n und nicht<br />

erst bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die Zulassung von<br />

einzelnen Vorhaben.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich <strong>de</strong>mnach um ein Instrument <strong>de</strong>r Umweltfolgenprüfung,<br />

das die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) für Vorhaben auf <strong>de</strong>r vorausgehen<strong>de</strong>n<br />

Plan- und Programmebene ergänzt. Die SUP ist unselbstständiger<br />

Teil <strong>de</strong>s behördlichen Verfahrens zur<br />

Aufstellung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung von Plänen und Programmen.<br />

Die SUP-Richtlinie sieht die Durchführung einer Umweltprüfung<br />

für bestimmte Pläne und Programme vor.<br />

Den Geltungsbereich <strong>de</strong>r Richtlinie <strong>de</strong>finiert Artikel 3.<br />

Hier sind die Bereiche aufgeführt, bei <strong>de</strong>nen davon<br />

ausgegangen wird, dass diesbezügliche Pläne und<br />

Programme erhebliche Umweltauswirkungen haben.<br />

Eine SUP-Pflicht besteht <strong>de</strong>mnach für alle behördlichen<br />

Pläne und Programme aus <strong>de</strong>n Bereichen<br />

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie,<br />

Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft,<br />

Telekommunikation, Frem<strong>de</strong>nverkehr, Raumordnung<br />

o<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nnutzung soweit diese einen Rahmen für<br />

die künftige Genehmigung von Vorhaben, die in <strong>de</strong>n<br />

Anhängen <strong>de</strong>r UVP-Richtlinie aufgeführt sind, setzen.<br />

Darüber hinaus sind alle behördlichen Pläne und<br />

Programme, die einer Verträglichkeitsprüfung nach<br />

<strong>de</strong>r FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG - zur Erhaltung<br />

<strong>de</strong>r natürlichen Lebensräume sowie <strong>de</strong>r wildleben<strong>de</strong>n<br />

Tiere und Pflanzen) bedürfen, einer SUP zu unterziehen.<br />

Daneben können von <strong>de</strong>n Mitgliedsstaaten<br />

weitere Pläne und Programme <strong>de</strong>r SUP-Pflicht unterworfen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn sie voraussichtlich erhebli-<br />

che Umweltauswirkungen haben. Allerdings fin<strong>de</strong>t<br />

die Richtlinie nur auf Pläne und Programme Anwendung,<br />

die von Behör<strong>de</strong>n aufgrund einer gesetzlichen<br />

Verpflichtung aufzustellen sind. Informelle Planwerke<br />

sind <strong>de</strong>mnach nicht SUP-pflichtig.<br />

Die SUP-Richtlinie war bis zum 20. Juli 2004 in<br />

<strong>de</strong>utsches Recht umzusetzen. Das Gesetz zur Anpassung<br />

<strong>de</strong>s Baugesetzbuches an EU-Richtlinien<br />

(Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau)<br />

vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1359) diente <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

für <strong>de</strong>n speziellen Bereich <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

und <strong>de</strong>r Raumordnung. Durch das Gesetz zur<br />

Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und<br />

zur Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie 2001/42/EG (SUPG)<br />

vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1746) wur<strong>de</strong> das Gesetz<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)<br />

geän<strong>de</strong>rt und somit zum „Stammgesetz“ für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r SUP zu Fachplanungen (v.a. §§<br />

14a ff. UVPG). Pläne und Programme, <strong>de</strong>ren erster<br />

förmlicher Vorbereitungsakt vor <strong>de</strong>m 21. Juli 2004 erfolgte,<br />

konnten nach <strong>de</strong>n Übergangsvorschriften <strong>de</strong>s<br />

UVPG bis zum 20. Juli 2006 nach <strong>de</strong>m alten Verfahren<br />

ohne SUP zu En<strong>de</strong> geführt wer<strong>de</strong>n. Für alle SUPpflichtigen<br />

Pläne und Programme, die nach diesem<br />

Stichtag aufgestellt, beschlossen o<strong>de</strong>r begonnen<br />

wur<strong>de</strong>n, ist eine SUP durchzuführen. Für Pläne und<br />

Programme <strong>de</strong>r Bauleitplanung und Raumordnung<br />

bestehen nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s EAG Bau ähnliche<br />

Übergangsvorschriften.<br />

• Die Elemente <strong>de</strong>r Strategischen Umweltprüfung<br />

Die SUP besteht im Wesentlichen aus folgen<strong>de</strong>n Elementen:<br />

– Feststellung <strong>de</strong>r SUP-Pflicht<br />

– Festlegung <strong>de</strong>s Untersuchungsrahmens („Scoping“)<br />

– Ausarbeitung eines Umweltberichts<br />

– Beteiligung von Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Öffentlichkeit und<br />

von Interessenverbän<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s<br />

Plans/<strong>de</strong>s Programms (ggf. auch grenzübergreifend)<br />

– Abschließen<strong>de</strong> Bewertung und Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Umweltberichts und <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

bei <strong>de</strong>r Entscheidung über <strong>de</strong>n<br />

Plan/das Programm<br />

– Bekanntgabe <strong>de</strong>s Plans o<strong>de</strong>r Programms und Begründung,<br />

wie Umwelterwägungen eingeflossen<br />

sind (zusammenfassen<strong>de</strong> Erklärung)<br />

UMWELTDATEN BRANDENBURG 2007<br />

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