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Als ein besonders diskriminierendes Kontrollinstrument wird das israelische<br />

Steuersystem empfunden, das schwer auf den Palästinensern lastet. Der<br />

HCJ hat entschieden, daß die Steuereinnahmen zum Wohl der Menschen und<br />

zur Finanzierung der Verwaltung und der Erhaltung der besetzten Gebiete<br />

eingesetzt werden müsse. Seit der Intifada haben die Steuereinnahmen<br />

drastisch zugenommen. BTselem schreibt in seinem Jahresbericht 1990/91,<br />

daß die Methode der Steuereinziehung gegen die Prinzipien des israelischen<br />

Rechts verstoßen. So beschreibt der Leiter der Zoll und Gebührenabteilung,<br />

Mordechai Bareket, die Methoden wie folgt: »Wenn wir versuchen würden,<br />

innerhalb Israels einige dieser Steuereinzungsmethoden anzuwenden, würden<br />

sie mich auf dem Zionsplatz in Jerusalem aufhängen.« Der Bezirksrichter<br />

Eliezer Rivlin aus Beersheba entschied im März 1990, daß der Staat Israel für<br />

illegale Steuereinziehung verantwortlich sei und die Bewohner der Gebiete<br />

entschädigen müsse. Geklagt hatte der Kaufmann Ahmad Mahmud Nasser<br />

gegen die Schließung seines Geschäftes, weil er sich geweigert hatte, sich bei<br />

der Steuerbehörde registrieren zu lassen.<br />

Die wichtigsten erhobenen Steuern und Gebühren in den besetzten Gebieten<br />

sind: Einkommenssteuer, Ausbildungssteuer (Westbank), Landsteuer für<br />

ländliche Gebiete (Westbank), Landsteuer für städtische Gebiete (Westbank),<br />

Zölle, Mehrwertsteuer, Reisesteuer, Stempelsteuer sowie Autozoll. Gebühren<br />

werden erhoben für: Geschäftsgenehmigung, Überquerung der Grenze nach<br />

Jordanien und nach Ägypten, Krankenversicherung, Führerschein usw. Die<br />

meisten dieser Steuern und Gebühren wurden bis zur Intifada nicht erhoben.<br />

Der im Zuge der Intifada erfolgte Rückzug der palästinensischen<br />

Arbeitnehmer aus der Zivilverwaltung führte zum Zusammenbruch des<br />

Steuereinzugssystems. Mit dem Militärerlaß Nr. 1262 vom 17. Dezember<br />

1988 wurde die Erteilung von Dienstleistungen von der Bezahlung der<br />

Steuern abhängig gemacht. Dieser Erlaß wurde auf 23 Bereiche ausgedehnt,<br />

die das gesamte Leben der Palästinenser berühren. Vor israelischem Recht<br />

könnte dieser Militärerlaß nicht bestehen, so BTselem. Den Palästinensern<br />

wurde als oberste Pflicht auferlegt, ihre Steuern und Gebühren zu zahlen, da<br />

sonst nichts funktioniere. Diese bürokratischen Zwangsmechanismen wurden<br />

noch zusätzlich zu solchen erlassen, die schon in den einzelnen Gesetzen<br />

vorgesehen sind. Um in diesem System etwas erreichen zu können, mußte man<br />

sich Vermittler bedienen, die man entsprechend bezahlen muß. »Es ist<br />

zweifelhaft, ob dieser bürokratische Prozeß mit dem Völkerrecht vereinbar ist,<br />

weil er nicht der Sicherheit und dem Wohlergehen der Bevölkerung dient«, so<br />

BTselem. Solche Maßnahmen würden unter israelischem Recht als illegal<br />

gelten.<br />

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