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ne die Präsens der Kamera vor Ort können die Israelis sagen, was sie wollen.<br />
Bei einem Zwischenfall außerhalb Bethlehems am 5. November 1989<br />
erschossen israelische Soldaten einen 15jährigen Jungen von hinten. Wir sahen<br />
dies, hatten aber nicht unsere Kamera dabei. Am nächsten Tag berichtete das<br />
israelische Fernsehen, daß der Junge maskiert gewesen sei, was völlig falsch<br />
war«, so Ali Qa'dan vom Fernsehsender ABC in einem Interview vom 8.<br />
November 1989. Den Vorwurf der übertriebenen Zensur, der auch Artikel<br />
trifft, die aus israelischen Zeitungen übersetzt worden sind, haben die<br />
Behörden als »Fehler« bezeichnet. BTselem bemerkt dazu: »Die Häufigkeit<br />
mit der solche >Fehler< gemacht werden, ist entweder ein Anzeichen für eine<br />
bewußte Politik oder ein Maß an Nachlässigkeit, das der Behandlung dieses<br />
sensiblen Problems völlig unangemessen ist.«<br />
Das Recht der Meinungsfreiheit äußert sich auch im Demonstrationsrecht.<br />
Es ist in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte<br />
niedergelegt. »Jedermann hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit<br />
zu friedlichen Zwecken.« Auch das jordanische Recht garantierte<br />
das Demonstrationsrecht. Eingeschränkt kann dieses nach Artikel 164<br />
(1) des jordanischen Strafgesetzbuches nur werden, wenn die Demonstration<br />
gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstößt oder damit eine<br />
kriminelle Aktion intendiert ist. In verschiedenen Entscheidungen hat der HCJ<br />
(HCJ 619/78; 236/82; 428/86) das Recht der Meinungsfreiheit auch in den<br />
besetzten Gebieten hochgehalten und den Militärbehörden auferlegt, eine<br />
Einschränkung gut zu begründen. Trotz dieser Ermahnung benutzt die<br />
Militärverwaltung das Besatzungsrecht, um das Recht auf Meinungsfreiheit,<br />
das das Recht auf Demonstration miteinschließt, gegenüber Palästinensern in<br />
den besetzten Gebieten und Israelis, die die Ziele der Palästinensern unterstützen<br />
und die Siedlungspolitik der Regierung verurteilen, mit aller Härte<br />
anzuwenden. Anhand des Militärerlasses Nr. 101 kann Israel das Demonstrationsrecht<br />
einschränken. »Keine Demonstration oder Versammlung<br />
darf ohne Genehmigung des Militärkommandeurs stattfinden.« Ein Verstoß<br />
dagegen wird mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.<br />
Theoretisch kann jeder Palästinenser in den besetzten Gebieten eine Demonstration<br />
anmelden, ob er eine Genehmigung erhält, wäre eine andere<br />
Frage. Bis heute wurde aber noch nie ein formeller Antrag gestellt. Eine<br />
Demonstration oder Versammlung würde gegen eine der folgenden Sicherheitsüberlegungen<br />
verstoßen. Man würde entweder auf der Versammlung eine<br />
feindliche Organisation unterstützen oder sie würde aufrührerisch wirken oder<br />
gegen ein Sicherheitsgesetz verstoßen. Wie in der Regel mit nicht<br />
angemeldeten Demonstrationen und deren Organisatoren verfahren wird<br />
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