Tagungsband - UFZ
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<strong>Tagungsband</strong> Statusseminar des BMBF-Ad-hoc-Verbundprojektes in Freiberg, 27.-29.08.2003<br />
die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet werden. Für Überschwemmungsgebiete<br />
sind weitergehende Regelungen, wie das Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete oder Regelungen<br />
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unter die bspw. auch Ölheizungen fallen,<br />
vorgesehen. Des weiteren sind Regelungen zur Einschränkung des Ackerbaus in Überschwemmungsgebieten<br />
beabsichtigt, um die diffusen Stoffeinträge in die Gewässer infolge eines Hochwasserereignisses<br />
zu vermindern.<br />
Als neue Kategorie sollen die überschwemmungsgefährdeten Gebiete eingeführt werden. Dabei<br />
handelt es sich um Flächen, die bei Überschreitung des Bemessungshochwassers HQ 100 überflutet<br />
werden oder beim Versagen von Hochwasserschutzeinrichtung, also bei z.B. Deichbrüchen,<br />
von Überschwemmungen betroffen sind. Diese Gebiete sollen gekennzeichnet und mit<br />
besonderen Vorsorgemaßnahmen gesichert werden.<br />
Darüber hinaus wird die Aufstellung von Hochwasserschutzplänen gefordert. Hochwasserschutzpläne<br />
sollen die Gefahren, die von einem 200-jährlichen Hochwasser ausgehen, minimieren.<br />
Dabei sollen insbesondere Maßnahmen, wie der Erhalt oder die Rückgewinnung von<br />
Retentionsflächen, die Rückverlegung von Deichen, die Wiederherstellung von Auen sowie der<br />
Regenwasserrückhalt berücksichtigt werden. Damit die geplanten Maßnahmen dem Solidarprinzip<br />
zwischen Ober- unter Unterliegern entsprechen, ist eine länder- und auch staatenübergreifende<br />
Abstimmung innerhalb der Flussgebietseinheiten vorgesehen.<br />
Mit dem Artikelgesetz für einen vorbeugenden Hochwasserschutz werden weiterhin Änderungen<br />
des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes vorgesehen. Hier ist vorgesehen,<br />
Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete in Flächennutzungsplänen<br />
und Bebauungsplänen zu vermerken.<br />
Im Bundeswasserstraßengesetz wird die Forderung verankert, dass Aus- und Neubaumaßnahmen<br />
so durchgeführt werden sollen, dass negative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz<br />
vermieden werden.<br />
Weitere Gesetze, die durch das geplante Artikelgesetz berührt werden, sind "Das Gesetz über<br />
den Deutschen Wetterdienst" und "Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung".<br />
4 Hochwasseraktionsplan für die Elbe<br />
Bereits im Oktober 1997 wurde auf der 10. Tagung der Internationalen Kommission zum<br />
Schutz der Elbe (IKSE) eine Unterarbeitsgruppe "Hochwasserschutz" eingesetzt. Diese erstellte<br />
bis zum Oktober 1998 ein Strategiepapier zum Hochwasserschutz im Elbeeinzugsgebiet. In den<br />
Jahren 1999 und 2000 folgte die Erarbeitung einer "Bestandsaufnahme des vorhandenen Hochwasserschutzniveaus<br />
im Einzugsgebiet der Elbe". Auf der Grundlage dieser Dokumente sowie<br />
den Erfahrungen des Augusthochwassers 2002 soll der IKSE voraussichtlich im Oktober 2003<br />
der Entwurf für einen "Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe" vorgelegt werden.<br />
Die Hauptpunkte des Entwurfs des "Hochwasseraktionsplanes für die Elbe" sind:<br />
• Die Erarbeitung von Grundsätzen zur Erhöhung der Retentionswirkung der Einzugsgebietsfläche<br />
unter Berücksichtigung von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, infrastrukturellen<br />
und wasserwirtschaftlichen Maßnahmen sowie zur Abgrenzung, Festsetzung und<br />
Nutzung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefährdeten Bereichen.<br />
• Bearbeitung von Studien zur Ermittlung von Hochwasserrisiken und Hochwasserschäden,<br />
zur Reaktivierung ehemaliger Überschwemmungsflächen sowie zur Beurteilung der Wirkung<br />
großer Talsperren auf den Hochwasserverlauf in der Elbe. Das Zeitziel für die Fertigstellung<br />
dieser Studien wird voraussichtlich 2005 sein.<br />
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