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Im Januar 1992 hat ACRI an den HCJ appelliert, die Frist für die Vorführung<br />

eines Häftlings vor den Richter in den besetzten Gebieten auf acht<br />

Tage festzulegen. ACRI argumentierte, daß die augenblickliche Zeit von 18<br />

Tagen ein ungerechtfertigter Eingriff in die fundamentalen Rechte eines<br />

Verdächtigten darstelle. Mit dieser Eingabe bezieht sich ACRI auf die<br />

Landau-Kommission, die diese Zeitspanne vorgeschlagen hatte. Die Umsetzung<br />

dieses Vorschlages ist immer wieder Jahr für Jahr hinausgeschoben<br />

worden. Eine frühzeitige Vorführung des Verdächtigten vor einen Richter<br />

könnte mögliche Mißhandlungen während der Verhöre verhindern.<br />

Die Anhörungen für eine Verlängerung der Untersuchungshaft finden in<br />

der Regel dort statt, wo der Häftling einsitzt. Die Anwälte der Klienten<br />

werden oft nicht rechtzeitig über diese Anhörungen benachrichtigt. Wenn ein<br />

Häftling vor diesen Anhörungen noch nicht gestanden hat, hat er sowieso<br />

keine Möglichkeit, mit seinem Verteidiger zu sprechen. So werden z.B. bis zu<br />

150 Fälle von einem einzigen Richter im Dahariya-Militärge-fängnis<br />

angehört. So kommt es häufig vor, daß bei diesen Anhörungen ein<br />

Abgesandter der Polizei dem Richter einen Zettel übergibt, auf dem die<br />

Gründe für eine Verlängerung stehen, der dann von dem Richter stattgegeben<br />

wird. Eine Verlängerung der Haft wird so gut wie nie abgelehnt. Manchmal<br />

wird diese Anhörung von Richtern dazu benutzt, ein Schuldeingeständnis des<br />

Häftlings zu bekommen. Sollte dies der Fall sein, wird ein Protokoll der<br />

Anhörung erstellt, das als Beweisstück im Prozeß verwandt wird. Für einen<br />

Verteidiger ist es dann äußerst schwierig, den Wahrheitsgehalt in einem<br />

späteren Prozeß anzuzweifeln. So stellte das Protokoll über die Anhörung im<br />

Falle Muhammad Abdallah Abd-al-Rahman Salhiyya fest, daß er nur eine<br />

bestimmte Aussage getätigt habe. Daraufhin informierte Salhiyya seinen<br />

Anwalt und erklärte, daß er nicht diese Aussage, sondern andere gemacht<br />

hätte, die aber nicht im Protokoll vermerkt seien. In diesen widersprach er<br />

Anschuldigungen, er sei bei der Tötung eines Palästinensers beteiligt<br />

gewesen. Sein Anwalt war bei dieser Anhörung nicht zu-gegen.<br />

Ein gravierender Verstoß sowohl gegen alle Normen des Völkerrechts als<br />

auch gegen innerisraelisches Gesetz stellt die Isolationshaft des Häftlings in<br />

den ersten 18 Tagen dar. Hierdurch wird gegen Artikel 72 Genfer Konvention<br />

und gegen Artikel 15 und 18 der Prinzipienerklärung der Vereinten<br />

Nationen verstoßen; beide Dokumente verlangen die umgehende Hinzuziehung<br />

eines Anwaltes. Da die meisten Mißhandlungen in dieser Zeit geschehen, wird<br />

dadurch die Gesundheit und die Sicherheit des Häftlings stark beeinträchtigt.<br />

Rechtsanwalt Muhammad Na'amna beschreibt den Besuch bei<br />

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