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sieht zur Verfügung. Somit kann sich ein Anwalt auf die Anhörung nicht<br />

adäquat vorbereiten. Nur elementare Informationen wie Name, Ort und Tag,<br />

an dem der Häftling die ihm vorgeworfene Tat begangen haben soll, werden<br />

ihm ausgehändigt. Keine Angaben werden über den konkreten Vorwurf<br />

gemacht, sei es die Teilnahme an einer Demonstration oder das Rufen<br />

»nationalistischer« Slogans etc. Verlangt ein Anwalt, daß der Geheimdienst<br />

zusätzliche Informationen preisgeben soll, wird dies fast immer vom Richter<br />

abgelehnt. »Solche Ungerechtigkeiten sind nicht wiedergutzumachen. Das<br />

Oberste Gericht hat festgesetzt, daß die Einsicht in Beweise für den<br />

Gefangenen und seinen Anwalt die Administrativhaft unmöglich machen<br />

würde«, so Tamar Peleg-Sryck in »Ha'aretz« vom 18. Dezember 1990.<br />

So wurde z.B. dem Universitätsdozent Kamel Astel aus Gaza von der Zivilverwaltung<br />

eröffnet, daß er wählen könne zwischen drei Jahren Oxford<br />

oder dem Internierungslager Ketziot. Als er sich weigerte, das Land zu verlassen,<br />

wurde er in Administrativhaft genommen. Oft wird den Palästinensern<br />

kein schriftlicher Internierungsbescheid ausgestellt, deshalb wissen die<br />

meisten auch nicht das Datum ihrer Entlassung. Die sich daraus ergebende<br />

Unsicherheit setzt sich nach der Freilassung fort, weil die Entlassenen nicht<br />

wissen, wann sie wieder verhaftet werden. Nachdem Sälen Masurj nach sechs<br />

Monaten Internierungslager entlassen wurde, sagte man ihm, daß er wieder<br />

verhaftet werde, wenn er nicht nach Jordanien ausreisen würde. Masurj konnte<br />

seine Freiheit nur 17 Tage genießen. Davon mußte er an sieben Tagen bei der<br />

Zivilverwaltung vorsprechen, die restlichen zehn Tage durfte er wegen einer<br />

auferlegten Ausgangssperre sein Haus nicht verlassen. Während dieser Zeit<br />

übte der Geheimdienst Druck auf ihn aus, nach Jordanien zu gehen. Als er<br />

sich weigerte, wurde er für ein weiteres Jahr in Administrativhaft genommen.<br />

BTselem geht davon aus, daß zwischen 10 und 15 Prozent aller Internierten<br />

vor ihrer Einlieferung in Ketziot verhört werden. Haben die Verhörer<br />

in diesen 18 Tagen keinen Erfolg, Geständnisse aus den Verhafteten<br />

herauszubekommen, belegt man sie mit Administrativhaft. Dieses Verfahren<br />

ist illegal und gibt zu der Vermutung Anlaß, daß die Verhörer erst versuchen,<br />

Beweise für eine Anklage zu erhalten, und wenn dieses nicht gelingt, werden<br />

die Festgenommenen in Verwaltungshaft geschickt. Über 25 Prozent der<br />

Internierten erhalten ihren Internierungsbefehl, nachdem sie bereits in Haft<br />

sind. Die Internierung muß sowohl nach Völkerrecht als auch innerisraelischem<br />

Recht regelmäßig überprüft werden. Eine solche Überprüfung<br />

dauert nicht länger als zehn Minuten. Diese Tatsache macht die »gerichtliche<br />

Überprüfung zu einer reinen Formsache«, wie BTselem<br />

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