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liehen Jugendlichen im Gefängnis von Tulkarem. »Das System, das solche<br />

Zustände aufrechterhält, muß bloßgestellt werden«, so al-Aker.<br />

Während der Konferenz gegen die Folter wurde ein Dokument über die<br />

»medizinische Tauglichkeit« präsentiert, in dem die Ärzte bescheinigen, daß<br />

der Betreffende für Verhöre medizinisch tauglich sei. Die Informationen an<br />

den Ärzteverband waren für diesen neu und zeitigten umgehend Wirkung. So<br />

schrieb die Vorsitzende des Israelischen Ärzteverbandes (IMA), Miriam<br />

Zangen, in einem Brief an Ministerpräsident Yitzhak Rabin, in dem sie betonte,<br />

daß Ärzten die Zusammenarbeit mit Folterknechten streng verboten sei.<br />

Damit reagierte der Ärzteverband auf die Veröffentlichung eines Formulars,<br />

das Ärzte der Geheimdienstabteilung von Gefängnissen ausfüllen müssen,<br />

wenn Palästinenser dort verhört werden sollen. Mit dem Ausfüllen des<br />

Fragebogens geben die Amtsärzte ihr Gutachten darüber ab, ob den<br />

Häftlingen vom medizinischen Standpunkt die einzelnen Foltermethoden<br />

zugemutet werden können. Vom Arzt wird verlangt, daß er mitteilt, ob der<br />

zum Verhör eingelieferte Palästinenser körperlich behindert ist und an welchen<br />

Krankheiten er vor dem Verhör gelitten hat. Davon hängt dann ab, ob<br />

sie für gewisse extreme Behandlungsmethoden tauglich sind oder nicht.<br />

Dieser Fragebogen war bisher dem Ärzteverband unbekannt. Er verstoße<br />

»gegen die Grundsätze der medizinischen Ethik ..., und Ärzte dürfen mit den<br />

Behörden nicht zusammenarbeiten, wenn es sich um solche Tätigkeiten<br />

handelt«, so lautete die Meinung des Ärzteverbandes. In einem Interview mit<br />

der israelischen Zeitung »Hadashot« vom 30. Juni 1993 erklärte Miriam<br />

Zangen: »Das Ausfüllen dieses Formulars bedeutet impliziet eine Zusammenarbeit<br />

mit den Verhörern.« Sie rief die Ärzte dazu auf, nicht mit dem<br />

Geheimdienst zu kooperieren. Der Armeesprecher Moshe Fogel dementierte,<br />

daß Gefängnisärzte die »Tauglichkeit« von Häftlingen für Verhöre feststellen<br />

müssen. Schon am 16. März 1993 schrieb der Vorsitzende der Ethikkommission<br />

des israelischen Medizinerverbandes, Ram Ishai, an PHR und<br />

bezog klar Stellung zur Haltung eines Arztes, der sich in einer solchen Situation<br />

befindet. »Deshalb muß ein Arzt, der Zeuge einer Situation wird, die<br />

gegen die medizinische Ethik oder die Menschenrechte verstößt, Maßnahmen<br />

ergreifen, die die Situation stoppen. Er muß vor denjenigen protestieren, die<br />

diese Taten ausführen. Sollte ein Arzt von einem unethischen Verhalten eines<br />

Kollegen erfahren, muß er dies der Ethikkommission mitteilen. Seine Pflicht<br />

schließt jedoch nicht die Weitergabe der Information an eine andere Partei<br />

ein.«<br />

Die Ärzte haben sich nicht gegen die schlechte Behandlung durch den<br />

Geheimdienst gewandt, der, wie der Menschenrechtsanwalt Avigdor Feld-85

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