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Nach diesem Landrecht gab es keine Kategorie wie »Staatsland«. Erst die<br />

britische Mandatsverwaltung führte 1922 eine solche Bezeichnung ein. In<br />

Artikel 12 hieß es, daß »Staatsland das Land in Palästina ist, das sich unter<br />

der Kontrolle der palästinensischen Regierung aufgrund von Verträgen,<br />

Konventionen, Abkommen oder Erbfolge sowie alles Land, das für öffentliche<br />

Zwecke oder sonstwie erworben wurde und erworben wird«. Jordanien<br />

hob in seinem Gesetz Nr. 79 von 1953 jede Unterscheidung zwischen Mulkund<br />

Miri-Land auf. So sollte das Miri-Land innerhalb einer Gemeinde zu<br />

Mulk-Land umgewandelt werden. Die israelische Regierung sieht das Miri-<br />

Land als »Staatsland« an. Die jordanische Regierung hatte weder Wakf-noch<br />

Mulk-Land als »Staatsland« betrachtet. Auch die Gerichte unter der britischen<br />

Mandatszeit hatten Miri-Land nie als »Staatsland« angesehen. Auch Israel war<br />

wie die Westbank nach den gleichen Land-Kategorien aufgeteilt. Das<br />

osmanische Landrecht wurde bis 1969 angewandt. Folgerichtig erkannte der<br />

HCJ dieses osmanische Recht als örtliches Recht an, das weiter fortbestand. So<br />

heißt es in Artikel 153 des iraelischen Landrechts von 1969: »Das Besitzrecht,<br />

das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zu der Miri-Katego-rie gehörte, wird<br />

volles Eigentum in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes<br />

bleiben.« Es ist nur schwer verständlich, warum Israel das gleiche Gesetz<br />

unterschiedlich auslegt. Dies waren die Ausgangsbedingungen, als am 31. Juli<br />

1967 Militärerlaß Nr. 59 in Kraft gesetzt wurde. Die exzessive Auslegung<br />

begann 1979 als sich die Likud-Regierung anschickte, ihre Siedlungspolitik in<br />

den besetzten Gebieten zu intensivieren. Dazu ließ der Justizminister 1980<br />

Luftaufnahmen vom Westjordanland machen. Nach diesen Aufnahmen wurde<br />

die Quote des »Staatslandes« von 70.000 auf 215.000 Hektar erhöht; dies<br />

entsprach 41 Prozent der Gesamtfläche von 550.000 Hektar.<br />

Vor 1979 wurden bereits kleinere Gebiete für jüdische Siedler zur Verfügung<br />

gestellt. Man bediente sich folgender Methoden:<br />

/. Die Aneignung von Eigentum, indem man es als »aufgelassenes« Land erklärte.<br />

Dieses Konzept des »aufgelassenen« Landes wurzelt im frühen Denken der<br />

Zionisten, die davon ausgingen, daß die Palästinenser keine starke Bindung<br />

zu ihrem Land hätten und sie deshalb bereit seien, Land in anderen arabischen<br />

Ländern anzunehmen, wenn man es ihnen anböte. Von der Staatsgründung<br />

Israels bis 1967 beläuft sich der Wert des hinterlassenen unbeweglichen<br />

Vermögens auf 100.383.784 palästinensische Pfund. Hinzu kommen noch<br />

19.100.000 palästinensische Pfund an beweglichem Eigentum. Die<br />

zurückgebliebenen Palästinenser wurden als »Abwesend-Anwesende«<br />

bezeichnet. Es wurde eine Gattung Mensch erfunden, »die nicht da sind,<br />

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