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mandeur nichts anderes befiehlt, und die Haftzeit soll ein Jahr nicht übersteigen,<br />

wenn ihre Straftat unter dem Strafmaß von fünf Jahren liegt. »Jugendliche«<br />

zwischen 14 und 15 Jahren sollen ebenfalls nicht mit gewöhnlichen<br />

Häftlingen zusammengelegt werden; ihre Haftzeit kann aber schon unbegrenzt<br />

sein. Fast alle Jugendlichen, die vor einem Militärgericht angeklagt<br />

werden, haben gegen »Sicherheitsmaßnahmen« verstoßen. Vom Juni 1990 an<br />

wurden Minderjährige unter 14 Jahren für eine kurze Zeit eingesperrt und<br />

mit einer Geldstrafe belegt. Aber an den Haftstrafen für 14 und 15jährige hat<br />

sich nichts geändert. Die Höhe der Strafe ist von Gericht zu Gericht verschieden;<br />

sie hängt von der Persönlichkeit des Richters ab. Bei den Richtern<br />

handelt es sich um gewöhnliche Militär- und keine Jugendrichter.<br />

Viele Familien werden durch die Verhängung von Geldstrafen und Kaution<br />

für Steinewerfer und andere Verstöße bei ihrer augenblicklichen schlechten<br />

ökonomischen Lage hart getroffen. Die Kaution erhalten die Eltern in der<br />

Regel zurückerstattet, wenn der Minderjährige innerhalb eines Jahres nicht<br />

erneut straffällig wird. Die Eltern können durch Androhung einer<br />

Haftstrafe gezwungen werden, die verhängten Geldstrafen zu bezahlen. Dies<br />

betrifft Kinder ab zwölf Jahren und Jugendliche zwischen 16 und 18, die in<br />

anderen Fällen wie Erwachsene behandelt werden.<br />

In Israel wird klar zwischen einem Jugendlichen und einem Erwachsenen<br />

unterschieden, der einer Straftat verdächtigt wird. Können Erwachsene bis zu<br />

48 Stunden ohne formale Anklage festgehalten werden, sind dies bei Minderjährigen<br />

nur 24 Stunden, was aber auch auf 48 Stunden ausgedehnt werden<br />

kann. Minderjährige zwischen zwölf und 14 Jahren können für 12 Stunden<br />

eingesperrt werden mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf 24 Stunden. Nach<br />

dieser Zeit sollte ein Minderjähriger entweder entlassen oder einem Richter<br />

vorgeführt werden. Ein Kind von zwölf Jahren aufwärts kann auf<br />

Veranlassung eines Jugendrichters bis zu zehn Tagen eingesperrt bleiben,<br />

diese Frist kann nochmals um die gleiche Zeit verlängert werden. Auf Antrag<br />

des Rechtsberaters kann diese Zeit bis zu 90 Tagen ausgedehnt werden. Palästinensische<br />

Kinder dagegen bleiben im Gefängnis, bis ihre Verhandlung<br />

vorüber ist. Seit August 1992 gibt es ein »Gentlemen's agreement« zwischen<br />

ACRI und den Militärbehörden dahingehend, daß ein Kind nicht länger als<br />

acht Tage inhaftiert bleiben soll, bevor es einem Militärrichter vorgeführt<br />

wird. Dies wurde am 26. Oktober 1992 im Militärerlaß Nr. 1379 formalisiert.<br />

Nach Meinung von DCI bekommt man von der Anzahl der Soldaten,<br />

die bei einer Gerichtsverhandlung anwesend sind den Eindruck, daß auch<br />

Minderjährige als »Terroristen« angesehen werden. Die Organisation berichtet<br />

von unhaltbaren Zuständen mancher »Gerichtsorte« und fährt fort:<br />

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