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70 FACHARTIKEL Wasser<br />
Abb. 3<br />
Abb. 4<br />
Abb. 5<br />
wendigen Maßnahmen an Wasserkörpern durchführen<br />
zu können.<br />
Die Erarbeitung aller GEKs erfolgt nach einheitlicher<br />
Grundkonzeption (Abb. 5). Die GEKs sowie die Maßnahmenprogramme<br />
wer<strong>de</strong>n zeitlich und inhaltlich<br />
parallel erstellt und miteinan<strong>de</strong>r abgeglichen (Abb. 6).<br />
Es ist beabsichtigt, die GEKs als „Loseblattsammlung“<br />
(eventuell nur im Internet) verfügbar zu machen,<br />
so dass sie leicht und schnell aktualisiert, erweitert<br />
und veröffentlicht wer<strong>de</strong>n können.<br />
In Abbildung 6 wur<strong>de</strong>n Maßnahmenprogramme und<br />
Gewässerentwicklungskonzepte aneinan<strong>de</strong>r geklammert,<br />
um optisch zu ver<strong>de</strong>utlichen, dass es sich um<br />
unterschiedliche Dinge han<strong>de</strong>lt, die aber miteinan<strong>de</strong>r<br />
eng verknüpft sind und auch voneinan<strong>de</strong>r abhängig<br />
sind. Einerseits bauen GEKs auf <strong>de</strong>n Maßnahmeprogrammen<br />
auf, an<strong>de</strong>rerseits wer<strong>de</strong>n die GEKs<br />
auf Grund <strong>de</strong>r wachsen<strong>de</strong>n Erfahrungen schrittweise<br />
mehr und mehr Informationen zur Anpassung <strong>de</strong>r Maßnahmenprogramme<br />
für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> beitragen. Es wird<br />
außer<strong>de</strong>m ver<strong>de</strong>utlicht, dass gleichermaßen bei <strong>de</strong>r Erstellung<br />
von GEKs und Maßnahmenprogrammen so<br />
wichtige Fragen wie Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung,<br />
Klimaschutz, Durchgängigkeit etc. berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n müssen. Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n überregional<br />
die Zielvorgaben aus <strong>de</strong>n Flussgebietsgemeinschaften/-einheiten<br />
(FGG/ FGE) sowie <strong>de</strong>r Internationalen<br />
Kommissionen zum Schutz von O<strong>de</strong>r und Elbe<br />
(ISKO und IKSE) und regional bzw. lokal die Planungen,<br />
wie z.B. die Landschaftsrahmenplanung, FFH-Managementplanung,<br />
wasserwirtschaftliche Rahmenkonzeptionen<br />
u.a. einfließen (Abb. 2).<br />
Die Abstimmung mit <strong>de</strong>r Senatsverwaltung für<br />
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin<br />
sowie <strong>de</strong>m Ministerium für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-<br />
Vorpommern ist an allen bun<strong>de</strong>slandübergreifen<strong>de</strong>n<br />
Wasserkörpern notwendig. Beginnend mit<br />
<strong>de</strong>m län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Pilotgebiet „Panke“<br />
wer<strong>de</strong>n die Maßnahmenprogramme und GEKs von<br />
Berlin und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt.<br />
Das Land Berlin hat entschie<strong>de</strong>n, sich <strong>de</strong>m Vorgehen<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s in Hinsicht auf die Erarbeitung von<br />
GEKs anzuschließen.<br />
Inwieweit Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme<br />
sowie auch die Gewässerentwicklungskonzepte<br />
für die Behör<strong>de</strong>n für verbindlich erklärt wer<strong>de</strong>n,<br />
wird vom Umweltministerium (MLUV) in Abstimmung<br />
mit <strong>de</strong>m LUAbis spätestens En<strong>de</strong> 2008 festgelegt.<br />
Da für die Umsetzung <strong>de</strong>r WRRL erhebliche Haushaltsmittel<br />
notwendig sein wer<strong>de</strong>n, soll das Wassernutzungsentgelt<br />
ab 2009 ausschließlich (bis auf Gefahrenabwehr)<br />
für die Umsetzung <strong>de</strong>r WRRL ein-