06.04.2014 Aufrufe

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ezieht sich nur auf eine »Nachprüfung von Veröffentlichungen zum Zwecke<br />

des Verbots, der Verteilung oder Produktion von Material, das anstößig<br />

erscheint«. Die israelische Zensur übersteigt bei weitem diesen Nachprüfungscharakter,<br />

weil die Beschränkungen der Presse auf Militärerlasse und<br />

Notstandsverordnungen aus der britischen Mandatszeit basieren. Die Garantie<br />

der Presse- und Meinungsfreiheit ist auch deshalb von zentraler Bedeutung,<br />

weil durch die freie Berichterstattung auch ein gewisser Schutz der<br />

Menschenrechte garantiert zu sein scheint. Die Berichterstattung über die<br />

zahlreichen Menschenrechtsverletzungen von Seiten Israels scheint manchmal<br />

die Militärs von extremen Aktionen abgehalten zu haben. Im Zusammenspiel<br />

mit Menschenrechtsorganisationen stellen sie die Verbindung zur<br />

Weltöffentlichkeit her.<br />

Bis zum Sechs-Tage-Krieg war Ost-Jerusalem das Zentrum der jordanischen<br />

Presse; fünf von sechs Tageszeitungen des Königreiches wurden in der<br />

Stadt produziert. Mit einem neuen Pressegesetz vom März 1967 wollte<br />

Jordanien die Anzahl der Tageszeitungen auf eine beschränken. Dieses Gesetz<br />

trat wegen des Juni-Krieges nie in Kraft. Im ersten Jahr der Besetzung<br />

erschienen keinerlei Zeitungen. Im Dezember 1968 konnte als erste die<br />

Zeitung »Al-Quds« erscheinen. 1972 folgten »Al-Fajr« und »Asha'b« und<br />

»An-Nahar«. »Al-Fajr« wurde aus finanziellen Gründen Ende Juli 1993 eingestellt.<br />

Hinzu kommen zwei Wochenzeitungen (»Al-Bayader Assiyasi« und<br />

»Attali'a«). Da Ost-Jerusalem der israelischen Jurisdiktion unterliegt, gilt für<br />

die palästinensischen Zeitungen das israelische Presserecht. Somit unterliegen<br />

die Zeitungen nicht den restriktiven Militärerlassen, die in der Westbank und<br />

dem Gaza-Streifen gelten.<br />

Die Gesetzgebung seit der Gründung des Staates Israel macht sich wenig<br />

Gedanken um die Pressefreiheit. Die einzigen Gesetze, die sich auf die<br />

Printmedien beziehen, sind Verordnungen und Bestimmungen aus der britischen<br />

Mandatszeit, die 1948 in inner-israelisches Recht überführt worden<br />

sind. Diese Verordnungen beeinträchtigen in zweifacher Weise die Pressefreiheit.<br />

Zum einen die Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen für<br />

Zeitungen und zum anderen die Frage der Zensur. Die Arbeit des Militärzensors<br />

wird durch Artikel 87 der britischen Notstandsverordnungen rechtlich<br />

begründet. Danach hat der Zensor das Recht, Veröffentlichungen jeder Art zu<br />

verbieten, die die »Verteidigung Palästinas« oder die »öffentliche Sicherheit<br />

und öffentliche Ordnung« beeinträchtigen könnten. Die Presseverordnungen<br />

aus dem Jahre 1933 machen jede Veröffentlichung von der Zustimmung des<br />

Bevollmächtigten abhängig. Die drakonischen Maßnahmen der Presse- und<br />

der Notstandsverordnungen sind formaljuristisch in<br />

258

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!