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USA veröffentlichte am 25. Oktober 1989 eine Erklärung mit dem Tenor,<br />

daß nur »maßvolle Gewalt« angewendet worden sei. Präsident Jimmy Carter<br />

hatte sich für Jabarin eingesetzt und erhielt von Verteidigungsminister Yitzhak<br />

Rabin am 27. Oktober 1989 folgende zynische Antwort: »Was das<br />

Schlagen des Mannes betrifft, war es nur moderat genug, um ihn von der<br />

Haft zu überzeugen.« Sha'wan Jabarin wurde am 23. Juni 1992 wieder verhaftet<br />

und zur Polizei nach Petah Tikva in Israel gebracht. Nach 14 Tagen<br />

wurde er ohne Angaben von Gründen freigelassen; Anklage wurde keine<br />

erhoben. Jabarin war insgesamt zwanzig Monate inhaftiert, ohne jemals angeklagt<br />

worden zu sein. Ebenso sind Massenverhaftungen nach Völkerrecht<br />

und Artikel 9 ICCPR verboten. Sie kommen in den besetzten Gebieten immer<br />

wieder vor, insbesondere nach gewissen Zwischenfällen wie Mord an<br />

israelischen Soldaten oder wenn andere terroristische Anschläge verübt<br />

werden.<br />

Ebenso sollte ein Häftling unverzüglich darüber informiert werden, was<br />

ihm vorgeworfen wird. Obwohl das Oberste Gericht in seiner Entscheidung<br />

(HCJ 726/88) eine unverzügliche Information angemahnt hat, wird von der<br />

Militärverwaltung immer wieder dagegen verstoßen. Da die meisten Palästinenser<br />

wegen sogenannter »Sicherheitsverstöße« verhaftet und später angeklagt<br />

werden, machen sie erst mit den Folterkammern des Geheimdienstes<br />

Bekanntschaft. Kaum einem wird unmittelbar eröffnet, weshalb er festgehalten<br />

wird. Dies war auch ein Grund, warum die palästinensischen Strafverteidiger<br />

1989 gegen die Militärgerichte gestreikt hatten. So heißt es in Ar tikel<br />

71 Genfer Konvention: »Jeder von der Besatzungsmacht Angeklagte wird<br />

ohne Verzug schriftlich in einer ihm verständlichen Sprache von den gegen<br />

ihn erhobenen Anschuldigungen eingehend in Kenntnis gesetzt, und sein Fall<br />

wird so schnell wie möglich vor Gericht gebracht.« Durch die »Behandlung«<br />

des Shin Bet wird von den Häftlingen entweder ein Geständnis durch Folter<br />

erpreßt oder er wird so lange »behandelt«, bis er sich vor Gericht schuldig<br />

bekennt, so daß er eine verkürzte Haftstrafe erhält.<br />

Die ausgedehnte Haft und die Verhöre durch den Geheimdienst, bevor<br />

der Häftling einem Haftrichter vorgeführt wird — dies geschieht frühestens<br />

nach 18 Tagen, in Israel sind es 48 Stunden — verstoßen gegen allgemein<br />

anerkannte Standards. Diese Haftzeit kann bis zu sechs Monaten und 18<br />

Tagen ausgedehnt werden, bevor der Häftling einem Richter vorgeführt<br />

wird. Eine solche Praxis verstößt in eklatanter Weise gegen Prinzip 11 der<br />

Grundsatzerklärung der Vereinten Nationen, das dem Verhafteten zusichert,<br />

einem Richter vorgeführt zu werden, und er ein Recht auf einen Anwalt hat.<br />

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