Tagungsband - UFZ
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’Schadstoffbelastung nach dem Augusthochwasser 2002 - Ergebnisse und Forschungsbedarf’<br />
Bedeutende Maßnahmen, um den Flüssen wieder mehr Raum zu geben, sind der Schutz und<br />
die Wiederherstellung von Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete. Die Notwendigkeit<br />
dieser Maßnahmen wird insbesondere durch die Tatsache deutlich, dass an den eingedeichten<br />
Elbeabschnitten heute nur 13,6 % der ehemaligen Auengebiete als<br />
Überflutungsfläche zur Verfügung stehen. Weitere Maßnahmen sind die Rückverlegung von<br />
Deichen und die Schaffung von steuerbaren Entlastungspoldern sowie die Anpassung der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Die Forderung "Hochwasser dezentral zurückhalten" zielt auf das gesamte Einzugsgebiet,<br />
insbesondere auch das der Quell- und Nebenflüsse. Auch an kleineren Flüssen ist der<br />
Schutz und die Wiederherstellung von Auenwälder notwendig. Weitere Maßnahmen betreffen<br />
den Wasserrückhalt in Siedlungsgebieten, z.B. durch dezentrale Versickerung von<br />
Regenwasser, die Verbesserung der Versickerungsfähigkeit des Bodens durch Entsieglungen<br />
und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.<br />
Zur Minderung von Schadenspotentialen ist die Steuerung der Siedlungsentwicklung notwendig.<br />
Erforderlich hierfür ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und die<br />
Verhinderung der Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten in diesen Bereichen.<br />
Für bereits bebaute Flächen sind Konzepte zu entwickeln, wie das Schadenspotenzial durch<br />
einen verbesserten Schutz, z.B. bei der Lagerung von Gefahrstoffen, minimiert werden<br />
kann.<br />
2. Flüsse kennen keine Grenzen: Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen<br />
einzugsgebietsbezogen über Staaten- und Ländergrenzen hinweg entwickelt und vorangebracht<br />
werden. Die Erstellung von länderübergreifenden Aktionsplänen ist erforderlich.<br />
3. Die Europäische Zusammenarbeit soll unterstützt werden. Sowohl die Entwicklung von<br />
länderübergreifenden Aktionsplänen als auch die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit<br />
tragen zur Solidarität zwischen den Ober- und Unterliegern bei.<br />
4. Der Ausbau von Gewässern beinhaltet meist eine Begradigung und Vertiefung des Flusslaufs,<br />
die ein beschleunigtes Abflussverhalten hervorrufen. Eine Beschleunigung der Hochwasserwelle<br />
wirkt sich durch steilere und höhere Hochwasserscheitel ungünstig auf den<br />
Verlauf von Hochwasserereignissen aus. Darüber hinaus besitzt die Hochwasserwelle durch<br />
den erhöhten Energiegehalt ein höheres Zerstörungspotential. Auf Grund dessen sieht das<br />
5-Punkte-Programm die Überprüfung des Flussausbaus und die umweltfreundliche Entwicklung<br />
der Schifffahrt vor.<br />
5. Der fünfte Punkt beinhaltet Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz, wie bspw. die<br />
Bereitstellung von Finanzmitteln, den beschleunigten Ausbau der Koordinierungsstelle für<br />
großflächige Gefährdungslagen, hier insbesondere das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem<br />
(deNIS), die Unterstützung der bürgerlichen Selbsthilfe durch Herausgabe von<br />
Informationsschriften etc.<br />
3 Hochwasser-Artikelgesetz<br />
Zur Umsetzung des 5-Punkte-Programms der Bundesregierung befindet sich momentan ein<br />
"Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes" in Vorbereitung. Es handelt<br />
sich dabei um ein Artikelgesetz, das die Änderung mehrerer bestehender Gesetze beabsichtigt.<br />
Der Gesetzentwurf wurde von Bundesminister Jürgen Trittin am 07.08.2003 zur Diskussion<br />
gestellt.<br />
Der vorliegende Entwurf sieht insbesondere Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz vor. Es ist<br />
die bundeseinheitliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten geplant. Dabei ist mindestens<br />
ein Bemessungshochwasser HQ 100 vorgesehen, d.h. es werden alle die Flächen einbezogen,<br />
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