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ne die Präsens der Kamera vor Ort können die Israelis sagen, was sie wollen.<br />

Bei einem Zwischenfall außerhalb Bethlehems am 5. November 1989<br />

erschossen israelische Soldaten einen 15jährigen Jungen von hinten. Wir sahen<br />

dies, hatten aber nicht unsere Kamera dabei. Am nächsten Tag berichtete das<br />

israelische Fernsehen, daß der Junge maskiert gewesen sei, was völlig falsch<br />

war«, so Ali Qa'dan vom Fernsehsender ABC in einem Interview vom 8.<br />

November 1989. Den Vorwurf der übertriebenen Zensur, der auch Artikel<br />

trifft, die aus israelischen Zeitungen übersetzt worden sind, haben die<br />

Behörden als »Fehler« bezeichnet. BTselem bemerkt dazu: »Die Häufigkeit<br />

mit der solche >Fehler< gemacht werden, ist entweder ein Anzeichen für eine<br />

bewußte Politik oder ein Maß an Nachlässigkeit, das der Behandlung dieses<br />

sensiblen Problems völlig unangemessen ist.«<br />

Das Recht der Meinungsfreiheit äußert sich auch im Demonstrationsrecht.<br />

Es ist in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte<br />

niedergelegt. »Jedermann hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit<br />

zu friedlichen Zwecken.« Auch das jordanische Recht garantierte<br />

das Demonstrationsrecht. Eingeschränkt kann dieses nach Artikel 164<br />

(1) des jordanischen Strafgesetzbuches nur werden, wenn die Demonstration<br />

gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstößt oder damit eine<br />

kriminelle Aktion intendiert ist. In verschiedenen Entscheidungen hat der HCJ<br />

(HCJ 619/78; 236/82; 428/86) das Recht der Meinungsfreiheit auch in den<br />

besetzten Gebieten hochgehalten und den Militärbehörden auferlegt, eine<br />

Einschränkung gut zu begründen. Trotz dieser Ermahnung benutzt die<br />

Militärverwaltung das Besatzungsrecht, um das Recht auf Meinungsfreiheit,<br />

das das Recht auf Demonstration miteinschließt, gegenüber Palästinensern in<br />

den besetzten Gebieten und Israelis, die die Ziele der Palästinensern unterstützen<br />

und die Siedlungspolitik der Regierung verurteilen, mit aller Härte<br />

anzuwenden. Anhand des Militärerlasses Nr. 101 kann Israel das Demonstrationsrecht<br />

einschränken. »Keine Demonstration oder Versammlung<br />

darf ohne Genehmigung des Militärkommandeurs stattfinden.« Ein Verstoß<br />

dagegen wird mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.<br />

Theoretisch kann jeder Palästinenser in den besetzten Gebieten eine Demonstration<br />

anmelden, ob er eine Genehmigung erhält, wäre eine andere<br />

Frage. Bis heute wurde aber noch nie ein formeller Antrag gestellt. Eine<br />

Demonstration oder Versammlung würde gegen eine der folgenden Sicherheitsüberlegungen<br />

verstoßen. Man würde entweder auf der Versammlung eine<br />

feindliche Organisation unterstützen oder sie würde aufrührerisch wirken oder<br />

gegen ein Sicherheitsgesetz verstoßen. Wie in der Regel mit nicht<br />

angemeldeten Demonstrationen und deren Organisatoren verfahren wird<br />

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