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und wie wichtig die Arbeit von ACRI und den anderen Menschenrechtsorganisationen<br />

ist, zeigt eine Demonstration in Jericho, die zur Unterstützung<br />

des Friedensprozesses von Madrid stattfand und in der Olivenzweige und<br />

Transparente mitgefuhrt wurden, die zur Koexistenz aufriefen. Zwei Teilnehmer<br />

dieser Demonstration wurden verhaftet und wegen Organisierung<br />

einer nicht genehmigten Demonstration angeklagt. Vor dem Militärgericht in<br />

Ramallah stellte ACRI den Antrag, die Vorwürfe fallen zu lassen, weil sie<br />

gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit und der Gleicheit vor dem Gesetz<br />

verstießen. Weiter argumentierte ACRI, daß zum Zeitpunkt der Demonstration<br />

es für die Bewohner der besetzten Gebiete unmöglich gewesen<br />

sei, eine Genehmigung zur Abhaltung einer Demonstration zu bekommen.<br />

Die Organisation wies darauf hin, daß zur gleichen Zeit jüdische Siedler<br />

ebenfalls ohne Genehmigung gegen den Friedensprozeß demonstriert hätten<br />

und gegen sie keine Strafverfahren eingeleitet worden seien. Der Militärstaatsanwalt<br />

stimmte der Argumentation ACRIs zu und zog die Anklage<br />

zurück. Hier sei in Parenthese angemerkt, daß in jedem demokratischen Staat<br />

aus übergeordneten Erwägungen, Demonstrationen verboten werden.<br />

In Israel bedarf es der Genehmigung durch die Polizei, wenn sich 50 oder<br />

mehr Menschen zu einem Protest einfinden wollen, bei dem eine Rede<br />

gehalten wird; in den besetzten Gebieten bedarf es einer Erlaubnis schon ab<br />

zehn. Somit haben die Militärbehörden theoretisch das Recht, eine Person zu<br />

Hause zu verhaften, wenn in seinem Haus eine Diskussion stattfindet. In den<br />

besetzten Gebieten muß eine Versammlung in geschlossenen Räumen<br />

genehmigt werden, nicht so in Israel. Protestversammlungen in Israel, auf<br />

denen keine Reden gehalten werden, bedürfen gar keiner Genehmigung. So<br />

halten schon seit drei Jahren die »Frauen in Schwarz« ihren wöchentlichen<br />

Protest auf dem Französischen Platz gegen die israelische Präsenz in den<br />

besetzten Gebieten ab, ohne dafür jemals eine Genehmigung beantragt zu<br />

haben. Das gleiche gilt für die Gegendemonstrationen von »Kach« und<br />

»Moledet«.<br />

Selbst friedlichen Protest lassen die Militärbehörden nicht zu. Als Mittel<br />

dagegen wird das Gebiet zu einer »geschlossenen Militärzone« erklärt. Mit<br />

dieser Taktik wurde eine Pressekonferenz im National Palace Hotel von<br />

Feisal Husseini, die er mit anderen über den Steuerstreik in Beit Sahur abhalten<br />

wollte, verboten. Mit den gleichen Argumenten sollte ein Lauf der<br />

Gruppe »Läufer für Frieden« in Bethlehem untersagt werden. Dabei handelte<br />

es sich noch nicht einmal um zehn Läufer. Dagegen reichte ACRI beim HCJ<br />

Beschwerde ein, weil das Militär »Sicherheitsbedenken« und Störungen der<br />

»öffentlichen Ordnung« befürchtete. Der HCJ stimmte einem<br />

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