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ge Familienangehörige. So berichtet BTselem in seinem Jahresbericht<br />
1990/91 von der Zerstörung des Hauses von Hashem al-Abd Qarabsa,<br />
dessen Sohn Muhammad folgende Verbrechen begangen hat: Er war Mitglied<br />
einer Gruppe, die palästinensische Kollaborateure liquidierte; Herstellung von<br />
14 Molotowcocktails, die gegen israelische Fahrzeuge und Regierungseinrichtungen<br />
eingesetzt worden sind; Teilnahme an drei Morden an<br />
Kollaborateuren, die mit Israelis zusammengearbeitet hatten, und mehrere<br />
Mordversuche an Kollaborateuren. Am 14. Mai 1990 wurde Qarabsa formal<br />
angeklagt. Am 3. Juni wurde der Vater informiert, daß sein Haus zerstört<br />
werden soll. Am 5. Juni legte der Vater Berufung gegen diese Entscheiung<br />
ein. Am 11. Juni wurde sie von der Einspruchskommission abgelehnt,<br />
und am 17. Juni reichte er Beschwerde beim HCJ ein. Der Vater<br />
argumentierte, daß sein Sohn Muhammad nur in einer von fünf Wohungen<br />
lebe. Die Zerstörung der anderen vier Wohnungen würde 26 Menschen unschuldig<br />
treffen. Am 13. September 1990 wies der HCJ die Beschwerde ab.<br />
Richter Michael Ben-Yair begründete die Ablehnung mit der Schwere der<br />
Beschuldigungen und mit Artikel 119 der Notstandsverordnungen, nach<br />
dem kein Spielraum für die Begründung des Betroffenen bestehe. Obwohl<br />
der Prozeß gegen den Beschuldigten noch nicht begonnen habe, könne<br />
nicht zu seinen Gunsten interveniert werden. »Im Hinblick auf die Forderung,<br />
daß nur die Wohneinheit des Gefangenen zerstört werden sollte, gibt es<br />
keinen Zweifel, daß diese Einheit einen untrennbaren Teil des Hauses des<br />
Klägers ist; deshalb werden wir seine Einwände nicht berücksichtigen, nur<br />
die eine Wohneinheit zu zerstören.« Das Haus wurde am 30. Oktober 1990<br />
in Anwesenheit von 40 Soldaten, die eine Ausgangssperre über die Gegend<br />
verhängt hatten, gesprengt, wodurch auch erheblicher Sachschaden an den<br />
Nachbarhäusern entstand.<br />
Auch die israelische Menschenrechtsorganisation »Rabbis for Human<br />
Rights« lehnt die Art der Kollektivstrafe durch die Armee ab. Solche Maßnahmen<br />
verletzen nicht nur Völkerrecht, sondern auch »moralischen Anstand<br />
und die Halacha« (Religionsgesetz). Rabbiner Ehud Bändel zieht eine<br />
Parallele zwischen der Zerstörung des Tempels, der »Das Haus« (Habayit)<br />
genannt wird, zu den Häuserzerstörungen in den besetzten Gebieten. Die<br />
RHR protestierten gegen die Zerstörung des Hauses von Aiman Muhsein<br />
al-Raza, dessen Sohn von einem Soldaten erschossen worden ist, weil er<br />
eine kriminelle Tat gegangen hatte.<br />
Nach Angaben von PHRIC wurden allein im Januar 1992 28 Häuser zerstört<br />
und versiegelt, 27 in der Westbank und eins im Gaza-Streifen. 100<br />
Menschen, davon 46 Kinder, wurden dadurch obdachlos. Zusätzlich zerstör-<br />
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