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wieder zurückverlegt mit der Zusage, zu einem späteren Zeitpunkt operiert zu<br />

werden. Mitte Mai zeichnete sich ab, daß er diese Spezialbehandlung nur in<br />

Israel bekommen könnte. Trotz Intervention von GCRL auf oberster Ebene<br />

erhielt er keine Einreiseerlaubnis mehr. Nach einigen Wochen erhielt er die<br />

Mitteilung, daß er keine Krankenversicherung habe und somit niemand für<br />

die Operationskosten aufkäme. Dies ist eine neue Entwicklung, da bisher die<br />

Opfer von Verletzungen, die durch Soldaten verursacht worden waren,<br />

niemals für ihre eigene Versicherung sorgen mußten. GCRL sagte die<br />

Übernahme der Kosten zu. Nach Angaben derselben Organisation ist dies<br />

kein Einzelfall mehr, sondern es zeichnet sich eine Tendenz ab, daß die<br />

Abriegelung dafür benutzt wird, um Palästinensern die notwendige<br />

Spezialbehandlung zu verweigern. Am 5. Mai 1994 feuerte ein Soldat auf den<br />

Krankenwagenfahrer Zuheik Mousa Abu Husasma, als er einen Draht vom<br />

Vorderrad entfernen wollte, und verletzte ihn am Oberschenkel. Am 7. Aprü<br />

verfolgten israelische Soldaten jugendliche Steinwerfer, die im Ahli Arab<br />

Krankenhaus Schutz suchten. Obwohl sich 72 Patienten und das Personal im<br />

Krankenhaus aufhielten, zündeten die Soldaten Tränengasgranaten und<br />

durchsuchten das Gebäude.<br />

Als Besatzungsmacht ist Israel nach Artikel 56 VGK verpflichtet, die<br />

Gesundheitversorgung in den besetzten Gebieten zu garantieren. Anstatt die<br />

medizinische Versorgung »sicherzustellen und weiterzuführen« scheint es, als<br />

ob Israel die medizinische Versorgung unterminiert. Das Sicherheitsestablishment<br />

tut nicht genug, um Verstöße zu ahnden. So wurde ein<br />

Armeeoffizier, der eine Tränengasgranate in eine Klinik der UNWRA im<br />

Gaza-Streifen schoß zu zehn Tagen Haft verurteilt, die in 21 Tage auf Bewährung<br />

umgewandelt wurde. Ein anderer Offizier, der auf einen Fahrer eines<br />

Krankenwagens schoß, der später daran starb, erhielt zwei Monate auf<br />

Bewährung, wie BTselem berichtet. In ihrem Tätigkeitsbericht vom September<br />

1991 bewertet PHR die Rolle der israelischen Behörden wie folgt:<br />

»Die israelischen Behörden in den besetzten Gebieten benutzen weiterhin die<br />

Mediziner und vitale medizinische Dienstleistungen als ein Mittel der<br />

Erpressung und der Drohung gegenüber Palästinensern.« Sie benutzen ihre<br />

Macht für politische Zwecke und »verletzen damit die Menschenrechte und<br />

die medizinische Ethik«. Und in ihrem Jahresbericht aus dem Jahre 1990<br />

stellt dieselbe Organisation fest, daß die israelische Besatzungspolitik jede<br />

gerechtfertigte »Anstandsregel« überschritten habe. Sie betreiben in der Praxis<br />

eine »Politik der Dehumanisierung der Palästinenser. Menschenleben und<br />

Gesundheit werden zu Faustpfänden im politischen Spiel; die Menschenwürde<br />

wurde jeglicher Bedeutung beraubt.«<br />

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