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Tagungsband - UFZ

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’Schadstoffbelastung nach dem Augusthochwasser 2002 - Ergebnisse und Forschungsbedarf’<br />

Bedeutende Maßnahmen, um den Flüssen wieder mehr Raum zu geben, sind der Schutz und<br />

die Wiederherstellung von Auen als natürliche Überschwemmungsgebiete. Die Notwendigkeit<br />

dieser Maßnahmen wird insbesondere durch die Tatsache deutlich, dass an den eingedeichten<br />

Elbeabschnitten heute nur 13,6 % der ehemaligen Auengebiete als<br />

Überflutungsfläche zur Verfügung stehen. Weitere Maßnahmen sind die Rückverlegung von<br />

Deichen und die Schaffung von steuerbaren Entlastungspoldern sowie die Anpassung der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Die Forderung "Hochwasser dezentral zurückhalten" zielt auf das gesamte Einzugsgebiet,<br />

insbesondere auch das der Quell- und Nebenflüsse. Auch an kleineren Flüssen ist der<br />

Schutz und die Wiederherstellung von Auenwälder notwendig. Weitere Maßnahmen betreffen<br />

den Wasserrückhalt in Siedlungsgebieten, z.B. durch dezentrale Versickerung von<br />

Regenwasser, die Verbesserung der Versickerungsfähigkeit des Bodens durch Entsieglungen<br />

und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.<br />

Zur Minderung von Schadenspotentialen ist die Steuerung der Siedlungsentwicklung notwendig.<br />

Erforderlich hierfür ist die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und die<br />

Verhinderung der Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten in diesen Bereichen.<br />

Für bereits bebaute Flächen sind Konzepte zu entwickeln, wie das Schadenspotenzial durch<br />

einen verbesserten Schutz, z.B. bei der Lagerung von Gefahrstoffen, minimiert werden<br />

kann.<br />

2. Flüsse kennen keine Grenzen: Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen<br />

einzugsgebietsbezogen über Staaten- und Ländergrenzen hinweg entwickelt und vorangebracht<br />

werden. Die Erstellung von länderübergreifenden Aktionsplänen ist erforderlich.<br />

3. Die Europäische Zusammenarbeit soll unterstützt werden. Sowohl die Entwicklung von<br />

länderübergreifenden Aktionsplänen als auch die Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit<br />

tragen zur Solidarität zwischen den Ober- und Unterliegern bei.<br />

4. Der Ausbau von Gewässern beinhaltet meist eine Begradigung und Vertiefung des Flusslaufs,<br />

die ein beschleunigtes Abflussverhalten hervorrufen. Eine Beschleunigung der Hochwasserwelle<br />

wirkt sich durch steilere und höhere Hochwasserscheitel ungünstig auf den<br />

Verlauf von Hochwasserereignissen aus. Darüber hinaus besitzt die Hochwasserwelle durch<br />

den erhöhten Energiegehalt ein höheres Zerstörungspotential. Auf Grund dessen sieht das<br />

5-Punkte-Programm die Überprüfung des Flussausbaus und die umweltfreundliche Entwicklung<br />

der Schifffahrt vor.<br />

5. Der fünfte Punkt beinhaltet Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz, wie bspw. die<br />

Bereitstellung von Finanzmitteln, den beschleunigten Ausbau der Koordinierungsstelle für<br />

großflächige Gefährdungslagen, hier insbesondere das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem<br />

(deNIS), die Unterstützung der bürgerlichen Selbsthilfe durch Herausgabe von<br />

Informationsschriften etc.<br />

3 Hochwasser-Artikelgesetz<br />

Zur Umsetzung des 5-Punkte-Programms der Bundesregierung befindet sich momentan ein<br />

"Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes" in Vorbereitung. Es handelt<br />

sich dabei um ein Artikelgesetz, das die Änderung mehrerer bestehender Gesetze beabsichtigt.<br />

Der Gesetzentwurf wurde von Bundesminister Jürgen Trittin am 07.08.2003 zur Diskussion<br />

gestellt.<br />

Der vorliegende Entwurf sieht insbesondere Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz vor. Es ist<br />

die bundeseinheitliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten geplant. Dabei ist mindestens<br />

ein Bemessungshochwasser HQ 100 vorgesehen, d.h. es werden alle die Flächen einbezogen,<br />

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