06.04.2014 Aufrufe

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Begründung zu liefern. Hätte der Richter die Jugendlichen aufgrund der<br />

Aussage der Offiziere verurteilt, wäre dies nach Ansicht von amnesty einer<br />

Rechtsbeugung gleich gekommen. Die beiden Zeugen der Anklage machten<br />

sich widersprechende Aussagen, und zwar über die Zeit, den Ort und über die<br />

Identität der Beschuldigten. Es gab eine Diskrepanz von vier Tagen in ihren<br />

Aussagen. Ein Zeuge verstieg sich sogar zu der Behauptung, er könne alle 15<br />

Jugendliche identifizieren, die an den Steinwürfen beteiligt gewesen seien.<br />

Wären die Jugendlichen nach 48 Stunden schon einem Richter vorgeführt<br />

worden, hätte er sie umgehend freigelassen, so mußten sie noch über drei<br />

Wochen in Haft verbringen.<br />

Bei einem anderen Fall vor dem Militärgericht in Hebron behauptete ein<br />

Soldat, er habe einen steinewerfenden Jugendlichen mit einem Fernglas aus<br />

1600 Meter Entfernung erkannt und gehört, was gesagt worden sei. Er gab vor<br />

Gericht dann zu, daß er den Steinewerfer eigentlich nicht gesehen habe. Über<br />

ein Monat verging, bis der Prozeß begann. Vor Gericht sah der Soldat den<br />

Steinewerfer zum ersten Mal. Er identifizierte ihn erst, als der Jugendliche vor<br />

ihm aufstehen mußte. Nach dieser unblaubwürdigen Vorstellung des Zeugen<br />

entließ der Richter den Jugendlichen umgehend. Amnesty schlußfolgert aus<br />

diesen Fällen, daß die Beweislage der Anklage sehr dürftig war. Wäre auch<br />

hier sofort nach 48 Stunden der Gefangene einem Richter vorgeführt worden,<br />

hätte man den Beschuldigten viel Ärger ersparen können. Fälle wie diese lassen<br />

die Vermutung aufkommen, daß das Militär die Zeitspanne von 18 Tagen dazu<br />

nutzt, den Verhafteten Schwierigkeiten zu bereiten.<br />

Obwohl nach Sektion 78 c(B) der Verteidigungsrichtlinien ein Verhafteter<br />

das Recht auf einen Anwalt hat, kann es vorkommen, das ein Beschuldigter<br />

diesen bis zu 90 Tagen nicht zu Gesicht bekommt. Nach diesem Erlaß kann<br />

die Person, die die Verhöre durchführt, dieses Treffen zuerst bis zu 15 Tagen<br />

hinauszögern, wenn es die Sicherheit oder der Erfolg des Verhörs erfordern.<br />

Ein Polizeioffizier vom Direktor aufwärts kann diese Frist um weitere 15 Tage<br />

verlängern. Ein Militärrichter vom Range eines Hauptmanns oder höher kann<br />

weitere 30 Tage draufsatteln, die der Präsident eines Militärgerichts aus<br />

Sicherheitsgründen nochmals um 30 Tage verlängern kann. Ein Treffen<br />

zwischen Anwalt und Klient läßt sich nach Angaben von BTselem für die<br />

ersten 30 Tage aus Sicherheitsgründen leicht verhindern. Nach Angaben eines<br />

IDF-Sprechers wurde in den letzten Jahren die Frist von 30 Tagen nicht<br />

überschritten. In dieser Zeit gestehen viele der Häftlinge. Oft verspricht man<br />

ihnen bei einem Geständnis eine geringere Strafe. Der Häftling weiß in der<br />

Regel nicht, daß das Gericht an eine solche Zusage nicht gebunden ist. Am 21.<br />

September 1992 gab die israelische Regie-202

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!