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Nach diesem Landrecht gab es keine Kategorie wie »Staatsland«. Erst die<br />
britische Mandatsverwaltung führte 1922 eine solche Bezeichnung ein. In<br />
Artikel 12 hieß es, daß »Staatsland das Land in Palästina ist, das sich unter<br />
der Kontrolle der palästinensischen Regierung aufgrund von Verträgen,<br />
Konventionen, Abkommen oder Erbfolge sowie alles Land, das für öffentliche<br />
Zwecke oder sonstwie erworben wurde und erworben wird«. Jordanien<br />
hob in seinem Gesetz Nr. 79 von 1953 jede Unterscheidung zwischen Mulkund<br />
Miri-Land auf. So sollte das Miri-Land innerhalb einer Gemeinde zu<br />
Mulk-Land umgewandelt werden. Die israelische Regierung sieht das Miri-<br />
Land als »Staatsland« an. Die jordanische Regierung hatte weder Wakf-noch<br />
Mulk-Land als »Staatsland« betrachtet. Auch die Gerichte unter der britischen<br />
Mandatszeit hatten Miri-Land nie als »Staatsland« angesehen. Auch Israel war<br />
wie die Westbank nach den gleichen Land-Kategorien aufgeteilt. Das<br />
osmanische Landrecht wurde bis 1969 angewandt. Folgerichtig erkannte der<br />
HCJ dieses osmanische Recht als örtliches Recht an, das weiter fortbestand. So<br />
heißt es in Artikel 153 des iraelischen Landrechts von 1969: »Das Besitzrecht,<br />
das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zu der Miri-Katego-rie gehörte, wird<br />
volles Eigentum in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Gesetzes<br />
bleiben.« Es ist nur schwer verständlich, warum Israel das gleiche Gesetz<br />
unterschiedlich auslegt. Dies waren die Ausgangsbedingungen, als am 31. Juli<br />
1967 Militärerlaß Nr. 59 in Kraft gesetzt wurde. Die exzessive Auslegung<br />
begann 1979 als sich die Likud-Regierung anschickte, ihre Siedlungspolitik in<br />
den besetzten Gebieten zu intensivieren. Dazu ließ der Justizminister 1980<br />
Luftaufnahmen vom Westjordanland machen. Nach diesen Aufnahmen wurde<br />
die Quote des »Staatslandes« von 70.000 auf 215.000 Hektar erhöht; dies<br />
entsprach 41 Prozent der Gesamtfläche von 550.000 Hektar.<br />
Vor 1979 wurden bereits kleinere Gebiete für jüdische Siedler zur Verfügung<br />
gestellt. Man bediente sich folgender Methoden:<br />
/. Die Aneignung von Eigentum, indem man es als »aufgelassenes« Land erklärte.<br />
Dieses Konzept des »aufgelassenen« Landes wurzelt im frühen Denken der<br />
Zionisten, die davon ausgingen, daß die Palästinenser keine starke Bindung<br />
zu ihrem Land hätten und sie deshalb bereit seien, Land in anderen arabischen<br />
Ländern anzunehmen, wenn man es ihnen anböte. Von der Staatsgründung<br />
Israels bis 1967 beläuft sich der Wert des hinterlassenen unbeweglichen<br />
Vermögens auf 100.383.784 palästinensische Pfund. Hinzu kommen noch<br />
19.100.000 palästinensische Pfund an beweglichem Eigentum. Die<br />
zurückgebliebenen Palästinenser wurden als »Abwesend-Anwesende«<br />
bezeichnet. Es wurde eine Gattung Mensch erfunden, »die nicht da sind,<br />
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