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IDF Militärposten eine aktualisierte Liste von den Namen der Gefangenen<br />

nach Bezirken geordnet an die Zivilverwaltung eines jeden Bezirkes gegeben<br />

werden. »Dies ist ein Naturrecht, das auf der Menschenwürde und den<br />

allgemeinen Prinzipien der Gerechtigkeit beruht; es wird dem Verhafteten<br />

und seinen Angehörigen gewährt«, so der HCJ in seiner Entscheidung (HCJ<br />

670/89).<br />

Es ist interessant anzumerken, daß es bei dieser Entscheidung zwei Minderheitenvoten<br />

des Obersten Richters Theodor Or, der mit der Begründung<br />

von Menachem Elon, Vizepräsident des Gerichtes, nicht übereinstimmte,<br />

indem er Vorbehalte gegenüber der Informationspolitik des Mil-tärs<br />

anmeldete, und des Obersten Richters Eliahu Mazza dahingehend gab, daß<br />

dieser die Behörden auf die Einwände Richter Ors aufmerksam machte, »to<br />

impose äs much äs possible the previous procedures«. Richter Or bezweifelte,<br />

ob eine adäquate Information der Angehörigen durch eine Postkarte gesichert<br />

sei; er empfahl statt dessen einen Telefonanruf.<br />

Sowohl BTselem als auch amnesty international weisen übereinstimmend<br />

daraufhin, daß diese Art der Information nicht gut genug funktioniere; für die<br />

regulären Gefängnisse gelte dies noch am wenigsten. Auch die<br />

veröffentlichten Listen sind oft ungenau und völlig veraltet, so daß die sicherste<br />

Informationsquelle entlassene Gefangene, Rechtsanwälte und das<br />

Internationale Rote Kreuz seien. Das Militär in den besetzten Gebieten ist<br />

technisch auf einem ausgezeichneten Stand, daß es für es einfach sein sollte,<br />

die Familien der Verhafteten umgehend und schnellstens zu informieren. In<br />

Israel und Ost-Jerusalem verlangt Artikel 28 (a) des israelischen Strafrechts<br />

eine umgehende Information der Angehörigen. Jedoch gestattet es Artikel 30<br />

(a) und(c) einem Bezirksrichter aus Sicherheitsgründen, diese Information für<br />

15 Tage zurückzuhalten, falls der Verteidigungsminister schriftlich bestätigt,<br />

daß die Sicherheit des Staates dies verlange.<br />

Auch die internationalen Standards verlangen eine umgehende Unterrichtung<br />

der Angehörigen über den Aufenthaltsort und die Gründe der<br />

Verhaftung. Sowohl Prinzip 16.1 der UN-Prinzipienerklärung als auch Regel<br />

92 der UN-Mindeststandards verlangen eine unverzügliche Information der<br />

Angehörigen. Die israelischen Besatzungsbehörden sollten ihre Informationspolitik<br />

hinsichtlich der Versendung von Postkarten und Namenslisten<br />

überprüfen. Besser wäre eine telefonische Unterrichtung und wo diese nicht<br />

möglich ist, sollten andere Maßnahmen zur Anwendung kommen, wie z.B.<br />

durch einen Militärangehörigen persönlich. Es wäre auch zu bedenken, ob nicht<br />

ein Büro eingerichtet werden könnte, bei dem man sich nach dem<br />

Aufenthaltsort eines Gefangenen erkundigen könnte.<br />

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