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»Wenn ein Richter endlich erscheint (oft verspätet und unvorbereitet) gleicht<br />

die Szene in dem >Gericht< einem typischen Markt im Nahen Osten. Das<br />

verbale und physische Chaos macht es unmöglich, ein geregeltes Verfahren<br />

zu beginnen und aufrechtzuerhalten.« Unterbrechungen von Anhörungen<br />

durch das Kommen und Gehen von Anwälten und Soldaten ist üblich. Der<br />

Übersetzer ist so plaziert, daß der Angeklagte sein Gesicht nicht sehen kann.<br />

Während seiner Übersetzung redet der Ankläger immer weiter und trägt damit<br />

noch zum allgemeinen Chaos bei, so DCI.<br />

In Ost-Jerusalem waren 1989 1307 Jugendliche in Haft; davon wurden 599<br />

wegen diverser Vergehen angeklagt, wie BTselem berichtet. Palästinensische<br />

Jugendliche aus Ost-Jerusalem werden beim Verstoß gegen die »Sicherheit«<br />

wie Erwachsene behandelt und nicht nach dem auf Fürsorge ausgerichteten<br />

israelischen Jugendstrafrecht verurteilt; sie werden an das Militärgericht in<br />

Lod überstellt. Das Jerusalemer Stadtgericht verhandelt Verstöße wie das<br />

Steinewerfen während einer Demonstration; das Strafmaß liegt bei zirka 500<br />

Shekel oder bei vier Monaten Gefängnis. Das Bezirksgericht befaßt sich mit<br />

Strafsachen wie Steinewerfen gegen Fahrzeuge, dem Werfen von<br />

Molotowcocktails oder Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation; diese<br />

Fälle werden aber oft an das Militärgericht in Lod überwiesen, das härtere<br />

Strafen verhängt. So kann sich das Strafmaß für Steinewerfen gegen<br />

Fahrzeuge auf 18 Monate belaufen; es kann in Bewährung plus 5000 Shekel<br />

Strafe umgewandelt werden.<br />

Ein dunkles <strong>Kapitel</strong> israelischer Besatzungspolitik ist die Behandlung von<br />

Gefangenen während der Verhöre. Hier kommt es oft zu Folterungen; davon<br />

nicht ausgenommen sind auch Jugendliche. Geständnisse werden oft durch<br />

Gewaltanwendung erzwungen. Dabei kommt die ganze Palette physischer und<br />

psychischer Grausamkeiten zur Anwendung, über die bereits im Folterkapitel<br />

berichtet worden ist. Im einzelnen handelt es sich um Schläge auf alle<br />

Körperteile, Verbrennungen durch Zigaretten, Essens- und Flüssigkeitsentzug,<br />

Aussetzung von extremer Wärme und Kälte. Kinder werden ebenfalls in engen<br />

Räumen wie dem »Sarg« eingesperrt, müssen einen überriechenden Sack über<br />

dem Kopf tragen und sind an Händen und Füßen gebunden, besondere<br />

Variante ist dabei der »Shabeh«. Psychischer Druck in Form von<br />

Morddrohungen, Druck gegenüber seiner Familie und andere Techniken, die<br />

die Unreife der Jugendlichen ausnutzen, wie das Sichlustigmachen über deren<br />

religiöse und politische Einstellungen.<br />

Von seiten Israels werden auch Kollaborateure eingesetzt, um Informationen<br />

von Kindern zu erlangen. Diese Verhör- und Foltermethoden werden<br />

sowohl vom Geheimdienst Shin Bet als auch der Polizei angewandt, die<br />

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