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Gleichzeitig wurde der gesammte Gaza-Streifen mit einer allgemeinen Ausgangssperre<br />

belegt. Am 17. Mai 1989 gab Rabin bekannt, daß ab sofort alle<br />

Arbeiter aus Gaza eine Arbeitsgenehmigung für Israel benötigten. Diese neue<br />

Magnetkarte mit Foto ersetzte die alten Papiere. Sie kann jederzeit ohne<br />

Angabe von Gründen vom örtlichen Geheimdienstoffizier eingezogen<br />

werden. Für jeden Bewohner des Gaza-Streifens ist sie verpflichtend.<br />

Im Februar 1989 führte Israel die »Grüne Karte« durch Militärerlaß Nr.<br />

1269 ein. Sie sondert einige Palästinenser besonders aus, um ihnen den Zugang<br />

nach Israel und Ost-Jerusalem zu verbieten. Die Besitzer eines solchen<br />

Ausweises können nicht vom nördlichen Teil der Westbank in den südlichen<br />

reisen, da ihr Weg durch Jerusalem führt. Sie können auch nicht in den Gaza-<br />

Streifen, weil sie durch Israel müssen. Bekamen früher nur ehemalige<br />

Häftlinge einen solchen Ausweis, wurde die betroffene Gruppe dahingehend<br />

erweitert, daß jeder diensthabende Geheimdienstoffizier oder Offizier der<br />

Zivilverwaltung diesen ausstellen und ihn alle sechs Monate verlängern kann.<br />

Ende 1992 waren über 18.000 Palästinenser im Besitz eines solchen<br />

Ausweises, der eine willkürliche, außergerichtliche Reisebeschränkung<br />

darstellt. Der gewöhnliche Ausweis für die Bewohner der Westbank ist orange,<br />

für den Gaza-Streifen rot und für Jerusalem blau.<br />

Die Einführung einer Arbeitserlaubnis im Januar 1991 hatte verheerende<br />

Auswirkungen auf die palästinensischen Arbeitskräfte. Zirka zwei Drittel von<br />

ihnen konnten ab sofort nicht mehr in Israel arbeiten. Um eine Arbeitserlaubnis<br />

zu erhalten, müssen Palästinenser vorher acht verschiedene<br />

israelische Behörden aufsuchen, um ihr jeweiliges Einverständnis einzuholen.<br />

Zusätzlich muß der israelische Arbeitgeber sie schriftlich anfordern und sie bei<br />

dem israelischen Beschäftigungsbüro registrieren. Erst danach kann eine<br />

Genehmigung ausgestellt werden. Bewohner des Gaza-Streifens zwischen 16<br />

und 20 Jahren ist es generell verboten, nach Israel einzureisen. Die<br />

Begründung für diese Maßnahme gab der Oberbefehlshaber für den südlichen<br />

Bezirk vor dem HCJ: »Wir (das Sicherheitsestablishment L.W.) glauben, daß<br />

es eine definitive Gefahr durch diese Altersgruppe gibt.« Palästinenser mit<br />

krimineller Vergangenheit, die als Kollaborateure tätig sind, erhalten sowohl<br />

Reise- als auch Arbeitsgenehmigungen.<br />

Nach dem Golfkrieg mußte jeder Palästinenser, der nicht in Israel arbeiten<br />

oder zu Behörden mußte oder andere Termine in Israel oder Ost-Jerusalem<br />

hatte, eine zeitlich befristete Reisegenehmigung beantragen. Mit der<br />

Einführung der Reisegenehmigung wurde gleichzeitig ein Verbot für alle<br />

Privatfahrzeuge erlassen, nach Israel oder Ost-Jerusalem zu fahren. Eine<br />

solche Genehmigung wird nur selten erteilt. Ohne Genehmigung dürfen<br />

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