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ezieht sich nur auf eine »Nachprüfung von Veröffentlichungen zum Zwecke<br />
des Verbots, der Verteilung oder Produktion von Material, das anstößig<br />
erscheint«. Die israelische Zensur übersteigt bei weitem diesen Nachprüfungscharakter,<br />
weil die Beschränkungen der Presse auf Militärerlasse und<br />
Notstandsverordnungen aus der britischen Mandatszeit basieren. Die Garantie<br />
der Presse- und Meinungsfreiheit ist auch deshalb von zentraler Bedeutung,<br />
weil durch die freie Berichterstattung auch ein gewisser Schutz der<br />
Menschenrechte garantiert zu sein scheint. Die Berichterstattung über die<br />
zahlreichen Menschenrechtsverletzungen von Seiten Israels scheint manchmal<br />
die Militärs von extremen Aktionen abgehalten zu haben. Im Zusammenspiel<br />
mit Menschenrechtsorganisationen stellen sie die Verbindung zur<br />
Weltöffentlichkeit her.<br />
Bis zum Sechs-Tage-Krieg war Ost-Jerusalem das Zentrum der jordanischen<br />
Presse; fünf von sechs Tageszeitungen des Königreiches wurden in der<br />
Stadt produziert. Mit einem neuen Pressegesetz vom März 1967 wollte<br />
Jordanien die Anzahl der Tageszeitungen auf eine beschränken. Dieses Gesetz<br />
trat wegen des Juni-Krieges nie in Kraft. Im ersten Jahr der Besetzung<br />
erschienen keinerlei Zeitungen. Im Dezember 1968 konnte als erste die<br />
Zeitung »Al-Quds« erscheinen. 1972 folgten »Al-Fajr« und »Asha'b« und<br />
»An-Nahar«. »Al-Fajr« wurde aus finanziellen Gründen Ende Juli 1993 eingestellt.<br />
Hinzu kommen zwei Wochenzeitungen (»Al-Bayader Assiyasi« und<br />
»Attali'a«). Da Ost-Jerusalem der israelischen Jurisdiktion unterliegt, gilt für<br />
die palästinensischen Zeitungen das israelische Presserecht. Somit unterliegen<br />
die Zeitungen nicht den restriktiven Militärerlassen, die in der Westbank und<br />
dem Gaza-Streifen gelten.<br />
Die Gesetzgebung seit der Gründung des Staates Israel macht sich wenig<br />
Gedanken um die Pressefreiheit. Die einzigen Gesetze, die sich auf die<br />
Printmedien beziehen, sind Verordnungen und Bestimmungen aus der britischen<br />
Mandatszeit, die 1948 in inner-israelisches Recht überführt worden<br />
sind. Diese Verordnungen beeinträchtigen in zweifacher Weise die Pressefreiheit.<br />
Zum einen die Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen für<br />
Zeitungen und zum anderen die Frage der Zensur. Die Arbeit des Militärzensors<br />
wird durch Artikel 87 der britischen Notstandsverordnungen rechtlich<br />
begründet. Danach hat der Zensor das Recht, Veröffentlichungen jeder Art zu<br />
verbieten, die die »Verteidigung Palästinas« oder die »öffentliche Sicherheit<br />
und öffentliche Ordnung« beeinträchtigen könnten. Die Presseverordnungen<br />
aus dem Jahre 1933 machen jede Veröffentlichung von der Zustimmung des<br />
Bevollmächtigten abhängig. Die drakonischen Maßnahmen der Presse- und<br />
der Notstandsverordnungen sind formaljuristisch in<br />
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