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gerschaft. Die Ägypter dagegen verwalteten den Gaza-Streifen nur, ohne den<br />

Bewohnern ihre Staatsbürgerschaft zu gewähren; sie behielten ihre palästinensische<br />

Staatsangehörigkeit. Die wurde nochmals im ägyptischen<br />

Staatsbürgergesetz von 1962 bestätigt. Somit waren bei der Besetzung im Juni<br />

1967 diese Bestimmungen in Kraft, die nach Völkerrecht auch bis heute weiter<br />

fortgelten. Obwohl die Palästinenser eine Staatsbürgerschaft besaßen, wird<br />

ihnen von Israel heute das Wohnrecht in den besetzten Gebieten streitig<br />

gemacht.<br />

Israels ablehnende Haltung gegenüber der VGK wurde schon mehrmals<br />

begründet. Da es sich bei der Besetzung der Westbank und des Gaza-Streifens<br />

um eine »kriegerische Besetzung« handelt, wurde in den Militärerlassen aus<br />

den Jahren 1967/68 die Gebiete zu »geschlossenen Gebieten« erklärt, in die<br />

nur mit Genehmigung des Militärkommendeurs eingereist werden durfte.<br />

Diese Bestimmungen gestatten noch nicht einmal die freie Ausreise im Falle<br />

von Heirat. Indem Israel betroffenen Personen die Familienzusammenführung<br />

gestattet, erweist es »Edelmut«. Drei Gründe sind es, die den Palästinensern<br />

das Recht auf Familienzusammenführung immer wieder streitig machen:<br />

Erstens behauptet Israel, daß es so ein Recht weder in der HLKO nach der<br />

VGK gebe, sondern es ein Privileg, ein Gnadenakt sei, den die Behörden<br />

aufgrund humanitärer Erwägungen gewähren können oder auch nicht. Diese<br />

Auffassung wurde HaMoked ausdrücklich nochmals vom Büro des<br />

Generalstaatsanwalts im November 1990 bestätigt; die gleiche Position vertritt<br />

auch der HCJ (HCJ 13/86; 5168/90). Zweitens würde ein Rechtsanspruch auf<br />

Familienzusammenführung eine Gefahr für die »Sicherheit« darstellen und<br />

hätte politische und ökonomische Auswirkungen. Israel bestätigt sein Recht<br />

als Besatzer, indem es entsprechende Maßnahmen in den besetzten Gebieten<br />

durchführt, die seine Sicherheit garantieren. Die Entscheidung auf der Basis<br />

von Sicherheitserwägungen hat der HCJ den Behörden zugestanden (HCJ<br />

66/80). Drittens hat Israel deutlich gemacht, daß es eine Zunahme der<br />

palästinensischen Bevölkerung fürchtet.<br />

Wer darf nun in die besetzten oder autonomen Gebiete einreisen? Die<br />

rechtliche und politische Lage veränderte sich mit der Besetzung der Gebiete.<br />

Hunderttausende Palästinenser flohen vor dem Krieg. Unter Ausgangssperre<br />

führte Israel im September 1967 eine Volkszählung durch, l 022.000<br />

Palästinenser wurden gezählt, dies waren 325.000 weniger als vor dem Krieg.<br />

Jeder auf Dauer Ansässige wurde durch Militärerlaß gezwungen, eine<br />

Identitätskarte zu besitzen. Dies betraf jeden über 16 Jahre. Alle Jüngeren<br />

wurden auf den Identitätskarten der Eltern geführt. Diese Ausweise garantieren<br />

den Palästinensern weder Nationalität noch Staatsangehörigkeit und<br />

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