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oder wo der Vater sein legales Aufenthaltsrecht besitzt. Seit März 1989 muß<br />
jeder Palästinenser eine Identitätskarte besitzen, vorher waren dazu nur die<br />
Männer verpflichtet. Von 1609 untersuchten Fällen hatte nur in 907 (56<br />
Prozent) der Vater ein Wohnrecht. In 308 Fällen (19 Prozent) stellte die Frau<br />
einen Antrag auf Wohnrecht für ihren Mann. Auch Jordanien hat Einfluß auf<br />
den Status von Kindern. Nachdem es 1988 auf die Westbank verzichtet hatte,<br />
stellte das Land nur noch Geburtsurkunden für neugeborene Kinder aus.<br />
Jordanien definierte solch ein Kind als Palästinenser. Falls die Mutter im<br />
Besitz eines jordanischen Paßes ist, darf das Kind darin nicht vermerkt sein.<br />
Somit sind diese Kinder staatenlos und erhalten weder einen jordanischen Paß<br />
noch eine israelische Identitätskarte.<br />
Diese neue Politik läßt die Aussicht der Palästinenser auf Familienzusammenführung<br />
düster erscheinen. ACRI registrierte im Mai 1987 eine »sichtliche<br />
Verhärtung« der Familienzusammenführung seit 1983. Das Problem spitzte<br />
sich dramatisch zu als zwischen Mai und Dezember 1989 die Behörden<br />
begannen, nachts Frauen und Kinder zu deportieren. Von dieser<br />
rechtswidrigen und unmenschlichen Politik waren 250 Personen betroffen.<br />
Die Maßnahme lief wie folgt ab: Nachts erschien in einem Dorf eine Militäreinheit,<br />
trieb alle Bewohner zwischen 16 und 60 Jahren an einem gewissen<br />
Punkt zusammen und befahl jenen, die deportiert werden sollten, ihre Sachen<br />
zu packen und den Ort sofort zu verlassen. Nach Angaben von BTselem<br />
waren 46 Prozent der Betroffenen Frauen, 50 Prozent Kinder und vier Prozent<br />
Männer. Zirka zehn Prozent der Frauen waren schwanger, und ein Teil waren<br />
Kleinkinder. Sie wurden entweder mit einem Militärfahrzeug abtransportiert<br />
oder sie mußten sich ein Taxi nehmen, das sie an die Grenze zu Jordanien<br />
brachte; bevor sie die Gebiete verließen, mußten sie noch 150 Shekel Strafe<br />
wegen Überziehung ihrer Aufenthaltsgenehmigung zahlen. Die betroffenen<br />
Frauen hatten kein Wohnrecht, waren aber mit Palästinensern verheiratet, die<br />
diesen Status besaßen. Sie lebten in den besetzten Gebieten aufgrund eines<br />
Besuchervisums. Nach Ablauf dieser Aufenthaltsgenehmigung mußte man das<br />
Land für weitere drei Monate verlassen und konnte dann erneut einen Antrag<br />
auf Einreise für drei Monate stellen. Neben den finanziellen Belastungen kann<br />
ein Teil wegen dieser Maßnahmen keiner festen Arbeit nachgehen, von den<br />
psychologischen und emotionalen Belastungen gar nicht zu sprechen.<br />
Ein Artikel über die Deportationen auf der ersten Seite der »Washington<br />
Post« vom 30. Januar 1990 führte zu internationalen Protesten. Das amerikanische<br />
Außenministerium verlangte von der israelischen Regierung mehr<br />
»Sensibilität und Flexibilität«. Ein Sprecher des damaligen Verteidigungsmi-<br />
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