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Zeit abgeriegelt, so daß kein Palästinenser zur Arbeit nach Israel einreisen<br />

oder die Waren exportiert werden konnten. Die Verlängerung des Kriegsrechts<br />

für fünf Tage kostete fünf Menschen das Leben und verletzte 370.<br />

Daß die Militärverwaltung Ausgangssperren bewußt zur Bestrafung der<br />

Palästinenser einsem, machen zwei Eingaben von ACRI an den HCJ deutlich.<br />

Nachdem 1991 ein Siedler in der Nähe von Ramallah und al-Bireh erschossen<br />

worden war, wurde über beide Städte eine Ausgangssperre verhängt, um die<br />

Suche nach den Mördern zu erleichtern. Mehrmals wandte sich ACRI an das<br />

Verteidigungsministerium mit dem Ersuchen, die Ausgangssperre<br />

aufzuheben, erhielt aber keine Antwort. Nach drei Wochen Ausgangssperre<br />

wandte sich die Organisation mit einer Petition an den HCJ. ACRI<br />

argumentierte, daß auch durch diese lange Ausgangssperre der Täter noch<br />

nicht festgenommen werden konnte und deshalb die Maßnahme<br />

diskriminierend sei; auch wurde eine vergleichbare Ausgangssperre nie über<br />

jüdische Siedlungen verhängt, wenn Siedler einen Palästinenser erschossen<br />

hatten. Eine Anhörung wurde anberaumt, aber kurz davor wurde von der<br />

Armee die Ausgangssperre während des Tages aufgehoben, damit wurde der<br />

Fall strittig.<br />

1992 ermordete ein Palästinenser aus dem Flüchtlingslager Nuseirat einen<br />

jungen Israeli in einem Vorort von Tel Aviv, worauf die Armee den Gaza-<br />

Streifen abriegelte. Keinem Bewohner war es gestattet, nach Israel einzureisen.<br />

Nach zwei Wochen wurde die Abriegelung teilweise aufgehoben, aber den<br />

Bewohnern von Nuseirat war der Zutritt nach Israel weiterhin verwehrt. Nur<br />

Bewohner des Gaza-Streifens, die über 28 Jahre alt waren, konnten Israel<br />

betreten. Nach einigen Tagen wurde die Altersgrenze auf 25 Jahre gesenkt.<br />

Davon waren aber immer noch 15.000 Arbeiter sowie deren Familien<br />

betroffen. ACRI wandte sich mit einer Eingabe an den HCJ. In der ersten<br />

stellte die Organisation die Abriegelung in Frage, da dies eine Form der<br />

Kollektivstrafe sei; die zweite Eingabe richtete sich gegen die Altersgrenzen.<br />

Hier habe die Armee versäumt, zwischen den Sicherheitsinteressen und der<br />

Verpflichtung des Schutzes der Bevölkerung abzuwägen, wozu sie<br />

völkerrechtlich verpflichtet gewesen wäre. Kav La'oved reichte auch gegen<br />

die Altersgrenze eine Eingabe beim HCJ ein. Kurz nachdem der HCJ die<br />

Anhörung über Nuseirat angesetzt hatte, wurde die Abriegelung des<br />

Flüchtlingslagers von der Armee aufgehoben, damit war der Fall erledigt.<br />

Nachdem die Anhörung für die zweite Eingabe angesetzt war, wurde die<br />

Altersgrenze von der Armee auf 20 Jahre herabgesetzt. Kurz vor der tatsächlichen<br />

Anhörung wurden auch noch die Verheirateten und die Personen,<br />

die als einzige ihre Familien unterstützen, aus dieser Regelung heraus-<br />

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