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zirksgericht in Haifa ein. Die Anhörung wurde auf den 7. Juli verschoben, da<br />

die Staatsanwaltschaft um diesen Aufschub gebeten hatte, um sich entsprechend<br />

vorbereiten zu können. Am 4. August 1993 ordnete das Gericht<br />

die Rückverlegung der Gefangenen ins Hasharon Gefängnis an; sie wurde<br />

aber statt dessen ins Gefängnis von Neve Tirza verlegt. Hier wird sie in Isolationshaft<br />

gehalten. Immer wenn Ataf ihre Zelle verlassen will, werden ihr<br />

Beinschellen angelegt und ihre Hände auf dem Rücken gefesselt. In diesem<br />

Zustand sah sie ein Anwalt von WOFPP am 9. August. Bei einem Familienbesuch<br />

am 13. August waren »nur« ihre Beine gebunden. In Neve Tirza ist<br />

Ataf die einzige politische Gefangene und den gleichen erniedrigenden Angriffen<br />

ausgesetzt wie in Kishon. Selbst ihr Peiniger ist nach Neve Tirza<br />

verlegt worden. Am 8. August wurde der Vorsitzenden von WOFPP, Josefa<br />

Pick, verboten, Ataf zu besuchen.<br />

Die früheren Mithäftlinge von Ataf in Hasharon traten für mehrere Tage in<br />

Hungerstreik, um so die Rückverlegung von Ataf zu erzwingen. Am 22.<br />

September 1993 wurde Ataf schließlich nach Tel Mond zurückverlegt. Dies<br />

war nur möglich, weil ACRI in seinen rechtlichen Bemühungen nicht<br />

nachgelassen und die israelische Öffentlichkeit Druck ausgeübt hatte. Ataf<br />

hatte ihre Verlegung noch durch einen zwölftägigen Hungerstreik unterstützt.<br />

Die Haftbedingungen in Tel Mond haben sich wieder zusehends verschlechtert,<br />

und die Atmosphäre zwischen den Vertretern der Gefangenen und der<br />

Gefängnisleitung ist gespannt. Die Zahl der gegenseitigen Besuche wurde<br />

reduziert. Auch werden Briefe wieder verstärkt zensiert, besonders die in<br />

Arabisch weisen immer wieder geschwärzte Blöcke auf. Den Gefangenen<br />

dürfen keine Musikkasetten von Familienangehörigen mehr mitgebracht<br />

werden; sie stehen auf der schwarzen Liste und können nur im Laden des<br />

Gefängnisses käuflich erworben werden. »Was sehr irritierend ist«, schreibt<br />

WOFPP in ihrem Rundbrief vom August 1993, ist, daß »die neuen<br />

Bestimmungen unsinnig und unberechenbar sind: manchmal ist etwas in der<br />

einen Woche erlaubt, in der anderen wieder verboten.«<br />

Obwohl Israel immer wieder betont, daß es die »humanitären Bestimmungen«<br />

der VGK achte, hat es deutlich gemacht, daß es sie als Privilegien<br />

ansieht. Alle anderen demokratischen Staaten betrachten diese Bestimmungen<br />

als Selbstverständlichkeiten. Den palästinensischen Häftlingen werden<br />

demnach fundamentale Rechte vorenthalten. Verbesserungen werden versprochen,<br />

aber nicht umgesetzt. Als eine erste Geste des guten Willens hat<br />

Israel nach 25 Jahren Haft am 19. Oktober 1993 Issa Ibrahim Rashid Qeisi<br />

freigelassen, der am 20. Februar 1968 zu lebenslanger Haft verurteilt worden<br />

war. Am 25. Oktober 1993 gab Israel die Freilassung von 760 Gefangenen<br />

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