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zone von Siedlungen schafft auch Sicherheit für die Siedler im Jordantal.<br />

Sowohl die Gebiete zwischen den Konzentrationen der Minderheitsbevölkerung<br />

(damit sind die Palästinenser gemeint, L.W), als auch die Gebiete<br />

rund um sie herum müssen besiedelt werden, um die Gefahr der Errichtung<br />

eines weiteren Staates in der Region zu minimieren.«<br />

Von Beginn der Besetzung bis 1979 wurde das meiste Land für »militärische<br />

Zwecke« beschlagnahmt. Erst die Entscheidung des HCJ im Falle<br />

Elon Moreh leitete eine Änderung in der Politik der Konfiszierung ein. Dieser<br />

Fall erregte einiges Aufsehen und trug dem damaligen Militärkommandeur<br />

und heutigen Wohnungsbauminister Benjamin Ben-Eliezer vor dem HCJ eine<br />

Niederlage ein. Am 5. Juni 1979 ordnete der General die Beschlagnahme von<br />

Land für »militärische Zwecke« an, um es danach der nationalreligiösen<br />

Siedlerbewegung Gush Emunim für die Gründung der Siedlung Elon Moreh<br />

zu überlassen. Das beschlagnahmte Land befand sich aber in Privatbesitz. Am<br />

14. Juni 1979 wandten sich Mustafa Duwei-kat und andere Landbesitzer an<br />

den HCJ. Die Siedler selbst lehnten es ab, das Sicherheitsargument vor<br />

Gericht zur Begründung anzuführen, sondern bestanden darauf, im besetzten<br />

Land aufgrund ideologischer und religiöser Gründe siedeln zu dürfen. Der<br />

HCJ wies das Argument der Siedler zurück. Die Argumente der Siedler<br />

überzeugten das Gericht, daß bei der Beschlagnahme keine<br />

Sicherheitserwägungen vorlagen. Die Begründung der Elon Moreh-Siedler<br />

gründete nach Richter Moshe Landau in der zionistischen Doktrin. Die Frage<br />

für das Oberste Gericht war, ob unter Militärherrschaft eine solche Grundlage<br />

die Beschlagnahme von Privatbesitz rechtfertige. Richter Landau machte in<br />

seiner Begründung klar, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, hätten<br />

nicht diese ideologischen Beweggründe vorgelegen. Das Gericht entschied,<br />

daß nach Völkerrecht die Beschlagnahme von Privatbesitz verboten sei, es<br />

wies die Regierung jedoch darauf hin, daß die Entscheidung anders<br />

ausgefallen wäre, wenn es sich nicht um Privatbesitz gehandelt hätte. Der<br />

HCJ entschied aber auch, daß fortan nur Eingaben statthaft seien, die privates<br />

Land beträfen; in Fragen des Besitzstatus könne das Gericht nicht<br />

intervenieren. Die Entscheidung konnte den Bau der Siedlung aber nicht<br />

verhindern. In einiger Entfernung wurde sie auf »Staatsland« errichtet. Von<br />

nun an wurde das Land zu »Staatsland« erklärt. Gemäß Militärerlaß Nr. 59<br />

definiert Israel das Land, das am 6. Juni 1967 teilweise dem jordanischen Staat<br />

gehört hatte als eigenen Staatsbesitz. Ergänzend legitimiert Militärerlaß Nr.<br />

364 die Erklärung der Behörden, daß dieses Land bis zum Beweis des<br />

Gegenteils Staatsland bleibe.<br />

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