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Als ein besonders diskriminierendes Kontrollinstrument wird das israelische<br />
Steuersystem empfunden, das schwer auf den Palästinensern lastet. Der<br />
HCJ hat entschieden, daß die Steuereinnahmen zum Wohl der Menschen und<br />
zur Finanzierung der Verwaltung und der Erhaltung der besetzten Gebiete<br />
eingesetzt werden müsse. Seit der Intifada haben die Steuereinnahmen<br />
drastisch zugenommen. BTselem schreibt in seinem Jahresbericht 1990/91,<br />
daß die Methode der Steuereinziehung gegen die Prinzipien des israelischen<br />
Rechts verstoßen. So beschreibt der Leiter der Zoll und Gebührenabteilung,<br />
Mordechai Bareket, die Methoden wie folgt: »Wenn wir versuchen würden,<br />
innerhalb Israels einige dieser Steuereinzungsmethoden anzuwenden, würden<br />
sie mich auf dem Zionsplatz in Jerusalem aufhängen.« Der Bezirksrichter<br />
Eliezer Rivlin aus Beersheba entschied im März 1990, daß der Staat Israel für<br />
illegale Steuereinziehung verantwortlich sei und die Bewohner der Gebiete<br />
entschädigen müsse. Geklagt hatte der Kaufmann Ahmad Mahmud Nasser<br />
gegen die Schließung seines Geschäftes, weil er sich geweigert hatte, sich bei<br />
der Steuerbehörde registrieren zu lassen.<br />
Die wichtigsten erhobenen Steuern und Gebühren in den besetzten Gebieten<br />
sind: Einkommenssteuer, Ausbildungssteuer (Westbank), Landsteuer für<br />
ländliche Gebiete (Westbank), Landsteuer für städtische Gebiete (Westbank),<br />
Zölle, Mehrwertsteuer, Reisesteuer, Stempelsteuer sowie Autozoll. Gebühren<br />
werden erhoben für: Geschäftsgenehmigung, Überquerung der Grenze nach<br />
Jordanien und nach Ägypten, Krankenversicherung, Führerschein usw. Die<br />
meisten dieser Steuern und Gebühren wurden bis zur Intifada nicht erhoben.<br />
Der im Zuge der Intifada erfolgte Rückzug der palästinensischen<br />
Arbeitnehmer aus der Zivilverwaltung führte zum Zusammenbruch des<br />
Steuereinzugssystems. Mit dem Militärerlaß Nr. 1262 vom 17. Dezember<br />
1988 wurde die Erteilung von Dienstleistungen von der Bezahlung der<br />
Steuern abhängig gemacht. Dieser Erlaß wurde auf 23 Bereiche ausgedehnt,<br />
die das gesamte Leben der Palästinenser berühren. Vor israelischem Recht<br />
könnte dieser Militärerlaß nicht bestehen, so BTselem. Den Palästinensern<br />
wurde als oberste Pflicht auferlegt, ihre Steuern und Gebühren zu zahlen, da<br />
sonst nichts funktioniere. Diese bürokratischen Zwangsmechanismen wurden<br />
noch zusätzlich zu solchen erlassen, die schon in den einzelnen Gesetzen<br />
vorgesehen sind. Um in diesem System etwas erreichen zu können, mußte man<br />
sich Vermittler bedienen, die man entsprechend bezahlen muß. »Es ist<br />
zweifelhaft, ob dieser bürokratische Prozeß mit dem Völkerrecht vereinbar ist,<br />
weil er nicht der Sicherheit und dem Wohlergehen der Bevölkerung dient«, so<br />
BTselem. Solche Maßnahmen würden unter israelischem Recht als illegal<br />
gelten.<br />
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