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Kraft gibt und wo wir wie eine Familie sind.« Vor Gericht sagte Tzvi Polag,<br />

ein ehemaliger Kommandeur der israelischen Armee in Gaza, aus, daß er die<br />

Methoden des Vorgehens unterstütze: »Ich würde ein Mitglied der verdeckten<br />

Einheiten unterstützen, der einen Palästinenser erschießt oder irgend jemand<br />

illegal tötet«, so zitiert in der Zeitung »Ma'ariv« vom April 1992. 1992 gab<br />

die Armee bekannt, daß sie die Zahl der Spezialeinheiten erhöhen wolle, um<br />

adäquat auf die Konfrontation mit den Palästinensern reagieren zu können.<br />

Die Ministerin Shulamit Aloni, hat erst kürzlich die Mitglieder dieser<br />

Einheiten als »gute Jungs« bezeichnet.<br />

Die Jagd der Sondereinheiten nach »gesuchten« oder »maskierten Personen«<br />

wirft rechtliche Fragen auf. Ist es einer Besatzungsmacht gestattet,<br />

kaltblütig und gezielt politische Tötungen vorzunehmen? Das Völkerrecht<br />

schützt in einigen Konventionen Leben allgemein wie in der HLKO in Artikel<br />

46, der VGK in seinen verschiedenen Artikeln sowie in der ICCPR in Artikel<br />

6 und 14. Nach Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention ist die<br />

»willkürliche Tötung« ein schwerer Bruch der Konvention. Obwohl die<br />

Konvention nicht definiert, was unter »willkürlich« zu verstehen ist, kann aus<br />

dem Völkerrecht und den international akzeptierten Prinzipien geschlossen<br />

werden, daß »willkürlich« sowohl intentional als auch ungesetzlich impliziert.<br />

Sowohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1989 als<br />

auch amnesty international haben sich gegen willkürliche Tötungen<br />

ausgesprochen. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat<br />

in ihrem Bericht aus dem Jahre 1992 vier Kategorien von willkürlichen<br />

Tötungen identifiziert. Drei von vier treffen auf die besetzten Gebiete zu. So<br />

kommen willkürliche Tötungen während eines militärischen Konfliktes, bei<br />

einem Ausnahmezustand und internen Unruhen, bei einer übermäßigen<br />

Anwendung von Gewalt, beim Versuch der Wiederherstellung der Ordnung<br />

und durch Tod während der Haft vor.<br />

Nicht jede absichtliche Tötung kann als willkürlich angesehen werden.<br />

Eine Anzahl führender Militärs in Israel haben 1992 die Methoden der<br />

Sondereinheiten in den besetzten Gebieten damit gerechtfertigt, daß dort ein<br />

Krieg stattfinde und deshalb die Armee sich wie auf einem Schlachtfeld<br />

verhalten dürfe. Diese Forderung ist grundlos, wie es BTselem ausdrückt.<br />

Diesen Ausführungen hat selbst Generalstabschef Ehud Barak widersprochen.<br />

So beruft er sich auf das israelische Strafrecht, das die »Selbstverteidigung«<br />

und die »Notwehr« für rechtens erklärt. Die Verknüpfung von Tötungen der<br />

Sondereinheiten mit dem Recht auf Notwehr wird vom ehemaligen Obersten<br />

Richter Chaim Cohen in Frage gestellt. »Der Schutz des Gesetzes gilt<br />

jemandem, der bei seiner Verteidigung keine andere Wahl hat,<br />

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