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einem Monat später den Gefangenen zugestellt, manche werden auch beschlagnahmt.<br />
Der Streik der Gefangenen vom September/Oktober 1992 hat<br />
auch im Hasharon Gefängnis zu einigen Verbesserungen geführt. So können<br />
sich die Häftlinge jetzt viermal wöchentlich von neun Uhr morgens bis vier<br />
Uhr nachmittags im gleichen Block besuchen. Auch sind private Radios und<br />
Fernseher in den Zellen gestattet. Die Vergünstigungen werden aber immer<br />
nur als Privilegien gewährt. Die Gefangenen haben auf sie keinerlei<br />
Rechtsanspruch, obwohl dieser ihnen eigentlich zugesagt worden war.<br />
Wie willkürlich die Gefängnisleitung ihre früher gemachten Zusagen interpretiert,<br />
wird aus dem Informationsblatt von WOFPP vom Februar 1994<br />
deutlich. Die Hoffnung auf Besserung, die noch im Dezember berechtigt<br />
erschien, ist einer skeptischen Betrachtungsweise gewichen, da die<br />
Gefängnisleitung zu ihrer ursprünglichen Haltung zurückgekehrt ist. So<br />
wurden im Krankheitsfalle die politischen Gefangenen zur Untersuchung in<br />
ein Krankenhaus überstellt, was im Prinzip positiv ist. Zu welchen Zwecken<br />
die Behörden dieses Instrument aber einsetzen, macht WOFPP deutlich:<br />
»Besonders wenn es Anfragen aus dem Ausland gibt, erhält der Anfragende<br />
eine beeindruckende Antwort: Ein Arzt oder Professor dieses oder jenes<br />
Krankenhauses hat sie untersucht. Was aber nicht geschrieben wird, ist, daß es<br />
nach dieser Untersuchung keine weitere gegeben hat, nichts wird mehr<br />
getan.« Diese Haltung wurde im Falle der Gefangenen Abeer Swais und<br />
Khamisa Mehanna an den Tag gelegt. Im letzteren Fall erkundigten sich<br />
Menschenrechtsaktivisten bei der israelischen Botschaft in London nach ihrem<br />
Gesundheitszustand. Als Anwort wurde eine Liste der Krankenbesuche<br />
übersandt und hinzugefügt, daß »ihr allgemeiner Zustand zufriedenstellend<br />
ist«. Tatsächlich erhielt Khamisa nach Angaben von WOFPP keinerlei<br />
Behandlung. Es wird auch weiterhin zwischen gewöhnlichen Kriminellen<br />
und politischen Gefangenen unterschieden, indem man letztere auf allen<br />
Gebieten diskriminiert, sei es nun Ernährung oder Arbeitsmöglichkeiten und<br />
den damit zusammenhängenden Verdienstmöglichkeiten.<br />
Ganz anders dagegen die privilegierte Behandlung einiger Verurteilter der<br />
Kahane-Bewegung. So schreibt WOFPP in ihrem Informationsblatt vom Mai<br />
1994: »Nach dem Hebron-Massaker veranstaltete die israelische Regierung<br />
eine Show (nicht mehr als das) von Standhaftigkeit gegenüber den jüdischen<br />
Extremisten von der Kahane-Bewegung, die den Massenmörder Baruch<br />
Goldstein aufzog. Einige von ihnen, die seit Jahren auf ihren Prozeß<br />
warteten, wurden zu einigen Monaten Gefängnis verurteilt. Im ganzen waren<br />
höchstens zehn Personen betroffen.« Sie wurden in einen »religiösen Flügel«<br />
des Gefängnisses gesperrt, in dem sie alle Privilegien ge-<br />
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