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Militärerlaß Nr. 101 für die Westbank und Nr. 33 für den Gaza-Streifen<br />

sagt in Artikel 6, daß »keine Veröffentlichungen, Flugblätter, Notizen, Fotos,<br />

Broschüren oder andere Dokumente, die Informationen von politischer<br />

Bedeutung enthalten in einem Gebiet gedruckt oder veröffentlicht werden,<br />

bevor nicht eine Genehmigung durch den Militärkommandeur für den Ort der<br />

Veröffentlichung erteilt worden ist.« Die Phrase von »politischer Bedeutung«<br />

gibt den Behörden einen weiten Interpretationsspielraum. Jedes Kunstwerk<br />

muß dem Militärkommandeur in den besetzten Gebieten vorgelegt werden,<br />

bevor es ausgestellt werden kann. In Ost-Jerusalem erscheint vor<br />

Ausstellungsbeginn entweder die Polizei oder der Shin Bet und inspiziert die<br />

Ausstellungsstücke. Einige der Exponate wurden schon mal als<br />

»aufwieglerisch« aus der Austeilung genommen, aber bis heute wurde noch nie<br />

ein Kunstwerk konfisziert.<br />

Die einzig wirklich funktionierende Galerie in den besetzten Gebieten war<br />

die »Gallery 78« in Ramallah; sie wurde 1981 durch Erlaß der Sicherheitskräfte<br />

geschlossen. Nachdem auch die palästinensischen Bürgermeister<br />

von Israel abgesetzt waren, konnten auch in Stadthallen keine Ausstellungen<br />

mehr stattfinden. Von Zeit zu Zeit konnten nur noch auf dem Universitätsgelände<br />

Kunstwerke ausgestellt werden. Durch häufige Schließungen<br />

über Jahre war auch diese Möglichkeit stark eingeschränkt. So verblieben nur<br />

noch das palästinensische »al-Hakawati«-Theater oder einige Galerien in<br />

Israel. Nach Angaben von Sami al-Bartawi, Programmdirektor des Theaters,<br />

wurden von Seiten der Regierung keine Einwände gegen die Stücke oder<br />

Ausstellungen erhoben. Trotz dieses positiven Tatbestandes kommt es<br />

sporadisch zu Belästigungen. So am 28. April 1991 als eine palästinensische<br />

Frauengewerkschaft eine Veranstaltung in al-Hakawati abhielt und die<br />

Grenzpolizei diese auflösen wollte. Durch Intervention von Rechtsanwalt<br />

Jonathan Kuttab und der Tatsache, daß sie dazu nicht berechtigt waren, zogen<br />

sie unverrichteter Dinge wieder ab.<br />

Daß Israel aufgrund gewisser sicherheitspolitischer Überlegungen<br />

manchmal das Mittel der Zensur einsetzt, kann in Ausnahmesituationen<br />

vorkommen. Daß dies aber als ein Instrument genutzt wird, um eine offene<br />

Berichterstattung über die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen zu verhindern<br />

oder stark zu beeinträchtigen, sollte von einem demokratischen Staat<br />

nicht erwartet werden. Daß sich die israelische Informationspolitik nicht<br />

immer rein faktenorientiert verhält, ist bekannt. Aus diesem Grund und zum<br />

Schutz der Menschen unter Besetzung ist eine freie Berichterstattung von<br />

essentieller Bedeutung. Als ein Beispiel israelischer Informationspolitik sei auf<br />

folgendes hingewiesen. »Die Kamera ist der Schlüssel ... Oh-<br />

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