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Stunden stehen müssen, an eine Wand angekettet seien und einen Sack über<br />
ihrem Kopf hätten. Er bezeugte weiterhin, daß einige Häftlinge in Zellen<br />
untergebracht würden, die nach Schimmel und Urin röchen und in denen man<br />
sich nicht ausstrecken könne. Er sagte auch aus, daß die Poli2eileitung diese<br />
Bedingungen angeordnet hätte. Diese Anschuldigungen hat der Geheimdienst<br />
jahrelang bestritten.<br />
Am 10. Mai 1991 beauftragte Generalstabschef Ehud Barak General<br />
Rafael Vardi mit der Untersuchung über Folter und Mißhandlungen in den<br />
Internierungslagern der israelischen Armee in der Westbank und dem Gaza-<br />
Streifen. Vardi besuchte sieben Internierungslager des Militärs und ging 16<br />
Beschwerden nach und verhörte 26 Verhörer des Militärs. Die Empfehlungen<br />
General Vardis, die er am 13. August 1991 abgab, wurden nicht in voller<br />
Länge veröffentlicht. Die meisten der Empfehlungen sind aber geheim. Von<br />
den 16 Beschwerden bedürften acht weiterer Nachforschungen durch die<br />
Militärpolizei, so der Bericht. Diese Untersuchungen wurden eingeleitet und<br />
dem Staatsanwalt übergeben.<br />
Fragen Rechtsanwälte bei den offiziellen Stellen wegen Unregelmäßigkeiten<br />
an, so erhalten sie entweder keine oder nichtssagende Antworten. So erhielt<br />
die israelische Rechtsanwältin Tamar Pelleg-Sryck auf zehn Beschwerden<br />
kurze und substanzlose Antworten. Im Fall von Nasser Sheikh Ali wurden<br />
»Irregularitäten« zugegeben, in den anderen neun Fällen wurde mitgeteilt,<br />
»daß die Anschuldigungen der Betroffenen nicht der Wahrheit entsprächen«.<br />
Diese nichtssagende Auskunft wurde ein Jahr nach Einreichung der Anfrage<br />
mitgeteilt. So erhielt die Rechtsanwältin am 5. Februar 1991 folgende<br />
Mitteilung: »Es tut nur Leid, daß wir erst heute antworten. Ihre Beschwerde<br />
vom 21. Dezember 1989 wurde an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die<br />
keine Berechtigung für eine solche sahen. Der Beschuldigte erhob keinerlei<br />
Anschuldigungen, als er am 12. November 1989 wegen der Verlängerung der<br />
Haft dem Richter vorgeführt wurde.«<br />
Wie manchmal Nachforschungen der offiziellen Stellen enden können,<br />
zeigt die Anzeige Riyad SMhabis, dem während der Verhöre im July 1990<br />
Arme und Beine gebrochen worden sind, wie man im Jerusalemer Hadas-sah-<br />
Krankenhaus feststellte. Nach der Anzeige sollte gegen den Polizisten Rami<br />
Hafetz ein Strafverfahren eingeleitet werden. Der Jerusalemer Bezirksstaatsanwalt<br />
schreibt BTselem zu diesem Fall: »Seit Dezember 1991 ist<br />
es uns nicht gelungen, Rami Hafetz ausfindig zu machen. Da er sich zu den<br />
Anschuldigungen noch nicht äußern konnte, konnte er auch noch nicht<br />
angeklagt werden.« Wer die Effizienz der israelischen Sicherheitskräfte und<br />
insbesondere die Qualität des Geheimdienstes kennt, kann sich über<br />
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