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den 25jährigen Abdul Mun'im Mohammad Yusef Naji. Farrah gehörte nicht<br />

zur Kategorie der gesuchten Personen und war bisher niemals verhaftet. Naji<br />

wurde seit dem 13. Februar 1994 wegen angeblicher Tötung eines israelischen<br />

Militärangehörigen gesucht. Nach Angaben des Militärs gehörten beide der<br />

Hamas an. Nach Augenzeugenberichten eröffneten zwei von fünf Mitgliedern<br />

der Spezialeinheiten das Feuer aus nächster Nähe, obwohl beide unbewaffnet<br />

waren. Eine Identifizierung war nicht möglich, weil die Kugeln die Schädel<br />

völlig zerfetzt hatten.<br />

Was sind die rechtlichen Konsequenzen für die willkürlichen Tötungen?<br />

Es gibt eine dreifache Verantwortlichkeit. Erstens trägt der Staat Israel die<br />

rechtliche Verantwortung für die Tötungen durch die Sondereinheiten, die an<br />

die Einhaltung der VGK gebunden sind, die willkürliche Tötungen verbietet.<br />

Zweitens ist jedes Mitglied dieser Einheiten für seine Tötungen selbst<br />

verantwortlich und muß angeklagt werden, wenn es gegen Strafgesetze<br />

verstößt. Drittens haben alle Signatarstaaten der VGK die Verpflichtung, Israel<br />

auf die Einhaltung der Genfer Konvention zu verpflichten.<br />

BTselem resümiert, daß das gesamte Sicherheitsestablishment sich bei der<br />

Rechtfertigung der Tötung von »gesuchten Personen« beteiligt. Diese<br />

Rechtfertigung wird von den »Experten« legitimiert, was darin mündet, daß<br />

die »Anpassung der Regularien an die neue Situation« zu erfolgen habe. Nach<br />

jedem Zwischenfall, so BTselem, kommentiert der Armeesprecher den Fall,<br />

was aber oft »inkorrekt« ist. Ein Vergleich der Nachforschungen von<br />

BTselem mit den Erklärungen des Armeesprechers »erweckt den Eindruck,<br />

daß der IDF-Sprecher der Person irreführende Informationen gibt, die auf<br />

entstellten Berichten von den Streitkräften vor Ort basieren ..., oder, noch<br />

schlimmer, Erklärungen abzugeben, um illegale Aktionen zu verheimlichen«.<br />

Durch die Vorgehensweise der Sondereinheiten ist die Wahrscheinlichkeit<br />

groß, daß die »gesuchte Person« ihr Leben verliert. Je gefährlicher die Lage<br />

für die Mitglieder dieser Einheiten ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

daß sie tödliche Schüsse abgeben werden. Die letzte Kette in der<br />

Rechtfertigung bildet die Militärpolizei, die die Untersuchungen in einer<br />

»nachlässigen Weise« durchführt und nicht an der Wahrheitsfindung<br />

interessiert ist, wie BTselem berichtet, sondern nur bestätigt, daß die Soldaten<br />

»in Übereinstimmung mit den Befehlen handelten«. Die Untersuchungen<br />

hinterlassen den Eindruck, daß nichts unternommen wird, palästinensische<br />

Zeugen zu vernehmen. Selbst wenn das Ziel der Sondereinheiten nicht die<br />

Tötung der »gesuchten Personen« ist, so wird sie doch nicht als falsch<br />

angesehen. »Die Nachricht ist so unmoralisch wie illegal. In Israel wie in allen<br />

normal funktionierenden Ländern hat nur das Gericht die<br />

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