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sische Polizei und deren Angehörige fallen nicht unter die Quote von 2000<br />

Anträgen auf Familienzusammenführung.<br />

Die Regularien für die Aus- und Einreise machen deutlich, daß die Palästinenser<br />

keinerlei eigenständige Entscheidungsbefugnis besitzen. Auch die<br />

südafrikanischen Homelands hatten ihre eigenen Pässe, Fahne, Briefmarken<br />

und eine starke Polizeitruppe. Diese Insignien der Macht haben aber mit<br />

Selbstverwaltung und Autonomie nichts zu tun.<br />

Israels Position in puncto Familienzusammenführung wäre nach Meinung<br />

des Geheimdienstes Shin Bet stark beeinträchtigt worden, wenn der Vorschlag<br />

der Mehrheit der Knesset Gesetz geworden wäre, das die Rückkehr der<br />

Bewohner der galiläischen Dörfer Ikrit und Biram gestattet hätte, die 1948 von<br />

der Hagana vertrieben worden sind. Dies hätte nach Ansicht des Shin Bet<br />

Präzedenzcharakter. Deshalb legte er sein Veto gegen die<br />

Mehrheitsentscheidung der Knesset ein! Der melkitische Priester Elias Chacour<br />

berichtet in seinen Büchern in beeindruckender Weise über diese Vertreibungen<br />

und die Rolle der israelischen Soldaten.<br />

AIC berichtete im Mai 1993, daß Kollaborateure eine dauernde Aufenthaltsgenehmigung<br />

für ihre Ehefrauen erhalten, gleichgültig ob sie vor der<br />

Vereinbarung vom November 1992 betroffen sind. Der Preis für eine solche<br />

Genehmigung stieg von 200 Shekel im Februar auf 400 bis 500 Shekel im<br />

April 1993. Dieses Phänomen zeigt, daß die rechtliche Lage irrelevant ist und<br />

die Menschen sich in ihrer Notlage in eine solche Situation begeben.<br />

Das Aufenthalts- und Wohnrecht in Jerusalem ist von dieser Vereinbarung<br />

nicht betroffen und kreist zum Beispiel um zwei Probleme: Palästinenser, die<br />

ihr Wohnrecht dort beantragen und ihre Kinder registieren wollen, müssen sich<br />

an das Innenministerium wenden. Da nach israelischem Recht Bewohner der<br />

besetzten Gebiete als »Ausländer« gelten, fällt nach dem Einwanderungsrecht<br />

die Entscheidung über ein dauerndes Aufenthaltsrecht in Jerusalem in die<br />

Kompetenz des Innenministers. Auf der Grundlage dieses Gesetzes erhalten<br />

Palästinenser ein permanentes Aufenthaltsrecht nur in Ausnahmefallen. So ist<br />

es einem Bewohner aus Nablus oder Ramallah nicht ohne weiteres gestattet, in<br />

Jerusalem zu wohnen, wie dies für jeden Israeli selbstverständlich ist. Das<br />

Innenministerium behandelt vorwiegend nur Fälle von Ausländerinnen, die mit<br />

einem Bewohner von Jerusalem verheiratet sind, aber selbst kein Wohnrecht<br />

dort besitzen. Der einzige Weg für diese Menschen zusammenzuleben, ist die<br />

Beantragung der Familienzusammenführung. Männer, die mit Bewohnerinnen<br />

von Jerusalem verheiratet sind, ist die Familienzusammenführung verweigert.<br />

Das Paar hat entweder die Alternative aus Jerusalem wegzuziehen oder in der<br />

Stadt illegal zu leben.<br />

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