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einem Monat später den Gefangenen zugestellt, manche werden auch beschlagnahmt.<br />

Der Streik der Gefangenen vom September/Oktober 1992 hat<br />

auch im Hasharon Gefängnis zu einigen Verbesserungen geführt. So können<br />

sich die Häftlinge jetzt viermal wöchentlich von neun Uhr morgens bis vier<br />

Uhr nachmittags im gleichen Block besuchen. Auch sind private Radios und<br />

Fernseher in den Zellen gestattet. Die Vergünstigungen werden aber immer<br />

nur als Privilegien gewährt. Die Gefangenen haben auf sie keinerlei<br />

Rechtsanspruch, obwohl dieser ihnen eigentlich zugesagt worden war.<br />

Wie willkürlich die Gefängnisleitung ihre früher gemachten Zusagen interpretiert,<br />

wird aus dem Informationsblatt von WOFPP vom Februar 1994<br />

deutlich. Die Hoffnung auf Besserung, die noch im Dezember berechtigt<br />

erschien, ist einer skeptischen Betrachtungsweise gewichen, da die<br />

Gefängnisleitung zu ihrer ursprünglichen Haltung zurückgekehrt ist. So<br />

wurden im Krankheitsfalle die politischen Gefangenen zur Untersuchung in<br />

ein Krankenhaus überstellt, was im Prinzip positiv ist. Zu welchen Zwecken<br />

die Behörden dieses Instrument aber einsetzen, macht WOFPP deutlich:<br />

»Besonders wenn es Anfragen aus dem Ausland gibt, erhält der Anfragende<br />

eine beeindruckende Antwort: Ein Arzt oder Professor dieses oder jenes<br />

Krankenhauses hat sie untersucht. Was aber nicht geschrieben wird, ist, daß es<br />

nach dieser Untersuchung keine weitere gegeben hat, nichts wird mehr<br />

getan.« Diese Haltung wurde im Falle der Gefangenen Abeer Swais und<br />

Khamisa Mehanna an den Tag gelegt. Im letzteren Fall erkundigten sich<br />

Menschenrechtsaktivisten bei der israelischen Botschaft in London nach ihrem<br />

Gesundheitszustand. Als Anwort wurde eine Liste der Krankenbesuche<br />

übersandt und hinzugefügt, daß »ihr allgemeiner Zustand zufriedenstellend<br />

ist«. Tatsächlich erhielt Khamisa nach Angaben von WOFPP keinerlei<br />

Behandlung. Es wird auch weiterhin zwischen gewöhnlichen Kriminellen<br />

und politischen Gefangenen unterschieden, indem man letztere auf allen<br />

Gebieten diskriminiert, sei es nun Ernährung oder Arbeitsmöglichkeiten und<br />

den damit zusammenhängenden Verdienstmöglichkeiten.<br />

Ganz anders dagegen die privilegierte Behandlung einiger Verurteilter der<br />

Kahane-Bewegung. So schreibt WOFPP in ihrem Informationsblatt vom Mai<br />

1994: »Nach dem Hebron-Massaker veranstaltete die israelische Regierung<br />

eine Show (nicht mehr als das) von Standhaftigkeit gegenüber den jüdischen<br />

Extremisten von der Kahane-Bewegung, die den Massenmörder Baruch<br />

Goldstein aufzog. Einige von ihnen, die seit Jahren auf ihren Prozeß<br />

warteten, wurden zu einigen Monaten Gefängnis verurteilt. Im ganzen waren<br />

höchstens zehn Personen betroffen.« Sie wurden in einen »religiösen Flügel«<br />

des Gefängnisses gesperrt, in dem sie alle Privilegien ge-<br />

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