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verweigert, er trotzdem angeklagt und verurteilt werden kann aufgrund einer<br />

schriftlichen Erklärung einer dritten Partei, ohne daß diese vor Gericht als<br />

Zeuge aufzutreten braucht. In fast allen Ländern ist eine solche Praxis nur<br />

zulässig, wenn dieser Dritte seine Aussage im Zeugenstand wiederholt. Eine<br />

solche Aussage, die ein Dritter nur gegenüber einem Polizisten macht, diese<br />

aber nicht vor Gericht wiederholen will, kann unter rechtsstaatlichen<br />

Bedingungen niemals als ein Beweis Teil der Anklage sein. Eine solche Regel<br />

soll den Angeklagten gegen Gerüchte und konstruierte Beweise schützen.<br />

Diese von Shmuel Tamir eingebrachte Gesetzesergänzung wurde 1980<br />

verabschiedet. Der Hintergrund war, daß Israel die Auslieferung des Palästinensers<br />

Ziyad Abu Ain von den USA verlangte, um ihn wegen einer<br />

Kampfhandlung anzuklagen. Die USA stimmten der Auslieferung nur zu,<br />

wenn Ain in einem ordentlichen Strafverfahren angeklagt werde. Israel hatte<br />

ein Problem. Abu Ain war nicht bereit zu gestehen, und der einzige Zeuge war<br />

nicht bereit, öffentlich auszusagen. Dieses Gesetz wird weiterhin in<br />

israelischen Strafprozessen angewandt. Auch die Militärgerichte wenden es<br />

häufig an. Wenn ein Häftling das Geständnis verweigert, versucht der Geheimdienst,<br />

eine belastende Aussage von einem anderen Häftling zu erhalten.<br />

Sie wenden dazu oft die gleichen Methoden an, die sie für ihre »Geständnisse«<br />

anwenden. Rechtsanwälte wie Felicia Langer und Lea Tsemel<br />

bestätigen, daß in Fällen von Sicherheitsverfahren der Richter diese »Zeugenaussagen«<br />

von dritter Seite akzeptiert. Daß solche »Geständnisse« leicht zu<br />

erhalten sind und ihre Authentizität nur schwer zu widerlegen ist, dürfte beim<br />

Zustand der Militärgerichte einleuchtend sein. Es ist gleichgültig, ob ein<br />

Angeklagter sein eigenes »Geständnis«, das unter Mißhandlungen von selten<br />

des Geheimdienstes zustande kam, oder das von einem Dritten in Frage stellt,<br />

da die Zeit, die durch diesen Einspruch benötigt wird, ihm am Ende auf sein<br />

Strafmaß angerechnet wird. Selbst die Verweigerung der Aussage wird dem<br />

Häftling beim Verlesen der Anklage noch negativ ausgelegt und als Beweis<br />

im Sinne der Anklage aufgefaßt. Auch dies ist wiederum ein schwerer Verstoß<br />

gegen das Gebot eines fairen Prozesses.<br />

Die meisten der palästinensischen Rechtsanwälte beklagen sich über die<br />

diskriminierende Behandlung vor israelischen Militärgerichten oder beim<br />

Gefängnisbesuch. So schilderte Raji Sourani die entwürdigenden Prozeduren<br />

beim Besuch seiner Klienten im Zentralgefängnis von Gaza. Man könne nicht<br />

wie die israelischen Anwälte dort undurchsucht die Kontrolle passieren,<br />

sondern müsse sich anstellen und werde gründlichst untersucht, könne mit<br />

den Häftlingen nie alleine sprechen, sondern bekomme eine<br />

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