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Militärkommandeur ernannte »Hohe Planungsrat« hat seit 1967 kaum neue<br />

Entwic klungspläne für die Palästinenser genehmigt oder erstellt. Seine Ziele<br />

sind nicht zum Nutzen der Bevölkerung oder zur Sicherheit der Armee, wie es<br />

die VGK betont. Dieser Planungsrat überschreitet die Kompetenzen Israels als<br />

Besatzungsmacht. Die Entwicklungspläne aus der britischen Mandatszeit<br />

haben weder praktische Gültigkeit, noch wurden sie ins Arabische übersetzt.<br />

Es scheint, als seien sie von Israel zu Beginn der achtziger Jahre<br />

wiederentdeckt worden.<br />

Wenn ein Palästinenser bei den israelischen Behörden anfragt, wo in seinem<br />

Dorf oder in einem anderen Dorf oder außerhalb des Dorfes der Bau eines<br />

Hauses gestattet ist, erhält er zur Antwort, daß solche Gebiete nicht<br />

existierten. Den Palästinensern ist nämlich nur erlaubt, innerhalb ihres Dorfes<br />

auf freiem Grund zu bauen. BTselem schreibt zum Verhalten der israelischen<br />

Behörden: »Die technischen Erwägungen der zentralen Planungsbehörde und<br />

ihrer nachgeordneten Stellen sind von einem geheimnisvollen Schleier<br />

umhüllt. Elementare und wichtige Informationen werden dem Antragsteller<br />

nicht erteilt. Dieser Geheimniskrämerei begegnete BTselem auch bei seiner<br />

Anfrage an die Militärbehörden; ihre Antworten waren unspezifische<br />

Rechtfertigungen und Gemurmel anstatt Information. Die Planungs- und<br />

Baubehörden nutzen ihre durch die Militärerlasse erhaltene Macht und andere<br />

dadurch aus, daß die lokale Vertretung an den Entscheidungen, die unter<br />

jordanischem Recht gegeben war, verhindert wird. Im Gegensatz dazu wurde<br />

den Siedlern Staatsland zur Verfügung gestellt, Baupläne vorbereitet und<br />

genehmigt, örtliche Räte erhielten die Entscheidungs-gewalt von<br />

Bauausschüssen und Wege wurden gefunden, das Phänomen der illegalen<br />

Bauten anzugehen, ohne die Häuser zu zerstören. Mit anderen Worten: Hier<br />

existiert eine schreiende Diskriminierung zwischen den beiden<br />

Bevölkerungen.«<br />

Für viele Palästinenser ist die Beantragung einer Baugenehmigung ein<br />

langer und kostspieliger Prozeß mit nur geringen Erfolgsaussichten. Ein<br />

Antrag muß von einem offiziellen Landvermesser mit allen topographischen<br />

Karten eingereicht werden. Das betreffende Land muß in alleinigem Besitz<br />

des Antragsstellers sein, was nachgewiesen werden muß, und darf noch nicht<br />

bebaut sein. Der Bau muß im Gegensatz zu einem jüdischen privat finanziert<br />

werden. Oft lebt der Besitzer im Ausland. Die Registrierung von Land begann<br />

unter jordanischer Herrschaft und wurde von Israel 1967 gestoppt. Der<br />

Antragsteller hat normalerweise keinen Zutritt zur zentralen<br />

Planungsabteilung, die die Entscheidung trifft. Die meisten Anträge werden<br />

von einem »Informationsausschuß« zurückgewiesen, weil sie sich<br />

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