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Gruppe vorgeführt, wobei bei diesen Gesprächen immer eine Aufsichtsperson<br />

zugegen sei. Man habe für fünf bis sechs Häftlinge zwei Stunden Zeit,<br />

wohingegen die israelischen Anwälte sich bis zu zwei Stunden mit einem<br />

Mandanten unterhalten könnten. Diese diskriminierende Behandlung bestätigte<br />

auch der Vorsitzende der Arabischen Rechtsanwaltsgewerkschaft Ali<br />

Ghuzlan. Die palästinensischen Rechtsanwälte werden genauso behandelt<br />

wie alle anderen Palästinenser auch. Manchmal greife man sich die Rechtsanwälte<br />

heraus, um sie zu demütigen, weil sie eine Respektsperson in der<br />

palästinensischen Gesellschaft darstellten.<br />

So hat jeder Angeklagte nach Artikel 72 VGK das Recht, »daß ihm ein<br />

Anwalt seiner Wahl beisteht, der ihn ungehindert besuchen kann und sich<br />

aller Erleichterungen erfreut, die zur Vorbereitung der Verteidigung notwendig<br />

sind«. Auch die Militärrichter seien den palästinensischen Anwälten<br />

gegenüber äußerst kleinlich, wie Rahman Abu Nasr von der PLHR in einem<br />

Gespräch im Juni 1993 mitteilte. Man müsse sich immer korrekt verhalten,<br />

wobei die Lässigkeiten der israelischen Kollegen toleriert würden. Daß die<br />

palästinensischen Anwälte auch vor physischen Angriffen nicht sicher sind,<br />

zeigt der Fall des israelisch-palästinensischen Anwalts Salah Has-san<br />

Mahamid, der am 17. Juni 1991 von einem Wachsoldaten wegen eines<br />

Disputes über den Ausschluß der Frau eines Gefangenen vom Gerichtssaal<br />

geschlagen worden war. Dieser Zwischenfall ereignete sich vor mehreren<br />

anderen Rechtsanwälten und den Gerichtsangestellten. Auf Protest des Anwalts<br />

und der Anwaltskammer in Gaza entschuldigten sich die zuständigen<br />

israelischen Stellen, weigerten sich aber, den Soldaten von seinem Posten zu<br />

versetzen. Es wurde berichtet, daß der Soldat über die Tat gesagt haben soll:<br />

»weil er dachte, er ist ein Rechtsanwalt aus Gaza und deshalb spielte es keine<br />

Rolle«. Am 11. Juni 1991 beschwerte sich die israelische Anwältin Lea Tsemel<br />

beim Rechtsberater im Gaza-Streifen über die »respektlose, willkürliche und<br />

bedrohende Art eines jeden Gerichtsangestellten gegenüber Besuchern und<br />

Anwälten«. Über den Wachsoldaten, der Mahamid angegriffen hatte, schreibt<br />

sie, daß dieser Soldat »auf ein Schlachtfeld gehört. Wenn er denkt, der<br />

Gerichtssaal ist ein Schlachtfeld, dann sollte er auf eines geschickt werden«.<br />

Die meisten Beschwerden von Anwälten werden einfach nicht beantwortet.<br />

So erhielt Ali Ghuzlan auf seinen Beschwerdebrief vom 23. Januar 1991 über<br />

die schlechte Behandlung von sechs Rechtsanwälten von der Westbank im<br />

Dahariya-Gefangnis keine Antwort. Ebenso unbeantwortet blieb die Beschwerde<br />

von Anwalt Tawhid Shaban, der von zwei Geheimdienstoffizieren<br />

im Gerichtssaal von Ramallah beleidigt und bedroht wurde. Gerichtsange-<br />

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