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Auf welcher historischen Ausgangslage basiert die Administrativhaft? Die<br />
britische Mandatsverwaltung erließ 1945 die Notstandsverordnungen. Nach<br />
Artikel 111 war es dem Militärkommandeur gestattet, jede Person zu<br />
verhaften und sie auf unbestimmte Zeit in Verwaltungshaft zu halten. Der<br />
Betroffene hatte dagegen ein Einspruchsrecht vor einem Beratungskomitee,<br />
das eine nicht-bindende Empfehlung an den Militärkommandeur gab. Die<br />
Administrativhaft wurde sowohl vom Obersten Gericht in England als auch<br />
von der damaligen jüdischen Bevölkerung in Palästina scharf kritisiert. So<br />
nahm die Vereinigung Jüdischer Rechtsanwälte am 7. Februar 1946 eine Resolution<br />
an, in der die Notstandsverordnungen dahingehend kritisiert wurden,<br />
daß sie »den Bewohnern von Palästina ihre Grundrechte vorenthalten ... die<br />
Grundlagen von Gesetz und Ordnung untergraben und eine große Gefahr für<br />
das Leben und die Freiheit des einzelnen darstellen sowie eine willkürliche<br />
Herrschaft ohne juristische Kontrolle sind«. An diesem Treffen nahmen über<br />
400 Mitglieder teil. In seiner Eröffnungsrede erklärte Rechtsanwalt Menachem<br />
Donkelbloom: »Diese Notstandsverodnungen stellen eine Gefahr für die<br />
ganze jüdische Gemeinde in Palästina dar... Es liegt hier ein Bruch mit den<br />
elementaren Rechtsbegriffen vor. Die Verordnungen sanktionieren die<br />
absolute Willkür der administrativen und militärischen Behörden. Selbst<br />
wenn diese Willkür von einer gesetzgebenden Körperschaft institutionalisiert<br />
wird, handelt es sich um Anarchie... Diese Verordnungen annullieren die<br />
Rechte des einzelnen und geben der Verwaltung unbegrenzte Macht an die<br />
Hand. Das Ziel unserer Versammlung ist es, unserer Einschätzung als<br />
Gemeindemitglieder wie Rechtsanwälte Ausdruck zu verleihen, daß diese<br />
Notstandsverordnungen auf der Negierung der Grundrechte der jüdischen<br />
Gemeinde und ihrer einzelnen Mitglieder sowie auf einem Bruch von Gesetz<br />
und Ordnung, Gerechtigkeit und Recht basieren.« Der spätere israelische<br />
Justizminister Ya'akov S. Shapira ergänzte auf der gleichen Tagung: »Die Art<br />
von Herrschaft, die mit der Verabschiedung der Notstandsverordnungen in<br />
Eretz Israel etabliert wurde, hat in keinem aufgeklärten Land ihresgleichen.<br />
Sogar im Nazi-Deutschland gab es keine solchen Gesetze, und auch Dinge wie<br />
Majdanek und ähnliches waren de facto gegen den Buchstaben des Gesetzes.<br />
Nur eine Art von Herrschaftsausübung gibt es, die diesen Bedingungen<br />
gleichkommt — die Stellung eines besetzten Landes ... Wir sind verpflichtet,<br />
der ganzen Welt gegenüber zu erklären: Die Notstandsverordnungen der<br />
Regierung Eretz Israel bedeuten die Demontage rechtsstaatlicher Fundamente.<br />
Die Militärgerichte schmük-ken sich nur mit dem Titel >GerichteGeneral beratende<br />
militärische Rechtskommissionem. Die<br />
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