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den für eine solche Politik beruhen auf Bebauungsplänen, die 1930 von der<br />
britischen Verwaltung erstellt worden sind. Die israelische Besatzungsmacht<br />
hat seit 1967 so gut wie keine Landesentwicklungs- und Bebauungspläne für<br />
die palästinensische Bevölkerung genehmigt. Die Situation ist besonders in<br />
den ländlichen Gebieten der Westbank angespannt; seit der Intifada hat sie<br />
sich dramatisch zugespitzt. Die 1990 erstellten Bebauungspläne haben die<br />
Flächen für Bauland so restriktiv festgelegt, daß eine Ausdehnung aufgrund<br />
des Bevölkerungswachstums nicht möglich ist.<br />
Das hohe Bevölkerungswachstum verlangt zwangsläufig die Erstellung von<br />
Entwicklungsplänen. Trotz hoher Emigration wird die arabische Bevölkerung<br />
in den nächsten zehn Jahren um ein Drittel wachsen. Bei dieser angespannten<br />
Lage ist es den Palästinensern nicht gestattet, zwei Drittel ihres Landes in der<br />
Westbank für Baumaßnahmen zu nutzen. Das Bevölkerungswachstum erzeugt<br />
einen Bedarf an Häusern zwischen 2300 und 3000 zusätzlich Wohneinheiten.<br />
Die Erteilung von Baugenehmigungen fiel von 4400 im Jahre 1979/80 auf<br />
1600 in 1985/86 und auf 400 in 1988/89 und erreichte ab 1990 zirka 250 pro<br />
Jahr; dies ist ein Zehntel des Bevölkerungswachstums. Von jeder verweigerten<br />
Baugenehmigung werden zirka elf Menschen betroffen. Ihnen wird das Recht<br />
auf Wohnen in einer menschenwürdigen Unterkunft verweigert. So schätzt<br />
PHRIC die Zahl der palästinensischen Familien, die in Ost-Jerusalem in<br />
Höhlen und Zelten leben müssen, auf ca. 21.000. Deshalb beginnen die<br />
Betroffenen, ohne Baugenehmigung zu bauen; diese Häuser werden dann<br />
»legal« vom israelischen Militär in Zusammenarbeit mit den Behörden<br />
zerstört. Im gleichen Zeitraum nahmen die Zerstörungen von einigen Dutzend<br />
Häusern in der Mitte der achtziger Jahre auf 305 im Jahre 1988, 431 in 1989,<br />
vom Januar 1990 bis Ende 1991 auf 494 zu und betrugen 1992 207, um 1993<br />
auf 259 anzusteigen.<br />
Die Militärgesetzgebung wirkte sich in zweifacher Hinsicht auf die Entwicklungspläne<br />
aus: Erstens wurde die Planungshoheit auf solche Personen<br />
übertragen, die vom Militärkommandeur ernannt wurden. Die einzige Ausnahme<br />
ist, daß in den Verwaltungen der Städte lokale Planungsbehörden erhalten<br />
blieben. Dagegen wurden auf dem Land die Planungskommissionen<br />
durch Militärerlaß Nr. 418 von 1971 abgeschafft. Zweitens behält sich der<br />
Militärkommandeur oder seine Beauftragten alle Macht vor, zu jeder Zeit<br />
Pläne oder Genehmigungen wieder zu ändern oder zurückzuziehen.<br />
Es gibt zwei separate und sich überlagernde Systeme der Entwicklungsplanung<br />
in den besetzten Gebieten: eins für die Palästinenser und das andere<br />
für die jüdischen Siedler. Was die palästinensische Bevölkerung anbelangt,<br />
sind deren Entwicklungspläne unvollständig und überholt. Der vom<br />
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