06.04.2014 Aufrufe

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

Download Kapitel (PDF, 854 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stunden stehen müssen, an eine Wand angekettet seien und einen Sack über<br />

ihrem Kopf hätten. Er bezeugte weiterhin, daß einige Häftlinge in Zellen<br />

untergebracht würden, die nach Schimmel und Urin röchen und in denen man<br />

sich nicht ausstrecken könne. Er sagte auch aus, daß die Poli2eileitung diese<br />

Bedingungen angeordnet hätte. Diese Anschuldigungen hat der Geheimdienst<br />

jahrelang bestritten.<br />

Am 10. Mai 1991 beauftragte Generalstabschef Ehud Barak General<br />

Rafael Vardi mit der Untersuchung über Folter und Mißhandlungen in den<br />

Internierungslagern der israelischen Armee in der Westbank und dem Gaza-<br />

Streifen. Vardi besuchte sieben Internierungslager des Militärs und ging 16<br />

Beschwerden nach und verhörte 26 Verhörer des Militärs. Die Empfehlungen<br />

General Vardis, die er am 13. August 1991 abgab, wurden nicht in voller<br />

Länge veröffentlicht. Die meisten der Empfehlungen sind aber geheim. Von<br />

den 16 Beschwerden bedürften acht weiterer Nachforschungen durch die<br />

Militärpolizei, so der Bericht. Diese Untersuchungen wurden eingeleitet und<br />

dem Staatsanwalt übergeben.<br />

Fragen Rechtsanwälte bei den offiziellen Stellen wegen Unregelmäßigkeiten<br />

an, so erhalten sie entweder keine oder nichtssagende Antworten. So erhielt<br />

die israelische Rechtsanwältin Tamar Pelleg-Sryck auf zehn Beschwerden<br />

kurze und substanzlose Antworten. Im Fall von Nasser Sheikh Ali wurden<br />

»Irregularitäten« zugegeben, in den anderen neun Fällen wurde mitgeteilt,<br />

»daß die Anschuldigungen der Betroffenen nicht der Wahrheit entsprächen«.<br />

Diese nichtssagende Auskunft wurde ein Jahr nach Einreichung der Anfrage<br />

mitgeteilt. So erhielt die Rechtsanwältin am 5. Februar 1991 folgende<br />

Mitteilung: »Es tut nur Leid, daß wir erst heute antworten. Ihre Beschwerde<br />

vom 21. Dezember 1989 wurde an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die<br />

keine Berechtigung für eine solche sahen. Der Beschuldigte erhob keinerlei<br />

Anschuldigungen, als er am 12. November 1989 wegen der Verlängerung der<br />

Haft dem Richter vorgeführt wurde.«<br />

Wie manchmal Nachforschungen der offiziellen Stellen enden können,<br />

zeigt die Anzeige Riyad SMhabis, dem während der Verhöre im July 1990<br />

Arme und Beine gebrochen worden sind, wie man im Jerusalemer Hadas-sah-<br />

Krankenhaus feststellte. Nach der Anzeige sollte gegen den Polizisten Rami<br />

Hafetz ein Strafverfahren eingeleitet werden. Der Jerusalemer Bezirksstaatsanwalt<br />

schreibt BTselem zu diesem Fall: »Seit Dezember 1991 ist<br />

es uns nicht gelungen, Rami Hafetz ausfindig zu machen. Da er sich zu den<br />

Anschuldigungen noch nicht äußern konnte, konnte er auch noch nicht<br />

angeklagt werden.« Wer die Effizienz der israelischen Sicherheitskräfte und<br />

insbesondere die Qualität des Geheimdienstes kennt, kann sich über<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!