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Militärerlaß Nr. 101 für die Westbank und Nr. 33 für den Gaza-Streifen<br />
sagt in Artikel 6, daß »keine Veröffentlichungen, Flugblätter, Notizen, Fotos,<br />
Broschüren oder andere Dokumente, die Informationen von politischer<br />
Bedeutung enthalten in einem Gebiet gedruckt oder veröffentlicht werden,<br />
bevor nicht eine Genehmigung durch den Militärkommandeur für den Ort der<br />
Veröffentlichung erteilt worden ist.« Die Phrase von »politischer Bedeutung«<br />
gibt den Behörden einen weiten Interpretationsspielraum. Jedes Kunstwerk<br />
muß dem Militärkommandeur in den besetzten Gebieten vorgelegt werden,<br />
bevor es ausgestellt werden kann. In Ost-Jerusalem erscheint vor<br />
Ausstellungsbeginn entweder die Polizei oder der Shin Bet und inspiziert die<br />
Ausstellungsstücke. Einige der Exponate wurden schon mal als<br />
»aufwieglerisch« aus der Austeilung genommen, aber bis heute wurde noch nie<br />
ein Kunstwerk konfisziert.<br />
Die einzig wirklich funktionierende Galerie in den besetzten Gebieten war<br />
die »Gallery 78« in Ramallah; sie wurde 1981 durch Erlaß der Sicherheitskräfte<br />
geschlossen. Nachdem auch die palästinensischen Bürgermeister<br />
von Israel abgesetzt waren, konnten auch in Stadthallen keine Ausstellungen<br />
mehr stattfinden. Von Zeit zu Zeit konnten nur noch auf dem Universitätsgelände<br />
Kunstwerke ausgestellt werden. Durch häufige Schließungen<br />
über Jahre war auch diese Möglichkeit stark eingeschränkt. So verblieben nur<br />
noch das palästinensische »al-Hakawati«-Theater oder einige Galerien in<br />
Israel. Nach Angaben von Sami al-Bartawi, Programmdirektor des Theaters,<br />
wurden von Seiten der Regierung keine Einwände gegen die Stücke oder<br />
Ausstellungen erhoben. Trotz dieses positiven Tatbestandes kommt es<br />
sporadisch zu Belästigungen. So am 28. April 1991 als eine palästinensische<br />
Frauengewerkschaft eine Veranstaltung in al-Hakawati abhielt und die<br />
Grenzpolizei diese auflösen wollte. Durch Intervention von Rechtsanwalt<br />
Jonathan Kuttab und der Tatsache, daß sie dazu nicht berechtigt waren, zogen<br />
sie unverrichteter Dinge wieder ab.<br />
Daß Israel aufgrund gewisser sicherheitspolitischer Überlegungen<br />
manchmal das Mittel der Zensur einsetzt, kann in Ausnahmesituationen<br />
vorkommen. Daß dies aber als ein Instrument genutzt wird, um eine offene<br />
Berichterstattung über die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen zu verhindern<br />
oder stark zu beeinträchtigen, sollte von einem demokratischen Staat<br />
nicht erwartet werden. Daß sich die israelische Informationspolitik nicht<br />
immer rein faktenorientiert verhält, ist bekannt. Aus diesem Grund und zum<br />
Schutz der Menschen unter Besetzung ist eine freie Berichterstattung von<br />
essentieller Bedeutung. Als ein Beispiel israelischer Informationspolitik sei auf<br />
folgendes hingewiesen. »Die Kamera ist der Schlüssel ... Oh-<br />
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